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Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate in Schweinfurt: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 14. November 2010, 01:14 Uhr
Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate
- Wo: In der ganzen stadt, in unbegrenzter anzahl, ab dem 15.08.2009. Es dürfen keine verkehrszeichen usw. verdeckt werden, und keine häufungen der gleichen partei an der selben stelle auftreten.
- Antrag notwendig: nein.
- Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja, spät. eine woche nach der wahl.