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NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Brüggen: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 8. April 2010, 11:34 Uhr

Ansprechpartner: Franz-Josef Winkens (Ordnungsamt Brüggen)

E-Mail: Franz-Josef[punkt]Winkens[at]brueggen[punkt]de

Keine Genehmigung von nöten, keine Kosten, Aufhängen der Plakate möglichst so, dass sie keinen Unfall verursachen.


Zitat aus der Mail: "Hallo Herr ****,

Erlaubt ist eine Plakatierung innerorts, es darf dabei zu keinen Behinderungen führen.

Direkt am Wahllokal ist eine Plakatierung nicht erlaubt.


Mit freundlichen Grüßen

Franz Josef Winkens"