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AG Text/Erledigte Artikel/Junge Union (Quelltext anzeigen)
Version vom 10. Mai 2010, 21:25 Uhr
, 21:25, 10. Mai 2010keine Bearbeitungszusammenfassung
=ERLEDIGT=
"Das Mitgliedermagazin der Jungen Union Baden-Württemberg wird sich in
seiner kommenden Ausgabe unter anderem dem Pro und Contra von
Überwachungen im Internet widmen.
Gerade die Piratenpartei hat sich in der Vergangenheit - wie keine
andere Partei - konsequent gegen derartige Überwachungen oder Zensuren
ausgesprochen.
Daher möchte ich Sie fragen, ob Sie als Bundesvorsitzender der
Piratenpartei bereit wären, eine Stellungnahme unter der Überschrift
"Contra Internetzensur" abzugeben. Die äußere Form würde der im Anhang
angefügten Seite entsprechen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, (Lena und Enno kennen Namen)
----
Die Piratenpartei ist gegen das Zugangserschwerungsgesetz, weil das
Internet kein rechtsfreier Raum sein darf: Die Verfassung gilt auch
online. Das Gesetz aber missachtet die Gewaltenteilung, gefährdet das
Vertrauen in die Demokratie und hilft den Opfern nicht.
Das Gesetz verhindert den Abruf kinderpornographischer Bilder nicht,
da die Sperren selbst von Laien leicht zu umgehen sind. Es verhindert
keinen Kindesmissbrauch, sondern will ihn unsichtbar machen. Dabei ist
es möglich, die Inhalte zu löschen, statt sie nur zu verstecken:
Engagierte Bürger des „Arbeitskreis Internet-Sperren und Zensur“
beispielsweise haben innerhalb von 12 Stunden 60 solcher Webseiten
löschen können. Experten der Polizeibehörden sollte es leicht möglich
sein, dasselbe zu tun und die Täter zu verfolgen. Entgegen den
Aussagen Frau von der Leyens stehen die Server fast ausnahmslos in
Ländern, in denen ähnliche Gesetze wie in Deutschland gelten.
Das Gesetz ignoriert zudem die Gewaltenteilung. Es entscheidet nicht
mehr ein Richter im öffentlichen Prozess, sondern
anonyme Beamte des BKA über die Zensur. Zahlreiche Juristen halten das
Gesetz daher für verfassungswidrig. Ein stichprobenartig arbeitendes
Kontrollgremium kann einen Richter nicht ersetzen, weshalb ja auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar es eigentlich ablehnt, dieses Kontrollgremium zu organisieren.
Das Zugangserschwerungsgesetz weckt bei Lobbygruppen und Politikern
Begehrlichkeiten, auch andere Inhalte zu sperren. Durch fehlende
Judikative und die Strafbarkeit journalistischer Recherche ist nicht
überprüfbar, ob diesen nachgegeben wird. Ein solches Geheimgremium
genießt nicht das Vertrauen des Volkes. Die Forderung der
Piratenpartei, vieler anderer Vereine und der 134.000 Petenten ist:
Löschen statt verstecken!
--
alternative Version von Jens:
Das Zugangserschwerungsgesetz steht nicht auf rechtsstaatlichen Beinen: Die Gewaltenteilung wird ausgehebelt, wenn kein Richter entscheidet, sondern ein anonymer Beamter des BKA, also der Exekutive. Viele Experten sind der Auffassung, dass das schlicht grundgesetzwidrig ist. Da die Sperrliste zudem geheim ist, trägt sie alle Merkmale einer Zensur. Es wird schwierig für diejenigen, deren Domains trotz legaler Inhalte auf dieser Liste landen, dagegen vorzugehen. Die Erfahrungen aus anderen Ländern, deren geheime Sperrlisten inzwischen durchgesickert sind, zeigen, dass weit mehr als die Hälfte der Einträge auf solchen Listen zu Webseiten führen, die keineswegs rechtswidrige Angebote darstellen.
Wohlgemerkt wollen wir ein hartes Vorgehen gegenüber den Tätern von Kindesmissbrauch und dessen Dokumentationen, aber es werden ja auch nicht alle Postsendungen geöffnet, nur weil darin verbotene Schriften enthalten sein könnten.
Zudem schützen diese Internetsperren kein einziges Kind vor Missbrauch. Sie helfen weder bei der Ergreifung der Täter des ursprünglichen Missbrauchs noch bei der Ermittlung derer, die sich solches Material absichtlich beschaffen wollen, weil sich die Sperren auch von Laien leicht umgehen lassen. Sie sind weitgehend wirkungslos, etablieren aber eine Kultur des Wegschauens. Diese ist laut Aussagen von Missbrauchsopfern das größte Problem bei der tatsächlichen Bekämpfung von Kindesmissbrauch, bei dem der weit überwiegende Teil der Täter nach wie vor im Familienumfeld des Kindes zu finden ist.
Dabei ist es sehr wohl möglich, die Inhalte zu löschen, statt sie nur zu verstecken. Der „Arbeitskreis Internet-Sperren und Zensur“ hat dies demonstriert indem er innerhalb von 12 Stunden 60 solcher Angebote löschen lassen hat.
[[Kategorie:AG Text]]
[[Kategorie:Junge Union]]
"Das Mitgliedermagazin der Jungen Union Baden-Württemberg wird sich in
seiner kommenden Ausgabe unter anderem dem Pro und Contra von
Überwachungen im Internet widmen.
Gerade die Piratenpartei hat sich in der Vergangenheit - wie keine
andere Partei - konsequent gegen derartige Überwachungen oder Zensuren
ausgesprochen.
Daher möchte ich Sie fragen, ob Sie als Bundesvorsitzender der
Piratenpartei bereit wären, eine Stellungnahme unter der Überschrift
"Contra Internetzensur" abzugeben. Die äußere Form würde der im Anhang
angefügten Seite entsprechen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, (Lena und Enno kennen Namen)
----
Die Piratenpartei ist gegen das Zugangserschwerungsgesetz, weil das
Internet kein rechtsfreier Raum sein darf: Die Verfassung gilt auch
online. Das Gesetz aber missachtet die Gewaltenteilung, gefährdet das
Vertrauen in die Demokratie und hilft den Opfern nicht.
Das Gesetz verhindert den Abruf kinderpornographischer Bilder nicht,
da die Sperren selbst von Laien leicht zu umgehen sind. Es verhindert
keinen Kindesmissbrauch, sondern will ihn unsichtbar machen. Dabei ist
es möglich, die Inhalte zu löschen, statt sie nur zu verstecken:
Engagierte Bürger des „Arbeitskreis Internet-Sperren und Zensur“
beispielsweise haben innerhalb von 12 Stunden 60 solcher Webseiten
löschen können. Experten der Polizeibehörden sollte es leicht möglich
sein, dasselbe zu tun und die Täter zu verfolgen. Entgegen den
Aussagen Frau von der Leyens stehen die Server fast ausnahmslos in
Ländern, in denen ähnliche Gesetze wie in Deutschland gelten.
Das Gesetz ignoriert zudem die Gewaltenteilung. Es entscheidet nicht
mehr ein Richter im öffentlichen Prozess, sondern
anonyme Beamte des BKA über die Zensur. Zahlreiche Juristen halten das
Gesetz daher für verfassungswidrig. Ein stichprobenartig arbeitendes
Kontrollgremium kann einen Richter nicht ersetzen, weshalb ja auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar es eigentlich ablehnt, dieses Kontrollgremium zu organisieren.
Das Zugangserschwerungsgesetz weckt bei Lobbygruppen und Politikern
Begehrlichkeiten, auch andere Inhalte zu sperren. Durch fehlende
Judikative und die Strafbarkeit journalistischer Recherche ist nicht
überprüfbar, ob diesen nachgegeben wird. Ein solches Geheimgremium
genießt nicht das Vertrauen des Volkes. Die Forderung der
Piratenpartei, vieler anderer Vereine und der 134.000 Petenten ist:
Löschen statt verstecken!
--
alternative Version von Jens:
Das Zugangserschwerungsgesetz steht nicht auf rechtsstaatlichen Beinen: Die Gewaltenteilung wird ausgehebelt, wenn kein Richter entscheidet, sondern ein anonymer Beamter des BKA, also der Exekutive. Viele Experten sind der Auffassung, dass das schlicht grundgesetzwidrig ist. Da die Sperrliste zudem geheim ist, trägt sie alle Merkmale einer Zensur. Es wird schwierig für diejenigen, deren Domains trotz legaler Inhalte auf dieser Liste landen, dagegen vorzugehen. Die Erfahrungen aus anderen Ländern, deren geheime Sperrlisten inzwischen durchgesickert sind, zeigen, dass weit mehr als die Hälfte der Einträge auf solchen Listen zu Webseiten führen, die keineswegs rechtswidrige Angebote darstellen.
Wohlgemerkt wollen wir ein hartes Vorgehen gegenüber den Tätern von Kindesmissbrauch und dessen Dokumentationen, aber es werden ja auch nicht alle Postsendungen geöffnet, nur weil darin verbotene Schriften enthalten sein könnten.
Zudem schützen diese Internetsperren kein einziges Kind vor Missbrauch. Sie helfen weder bei der Ergreifung der Täter des ursprünglichen Missbrauchs noch bei der Ermittlung derer, die sich solches Material absichtlich beschaffen wollen, weil sich die Sperren auch von Laien leicht umgehen lassen. Sie sind weitgehend wirkungslos, etablieren aber eine Kultur des Wegschauens. Diese ist laut Aussagen von Missbrauchsopfern das größte Problem bei der tatsächlichen Bekämpfung von Kindesmissbrauch, bei dem der weit überwiegende Teil der Täter nach wie vor im Familienumfeld des Kindes zu finden ist.
Dabei ist es sehr wohl möglich, die Inhalte zu löschen, statt sie nur zu verstecken. Der „Arbeitskreis Internet-Sperren und Zensur“ hat dies demonstriert indem er innerhalb von 12 Stunden 60 solcher Angebote löschen lassen hat.
[[Kategorie:AG Text]]
[[Kategorie:Junge Union]]