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NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Kerken: Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 24. August 2009, 11:48 Uhr
Plakatierung in Kerken
Bitte auch Übersicht zur Wahlkampf-Koordination Kreis Kleve beachten!
| Aktiver Pirat | BlueOrangeLive |
| Status | OK 24.08.2009 |
Ansprechpartner: Wahlbüro-Kerken, Frank Kittelmann <info [at] kerken [dot] d e>
Erlaubnis telefonisch am 24.08.2009 erhalten (Es folgt keine schriftliche).
Im Ortskern und im Verkehrsberuhigtem Bereich (auch 20Km) darf NICHT Plakatiert werden.
In den anderen Bereichen darf zu den allgemein üblichen Bedingungen Plakatiert werden.