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BE:LiquidFeedback Themendiskussion/308: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Oktober 2011, 21:11 Uhr
dein Antrag ist insofern problematisch, da es im Gesetz keinen Zwang zur Untermiete gibt, es ist eine Alternative zur Senkung der Mietkosten (sonst Umzug oder wie-auch-immer selbst Tragen der Mehrkosten z.B.). Daher wohl nicht verfassungswidrig. Ob dein Antrag ansonsten sinnvoll sit, weiß ich noch nicht, weerde mich irgendwann entscheiden müssen; (B)GE ist ein wahrscheinlich besserer Weg. --georgberlin 16:41, 20. Apr. 2010 (CEST)