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K
korr
Die Residenzpflicht verbietet Asyslbewerbern ihren Meldelandkreis ohne Ausnahmegenehmigung zu verlassen. Diese sollte abgeschafft werden.

Begründung:

Dieser Zustand zieht sich oft über mehrere Jahre hinweg. Der Besuch von Freunden/Verwandten oder Urlaubsreisen sollten ohne bürokratischen Aufwand möglich sein. Das Recht, sich innerhalb des Landes frei zu bewegen oder niederzulassen ist ein Menschenrecht.

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