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Benutzer:Orca/LPT2009.FO-Ergänzung (Quelltext anzeigen)
Version vom 19. Februar 2013, 00:49 Uhr
, 00:49, 19. Feb. 2013Textersetzung - „Antragssteller“ durch „Antragsteller“
{{Satzungsänderungsantrag-Archiv
|Nummer = 04 / Landesparteitag 2009.1
|Antragsteller = [[Benutzer:Orca|Stefan Urbat]] 31. Jul. 2009 (CEST)
|Satzung = Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg
|Paragraph = B Finanzordnung, neuer § 1
|Antragstext =
§ 1 Ergänzung FO Bundessatzung in Landessatzung BW (40% an BV, 60% sind hier insgesamt
aufzuteilen, damit das klar ist):
LV=Landesverband, BzV=Bezirksverband (nicht notwendig deckungsgleich mit
Regierungsbezirk, nur aktuell durch Bundessatzung erzwungen!), KV = Kreisverband, OV = Ortsverband (in Stadtkreisen
sind das Stadtteile bzw. Stadtbezirke (S)).
Drei Varianten, sollen alle über denselben Antrag abgewickelt werden:
1. Innerhalb des LV Baden-Württemberg wird der Verteilungsschlüssel auf
15% LV, 15% BzV, 15% KV und 15% OV geändert.
2. Innerhalb des LV Baden-Württemberg wird der Verteilungsschlüssel auf
15% LV, 10% BzV, 15% KV und 20% OV geändert.
3. Innerhalb des LV Baden-Württemberg wird der Verteilungsschlüssel auf
10% LV, 10% BzV, 20% KV und 20% OV geändert.
Erklärung: das ist eine Abwägung zwischen formaler Gleichverteilung und
Subsidiarität, man beachte, dass bei nicht existierenden Gliederungen
immer die nächsthöhere die Summe aller in diesem Gebiet wohnhaften
Piraten erhält. Weitere Aufteilungen wären natürlich auch möglich.
'''Anmerkung''': nur ein Entwurf kann gewählt werden, der Plan ist, duch ein Vorab-Stimmungsbild die Aufteilung mit der höchsten Zustimmung zu ermitteln.
}}
|Nummer = 04 / Landesparteitag 2009.1
|Antragsteller = [[Benutzer:Orca|Stefan Urbat]] 31. Jul. 2009 (CEST)
|Satzung = Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg
|Paragraph = B Finanzordnung, neuer § 1
|Antragstext =
§ 1 Ergänzung FO Bundessatzung in Landessatzung BW (40% an BV, 60% sind hier insgesamt
aufzuteilen, damit das klar ist):
LV=Landesverband, BzV=Bezirksverband (nicht notwendig deckungsgleich mit
Regierungsbezirk, nur aktuell durch Bundessatzung erzwungen!), KV = Kreisverband, OV = Ortsverband (in Stadtkreisen
sind das Stadtteile bzw. Stadtbezirke (S)).
Drei Varianten, sollen alle über denselben Antrag abgewickelt werden:
1. Innerhalb des LV Baden-Württemberg wird der Verteilungsschlüssel auf
15% LV, 15% BzV, 15% KV und 15% OV geändert.
2. Innerhalb des LV Baden-Württemberg wird der Verteilungsschlüssel auf
15% LV, 10% BzV, 15% KV und 20% OV geändert.
3. Innerhalb des LV Baden-Württemberg wird der Verteilungsschlüssel auf
10% LV, 10% BzV, 20% KV und 20% OV geändert.
Erklärung: das ist eine Abwägung zwischen formaler Gleichverteilung und
Subsidiarität, man beachte, dass bei nicht existierenden Gliederungen
immer die nächsthöhere die Summe aller in diesem Gebiet wohnhaften
Piraten erhält. Weitere Aufteilungen wären natürlich auch möglich.
'''Anmerkung''': nur ein Entwurf kann gewählt werden, der Plan ist, duch ein Vorab-Stimmungsbild die Aufteilung mit der höchsten Zustimmung zu ermitteln.
}}