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Im [[Urheberrecht]] wird als '''Schutzfrist''' die Frist verstanden, in der ein Werk noch urheberrechtlich geschützt ist. Nach Ablauf der Schutzfrist tritt die [[Gemeinfreiheit]] ein.
Die Regelschutzfrist in der [[Europäische Union|Europäischen Union]] beträgt nach der [[Berner Konvention]] 70 Jahre sowie der Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres nach dem Tod des [[Urheber]]s.
Nach [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html §64] des [[Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte|Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte]] (Urheberrechtsgesetz; UrhG) erlischt in Deutschland das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bei gemeinschaftlichen Werken gilt der Tod des längstlebenden Miturhebers, wobei dies bei Filmwerken und ähnlich hergestellten Werken auf Hauptregisseur, Drehbuchurheber, Dialogurheber und Filmmusikkomponist beschränkt ist.<ref>[http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__65.html §65 UrhG]</ref>
Abweichend hiervon erlischt der urheberrechtliche Schutz an anonymen und pseudonymen Werken bereits nach 70 Jahren, falls die Identität des Verfassers nicht offenbar wird.<ref>[http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__66.html §66 UrhG]</ref>
== Einzelnachweise ==
<references />
== Weblinks ==
* [http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/dauer-urheberrecht.html Übersicht über Schutzdauer und verwandte Schutzrechte]
[[Kategorie:Urheberrecht]]
[[Kategorie:Informationen]]
Die Regelschutzfrist in der [[Europäische Union|Europäischen Union]] beträgt nach der [[Berner Konvention]] 70 Jahre sowie der Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres nach dem Tod des [[Urheber]]s.
Nach [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__64.html §64] des [[Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte|Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte]] (Urheberrechtsgesetz; UrhG) erlischt in Deutschland das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bei gemeinschaftlichen Werken gilt der Tod des längstlebenden Miturhebers, wobei dies bei Filmwerken und ähnlich hergestellten Werken auf Hauptregisseur, Drehbuchurheber, Dialogurheber und Filmmusikkomponist beschränkt ist.<ref>[http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__65.html §65 UrhG]</ref>
Abweichend hiervon erlischt der urheberrechtliche Schutz an anonymen und pseudonymen Werken bereits nach 70 Jahren, falls die Identität des Verfassers nicht offenbar wird.<ref>[http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__66.html §66 UrhG]</ref>
== Einzelnachweise ==
<references />
== Weblinks ==
* [http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/dauer-urheberrecht.html Übersicht über Schutzdauer und verwandte Schutzrechte]
[[Kategorie:Urheberrecht]]
[[Kategorie:Informationen]]