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Aktuelle Version vom 9. Januar 2011, 07:40 Uhr
Die Residenzpflicht verbietet Asyslbewerbern ihren Meldelandkreis ohne Ausnahmegenehmigung zu verlassen. Diese sollte abgeschafft werden.
Begründung:
Dieser Zustand zieht sich oft über mehrere Jahre hinweg. Der Besuch von Freunden/Verwandten oder Urlaubsreisen sollten ohne bürokratischen Aufwand möglich sein. Das Recht, sich innerhalb des Landes frei zu bewegen oder niederzulassen ist ein Menschenrecht.