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HH:Satzung/Anträge/Amtszeit des Landesvorstandes: Unterschied zwischen den Versionen
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imported>Fridtjof K (hat „HH:Satzung/Änderungsanträge/Amtszeit des Landesvorstandes“ nach „HH:Satzung/Anträge/Amtszeit des Landesvorstandes“ verschoben) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 10. August 2012, 17:22 Uhr
| Der Antrag Amtszeit des Landesvorstandes wurde am 07.10.2009 eingereicht. Am 17.10.2009 wurde er vom Antragsteller zurückgezogen. |
Antrag
Antragstitel: Amtszeit des Landesvorstandes
Antragsteller:
Antragstext
Änderung im Kontext
12 DER LANDESVORSTAND
(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von 2 Jahren eines Jahres gewählt, er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Landesvorstandes im Amt.