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HH:Satzung/Anträge/Änderung § 15 Abs. 3: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 10. August 2012, 17:22 Uhr

Pictogram voting keep-light-green.svg Der Antrag Änderung § 15 Abs. 3 wurde am 21.05.2008 eingereicht.

Am 01.06.2008 wurde er vom 4. Landesparteitag angenommen.


Antrag

Antragstitel: Änderung § 15 Abs. 3

Antragsteller:

Fridtjof Bösche

Antragstext

Tango-text-x-generic with pencil.svg Antrag an den Landesparteitag der Piratenpartei Hamburg

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 15 Abs. 3 der Satzung der Pitarenpartei Deutschland Landesverband Hamburg um folgenden Satz ergänzt wird: Die Landesmitgliederversammlung ist berechtigt einen Antrag im Wortlaut zu ändern, sofern dadurch die Bedeutung des Antrags erhalten bleibt.


Begründung

Anträge zur Änderung der Satzung oder des Programms müssen mindestens 10 Tage vor Beginn des Landesparteitags eingereicht werden. Unklar ist, inwieweit er einen Antrag noch ändern kann. Mit diesem Antrag soll ihm explizit die Möglichkeit dazu gegeben werden. Fridtjof 12:48, 21. Mai 2008 (CEST)