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Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA18 (Quelltext anzeigen)
Version vom 19. Februar 2013, 01:20 Uhr
, 01:20, 19. Feb. 2013Textersetzung - „Antragssteller“ durch „Antragsteller“
{{Satzungsänderungsantrag-Archiv
|Nummer = [[Bundesparteitag_2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA18|S18]]
|Antragsteller = [[Benutzer:Christian Hufgard|Christian Hufgard]]
|Satzung = Satzung
|Paragraph = Abschnitt A §15
|Antragstext =
Erweitern des §15 um folgenden Absatz
Die Wahl von Parteiämtern ist auch möglich, ohne vor Ort anwesend sein zu müssen. Hierfür sind geeignete Möglichkeiten durch den Vorstand anzubieten.
|Begründung = Wenn die vorherige Satzungsänderung angenommen wurde, stehen rechtzeitig vor dem Bundesparteitag die möglichen Kandidaten fest und können dann z.B. per Briefwahl gewählt werden. Dies stärkt die Rechte von Parteimitgliedern, die nicht vor Ort anwesend sein können.
|Diskussionslink =
}}
|Nummer = [[Bundesparteitag_2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA18|S18]]
|Antragsteller = [[Benutzer:Christian Hufgard|Christian Hufgard]]
|Satzung = Satzung
|Paragraph = Abschnitt A §15
|Antragstext =
Erweitern des §15 um folgenden Absatz
Die Wahl von Parteiämtern ist auch möglich, ohne vor Ort anwesend sein zu müssen. Hierfür sind geeignete Möglichkeiten durch den Vorstand anzubieten.
|Begründung = Wenn die vorherige Satzungsänderung angenommen wurde, stehen rechtzeitig vor dem Bundesparteitag die möglichen Kandidaten fest und können dann z.B. per Briefwahl gewählt werden. Dies stärkt die Rechte von Parteimitgliedern, die nicht vor Ort anwesend sein können.
|Diskussionslink =
}}