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SH:LPT2011.2/Programmanträge/02.03.04-Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes: Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 26. März 2011, 14:01 Uhr
Antrag
Seit 1998 ist eine Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes vorgesehen, aber bis heute nicht umgesetzt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9.3.2010 (Rechtssache C-518/07 [2]) umso wichtiger, in dem festgestellt wurde, dass die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden nicht im ausreichenden Maße gegeben ist. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, das Landesdatenschutzgesetz im Sinne der Vorschläge des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz [3] endlich zu novellieren. [3] https://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/ldsg-novellierung/
- Anmerkung 1 - Anmerkung 2
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die GEGEN diesen Antrag stimmen
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.