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K
{{BW Landespolitik Vorschlag
|Status = Abgelehnt
|Ansprechpartner = Stammtisch Ludwigsburg
|Sub-AG = Soziales
|Titel = Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehen
|SortKey = HAB1
|Padlink = http://piratenpad.de/tZ29munJ5n
|Kommentar = Alternativantrag zu [[Landesverband_Baden-W%C3%BCrttemberg/Arbeitsgruppen/Landespolitik/Soziales/Gleichstellung_Lebenspartnerschaften|Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in der Verwaltung]]
|Volltext =
'''Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehen'''

Das Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes muss so angepasst werden, dass es für Lebenspartnerschaften und deren Schließung keine Benachteiligungen mehr gibt.

Die Zuständigkeit für die Schließung von Lebenspartnerschaften liegt bei den Landratsämtern bzw. Gemeinden, während Ehen auf dem Standesamt eingegangen werden. Wir halten eine Zuständigkeit der Standesämter für notwendig und möchten außerdem, auch in Anpassung an die Regelung zu Eheschließungen, eine freie Wahl des Standesamtes ermöglichen.
}}

Bei LPT 2010.2 abgelehnt zugunsten Alternativformulierung
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