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1.492 Bytes hinzugefügt ,  15:56, 2. Mär. 2010
Ein Experte bringt genau das Szenario der vermissten Person ins Spiel.
{{Diskussion}}

== Wenn Dein Handy eingeschaltet ist, kann die Polizei abfragen, in welchem Häuserblock Du bist. ==

'''Hörensagen:''' Eine mir nicht nähe bekannte Person ist letztes Jahr in seiner Wohnung verstorben. Nach einigen Wochen erkundigte sich die Familie bei der Polizei. Diese soll Auskunft gegeben haben, dass die Handynummer der vermissten Person sich innerhalb jener Wochen nicht aus dem Häuserblock seiner Wohnung wegbewegt habe (bis der Akku des Gerätes aufgab).

Dieser Artikel von netzpolitik.org signalisiert, dass in der Tat nicht immer alles korrekt abläuft im Umgang mit [[VDS]]: [http://www.netzpolitik.org/2009/statistiken-zur-nutzung-der-vorratsdatenspeicherung-mehr-als-20-000-anfragen/ Statistiken zur Nutzung der Vorratsdatenspeicherung: Mehr als 20.000 Anfragen].

Laut Spiegel durfen [http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.html Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste] (bis zum Richterspruch des [[BVerfG]]) die Daten unter bestimmten Umständen abrufen, um ''schwere Straftaten verhindern und verfolgen'' zu können. Demnach müsste es sich im Fall oben um inkorrekte Anwendung des (vorerst gekippten) Gesetzes handeln...

[http://www.youtube.com/watch?v=YXLVxGzfofc Horch horch]. Ein Experte bringt genau das Szenario der vermissten Person ins Spiel. <small>[[User:lynX|&mdash;lynX]]</small>

=== Siehe auch ===
* [[Plakatmodule]]

[[Kategorie:Aufklärung]]
[[Kategorie:Vorratsdatenspeicherung]]
[[Kategorie:Informationen]]
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