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NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Steinfurt: Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 24. Juni 2013, 18:50 Uhr
Laut telefonischer Auskunft Plakate auf den öffentlichen Stellwänden unter "Sonstige" ohne Genehmigung möglich.
Bezieht sich nur auf die Stadt Steinfurt!