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NRW:PiratenAG/Haftungsrisiko: Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 6. Januar 2010, 13:44 Uhr
Es gibt kein Haftungsrisiko für die Piratenpartei als (Haupt-)Aktionär der Piraten NRW AG für etwaige Verluste der AG bis hin zur Insolvenz. Denn: „Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen.“ (AktG § 1 Abs. 1)
Quelle:
http://www.aktiengesetz.de