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K
== Lokale Vorschriften und Ansprechpartner ==
=== Lörrach ===
* ab 6 Wochen vor der Wahl
* kostenlos
* keine Beschränkung
* Genehmigung gemäss § 16 Straßengesetz mit Angabe eines Ansprechpartners
* Beantragung Fachbereich Straßen/Verkehr/Sicherheit (Frau Gropp) - [[Media:BW Plakatierung Wahl - Stadt Lörrach.pdf|Antragsformular]]
* '''Schaufensterdekoration:''' Pestalozzi-Apotheke in Stetten bietet Schaufenster für zwei bis drei Wochen an

=== Steinen ===
* ab 6 Wochen vor der Wahl
* kostenlos
* keine Beschränkung
* Genehmigung gemäss §14 der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde Steinen
* Beantragung beim Ordnungsamt Steinen (Herr Wehrer)

=== Schopfheim ===
* Richtlinien gemäss Städtetag (s. unten [[#Allgemeine Vorschriften|Allgemeine Vorschriften]])

=== Weil am Rhein ===
* ab 6 Wochen vor der Wahl
* kostenlos
* keine Beschränkung (aber 100m Abstand zw. den Plakaten)
* Plakatierung muss angezeigt und ein Ansprechpartner benannt werden
* Beantragung beim Stadtbauamt (Herr Broß)
* Detailinformationen: [[Media:BW Plakatierung Wahl - Stadt Weil am Rhein.pdf|Richtlinien Weil am Rhein]]

== Allgemeine Vorschriften ==
* [[Media:BW Anlage 2 - Merkblatt Versammlungen.pdf|Merkblatt Versammlungen vom Städtetag / Polizei BW]]
* [[Media:BW Anlage 3 - Merkblatt Wahlkämpfe.pdf|Merkblatt Wahlkämpfe vom Städtetag / Polizei BW]]

Folgendes Dokument der Polizei / des Innenministeriums BaWü fasst die allgemeinen Vorschriften etc. zusammen: [http://www.radolfzell.de/bausteine.net/file/showfile.aspx?downdaid=8135&sp=D&domid=666&fd=2 Hinweise für die Durchführung von Wahlkämpfen].
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