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Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate in Würzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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K
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 14. November 2010, 01:10 Uhr

Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

  • Wo: Überall, aber so dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird, insbesondere keine Gefährdung oder Behinderung des Fußgänger- oder Straßenverkehrs.
  • Spezielle Auflagen: Es müssen sogenannte "Dreiecks-Ständer" verwendet werden (Werden nicht gestellt)!!! Nicht an folgenden Orten: Brücken, Bundes- und Kreisstraßen, Bauzäune, Bäume, Verkehrszeichen, Masten von Signalanlagen (Ampeln), im Bereich von Verkehrsinseln, auf Mittelstreifen, im Einmündung- und Kreuzungsbereich, auf Gehwegen wenn weniger als 1,50m Breite verbleibt, auf Radwegen, unmittelbar vor Zebrastreifen
  • Antrag notwendig: Ab dem 2.8.2009 darf ohne Genehmigung aufgestellt werden
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja, spätestens am 3. Tag nach der Wahl.