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NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Brüggen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. April 2010, 11:34 Uhr
Ansprechpartner: Franz-Josef Winkens (Ordnungsamt Brüggen)
E-Mail: Franz-Josef[punkt]Winkens[at]brueggen[punkt]de
Keine Genehmigung von nöten, keine Kosten, Aufhängen der Plakate möglichst so, dass sie keinen Unfall verursachen.
Zitat aus der Mail: "Hallo Herr ****,
Erlaubt ist eine Plakatierung innerorts, es darf dabei zu keinen Behinderungen führen.
Direkt am Wahllokal ist eine Plakatierung nicht erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Josef Winkens"