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SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2011 2/S06 (Quelltext anzeigen)
Version vom 19. Februar 2013, 02:53 Uhr
, 02:53, 19. Feb. 2013Textersetzung - „Antragssteller“ durch „Antragsteller“
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= S06 : § 9 Finanzen =
* Antragsteller: [[Benutzer:LordSnow |LordSnow ]]
* Eingereicht am: 10. März 2011
== Antragstext ==
Die Kreisvollversammlung möge beschließen:
"1. Der Kassenwart und der Vorsitzende sind gegenüber den Kreditinstituten
vertretungsberechtigt."
ändern in
"1. Der Schatzmeister und der Vorsitzende sind gegenüber den Kreditinstituten vertretungsberechtigt."
----
Die Kreisvollversammlung möge beschließen:
"4. Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einer vom Kreisparteitag jährlich festzulegenden jährlichen Gesamtsumme ohne besonderen Beschluss des Kreisparteitages zu fassen. Hierzu besteht Protokoll und Informationspflicht."
ändern in
"4. Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einer vom Kreisparteitag jährlich festzulegenden Gesamtsumme ohne besonderen Beschluss des Kreisparteitages zu fassen. Hierzu besteht Protokoll und Informationspflicht. <br>
4.1. Die Protokollierung muss transparent für alle Kreisverbandsmitglieder einsehbar erfolgen."
== Begründung ==
* doppelte "jährlich" gelöscht
* Einsehbarkeit festgelegt
[[Kategorie:Landesverband Sachsen]]
[[Kategorie:Chemnitz]]
__NOTOC__ __NOEDITSECTION__
= S06 : § 9 Finanzen =
* Antragsteller: [[Benutzer:LordSnow |LordSnow ]]
* Eingereicht am: 10. März 2011
== Antragstext ==
Die Kreisvollversammlung möge beschließen:
"1. Der Kassenwart und der Vorsitzende sind gegenüber den Kreditinstituten
vertretungsberechtigt."
ändern in
"1. Der Schatzmeister und der Vorsitzende sind gegenüber den Kreditinstituten vertretungsberechtigt."
----
Die Kreisvollversammlung möge beschließen:
"4. Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einer vom Kreisparteitag jährlich festzulegenden jährlichen Gesamtsumme ohne besonderen Beschluss des Kreisparteitages zu fassen. Hierzu besteht Protokoll und Informationspflicht."
ändern in
"4. Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einer vom Kreisparteitag jährlich festzulegenden Gesamtsumme ohne besonderen Beschluss des Kreisparteitages zu fassen. Hierzu besteht Protokoll und Informationspflicht. <br>
4.1. Die Protokollierung muss transparent für alle Kreisverbandsmitglieder einsehbar erfolgen."
== Begründung ==
* doppelte "jährlich" gelöscht
* Einsehbarkeit festgelegt
[[Kategorie:Landesverband Sachsen]]
[[Kategorie:Chemnitz]]