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K
{{HamburgAntrag
|LptNum=4
|Eingereicht=21.05.2008
|Angenommen=01.06.2008
|Antragsteller=[[Benutzer:Fridtjof|Fridtjof Bösche]]
|Antragstext=Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 2 Abs. 1 der Satzung der Pitarenpartei Deutschland Landesverband Hamburg geändert wird in:
Mitglied der Hamburger PIRATEN kann jeder Pirat sein und werden, solange dies nicht durch die Satzung der Piratenpartei Deutschland ausgeschlossen ist.}}

====Begründung====
Niemand kann Mitglied des Landesverbandes werden ohne gleichzeitig auch Mitglied der Bundespartei zu sein. Der Landesverband hat, bedingt dadurch, dass die Bundessatzung höher wiegt als die Landessatzung, ohnehin keinen Einflus darauf, wer Mitglied des LV wird, und wer nicht. Sämtliche in diesem Absatz definierten Bedingungen zur Mitgliedschaft werden entweder durch die Bundessatzung oder das Parteiengesetz vorgegeben und braucen daher nicht noch einmal von dieser Satzung formuliert werden. [[Benutzer:Fridtjof|Fridtjof]] 12:48, 21. Mai 2008 (CEST)
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