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NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Büren: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 24. Juni 2013, 21:14 Uhr

Das Ordnungsamt ist für die Durchführung der wahlen für das Stadtgebiet Büren zuständig. Diese erstellt auch die Genehmigungen für Infostände und Plaktierungen.

Der Zuständige Beamte ist herr Ranner.

Die Piratenpartei hat die Erlaubins für die Bundestagswahlen 20 Plakate, ab den 31. Oktober 2009, in Stadtgebeit Büren aufzuhängen.


Genehmigung für die Stadt Büren