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HH:Satzung/Anträge/Umformulierung § 18 Absatz 1: Unterschied zwischen den Versionen
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imported>Fridtjof K (hat „HH:Satzung/Änderungsanträge/Umformulierung § 18 Absatz 1“ nach „HH:Satzung/Anträge/Umformulierung § 18 Absatz 1“ verschoben) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 10. August 2012, 17:22 Uhr
| Der Antrag Umformulierung § 18 Absatz 1 wurde am 07.10.2009 eingereicht. Am 17.10.2009 wurde er vom Antragsteller zurückgezogen. |
Antrag
Antragstitel: Umformulierung § 18 Absatz 1
Antragsteller:
Antragstext
Änderung im Kontext
§ 18 SCHIEDSGERICHTSORDNUNG
(1) Diese wird von der Satzung der Piratenpartei Deutschland geregelt.
(1) Es gilt die Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland.