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Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate in Schweinfurt: Unterschied zwischen den Versionen

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K
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 14. November 2010, 01:14 Uhr

Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

  • Wo: In der ganzen stadt, in unbegrenzter anzahl, ab dem 15.08.2009. Es dürfen keine verkehrszeichen usw. verdeckt werden, und keine häufungen der gleichen partei an der selben stelle auftreten.
  • Antrag notwendig: nein.
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja, spät. eine woche nach der wahl.