Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Mitarbeit Pflicht

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Fizz.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Keine Pflicht zur Mitarbeit
Änderungsantrag Nr.
TE016
Beantragt von
Fizz
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §4 (1)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt die Worte und die Pflicht aus Abschnitt A §4 Abs. 1 zu streichen.

Begründung

Aktuelle Version:

(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.

Neue Version:

(1) Jeder Pirat hat das Recht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.

Dieser Absatz entspricht einfach nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Niemand kann zur Mitarbeit genötigt werden, und wer es möchte sollte auch einfach Mitglied sein und seinen Beitrag zahlen können, damit ist uns auch schon geholfen.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Fizz|Fizz“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Aktuelle Version:(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.Neue Version:(1) Jeder Pirat hat das Recht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.Dieser Absatz entspricht einfach nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Niemand kann zur Mitarbeit genötigt werden, und wer es möchte sollte auch einfach Mitglied sein und seinen Beitrag zahlen können, damit ist uns auch schon geholfen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Enigma
  2. Fizz
  3. Tessarakt
  4. Boris Turovskiy
  5. NetAndroid
  6. Nicole.staubus
  7. Martin K.
  8. Kai Mast
  9. Oliver Schönemann
  10. Andreas Girlich
  11. Mike Nolte
  12. disi
  13. Markus Arnold
  14. NineBerry
  15. Jonathan Gruner
  16. Fab
  17. Gerhard Collmann
  18. Flexi 17:28, 13. Mär. 2010 (CET)
  19. im Prinzip Saalepirat - bin auch schon über diesen Punkt gestolpert, finde die Formulierung im Antrag aber noch nicht optimal
  20. Sebastian Pochert 19:22, 21. Mär. 2010 (CET)
  21. Bragi
  22. Evil Azrael 16:44, 30. Mär. 2010 (CEST)
  23. TheRonin
  24. Korbinian 18:55, 9. Apr. 2010 (CEST)
  25. Spearmind 13:38, 11. Apr. 2010 (CEST)
  26. Dlns 23:18, 11. Apr. 2010 (CEST)
  27. Piratenkauz 19:19, 15. Apr. 2010 (CEST)
  28. Hans Immanuel
  29. StopSecret 08:58, 22. Apr. 2010 (CEST)
  30. occcu
  31. Corax 18:32, 24. Apr. 2010 (CEST)
  32. Stefan Posdzich
  33. Zwergenpaladin
  34. Retep 10:33, 12. Mai 2010 besser noch: "Jeder Pirat *soll* im ..."
  35. Friedel 08:02, 13. Mai 2010 (CEST)
  36. Augenklappe

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Gerhard
  2. ValiDOM (nehmen wir die Pflicht raus, muss sich niemand mehr an unsere Grundsätze halten?!)
  3. Christian
  4. Benjamin Stöcker
  5. Alu 20:52, 6. Mär. 2010 (CET)
  6. Haide F.S.
  7. -- Warui 18:16, 15. Mär. 2010 (CET)
  8. Franz Rauchfuss
  9. SteffenO 15:37, 25. Mär. 2010 (CET)
  10. Anthem
  11. DaWi 14:13, 29. Mär. 2010 (CEST)
  12. MattesG 14:06, 31. Mär. 2010 (CEST)
  13. Nati2010 15:34, 31. Mär. 2010 (CEST)
  14. Gerald
  15. Getiteasy 16:11, 8. Apr. 2010 (CEST)
  16. Michi
  17. Mean2u 14:37, 2. Apr. 2010 (CEST)
  18. Leo Wandersleb 14:41, 2. Apr. 2010 (CEST) Natürlich hat jeder die Pflicht. Wie er damit umgeht, muss jeder mit seinem Gewissen ausmachen.
  19. Trias (stimme Leo zu. Oktroyierte Pflichten mögen unpiratig sein, aber Selbstverpflichtung ist es nicht)
  20. Sbeyer 15:53, 2. Apr. 2010 (CEST) Dem Zweck des Antrags stimme ich zu (Stichwort: passive Mitglieder), aber die Umsetzung ist schlecht. Nach der Änderung klingt es so als müssten Mitglieder sich nicht im Rahmen unserer Satzung bewegen. (Siehe Diskussion.)
  21. Heizer
  22. Christian Hufgard 10:44, 3. Apr. 2010 (CEST)
  23. Stephan Urbach
  24. Bastian Greshake
  25. Bernd 00:07, 4. Apr. 2010 (CEST) - Wozu soll denn die Mitgliedschaft gut sein, wenn man sich nicht aktiv politisch einsetzen will?
  26. Tueksta siehe Diskussion, es geht um die Zwecke der Partei, nicht um die Parteimitarbeit!
  27. Laird_Dave 01:26, 5. Apr. 2010 (CEST)
  28. Locke 02:08, 5. Apr. 2010 (CEST)
  29. Cschlote 11:00, 6. Apr. 2010 (CEST)
  30. Nplhse 12:22, 6. Apr. 2010 (CEST)
  31. oppodeldok 10:50, 8. Apr. 2010 (CEST) Eine kleine moralische Anstachelung ist meiner Meinung nicht schlecht, es geht ja hier nicht um eine gar strafbewehrte Pflicht zur aktiven Teilnahme an administrativen oder kreativen Aktionen. Ich finde, laissez-faire haben wir mittlerweile schon genug im Alltag um uns herum.
  32. santa-c 19:57, 9. Apr. 2010 (CEST)
  33. DeBaernd 19:47, 12. Apr. 2010 (CEST)
  34. Thomas-BY
  35. AlBern 15:29, 14. Apr. 2010 (CEST)
  36. DanielSan
  37. Twix 14:18, 16. Apr. 2010 (CEST)
  38. icho40
  39. Matthias Pannek
  40. Webrebell
  41. Unglow
  42. archifact
  43. Mike gh
  44. Datenritter 13:18, 23. Apr. 2010 (CEST) Die Gegenargumente sind einfach zu gut.
  45. OliverNiebuhr
  46. enni
  47. wigbold
  48. Walter
  49. -- SyneX 20:19, 26. Apr. 2010 (CEST) (Pflicht zur Einhaltung der Satzung; Parteiengesetz fordert Pflichten)
  50. -- Privacy 22:47, 26. Apr. 2010 (CEST)
  51. HKLS 20:57, 27. Apr. 2010 (CEST)
  52. zero-udo
  53. Jan auch wenn dafür niemand rausfliegt, sollte die Pflicht zur Mitarbeit schon als moralische Verpflichtung drin sein
  54. MichaelG 16:12, 28. Apr. 2010 (CEST)
  55. Kaddi
  56. rxl
  57. RicoB CB 14:44, 1. Mai 2010 (CEST)
  58. Magnum
  59. Käptn Blaubär
  60. Mtu
  61. Nesges
  62. Rainer Sonnabend
  63. Danebod 00:02, 7. Mai 2010 (CEST)
  64. Gewuerzwiesel
  65. Salorta Bereits durch den von jedem zu zahlenden Mitgliedsbeitrag werden die Zwecke der Partei gefördert. Eine Streichung ist daher unnötig.
  66. Tramp 13:56, 9. Mai 2010 (CEST)
  67. ThYpHoOn 17:39, 9. Mai 2010 (CEST) hier ist wohl einfach die Intention "Pflicht zur Einhaltung der Satzung" bzw. im Rahmen dieser zu handeln. Nicht die Pflicht zur Mitarbeit.
  68. Bernd Richtig ist, dass man niemanden _zwingen_ kann. Es macht aber sehr wohl Sinn, die Pflicht auszudrücken, und ich finde es auch gut, wenn darauf zB in Rundschreiben verwiesen wird: "Wir haben Landtagswahlkampf, also bitte folgt eurer Pflicht!". Wer es dann doch nicht so meinte, der soll eben austreten, ohne Zwang. Irgendeine Botschaft muss die Parteimitgliedschaft ja haben.
  69. Orca 07:45, 11. Mai 2010 (CEST)
  70. Posbi 09:14, 11. Mai 2010 (CEST)
  71. Christian Specht 13:00, 11. Mai 2010 (CEST)
  72. Sven423 13:39, 13. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. jyw
  2. Andena 20:21, 6. Apr. 2010 (CEST)
  3. Aleks A
  4. Attachment 14:15, 25. Apr. 2010 (CEST)
  5. Christian 13:22, 13. Mai 2010 (CEST)

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Parteiengesetz

§ 6 Satzung und Programm PartG: "(2) Die Satzungen müssen Bestimmungen enthalten über 1. Namen sowie Kurzbezeichnung, sofern eine solche verwandt wird, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei, 2. Aufnahme und Austritt der Mitglieder, 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder..."

Die Satzung muss sowas wie Pflichten für Mitglieder enthalten. Wenn nicht an dieser Stelle, dann an anderer; auch wenn es praxisfern ist. Man könnte evtl. daran denken, dass auch ein Engagement in den öffentlichen Bereichen (Forum, Mailinglisten, Newsserver, Wiki) Parteiarbeit darstellt und dies in die Satzung schreiben. Ich halte das aber auch für praxisfern, weil wir ja nicht speichern. --Idee

Mitgliedsbeitrag ist Pficht. --Trias 13:28, 25. Feb. 2010 (CET)
Nur wenn es in der Satzung so festgehalten wird, wenn also der Passus so bleibt wie er ist. In der Finanzordnung erkenne ich keine Verpflichtung zur Entrichtung eines Mitgliedsbeitrages. Wenn es nach der Finanzordnung geht, könnte man die auch so lesen, dass der Mitgliedsbeitrag freiwillig zu entrichten ist. Wenn man den MBeitrag freiwillig entrichtet, ist er zu diesem Zeitpunkt fällig und in der Höhe an den und den zu leisten.
Nebenbei: Gibt es denn eine Ordnungsstrafe der Partei, wenn ein Mitglied nicht für die Partei arbeitet/arbeiten kann? Es kann niemand zu irgend einer Parteiarbeit gezwungen werden. Das versuchen die Politiker über die ARGE, die Job-Center usw., aber wer nicht will, der will halt nicht.
--Idee 00:25, 26. Feb. 2010 (CET)
Ich sehe da keinen Zwang, Pflichten zu erwaehnen. Pflichten muessen wohl nur in der Satzung erwaehnt werden, so sie denn vorhanden sind. -- Fab 04:04, 12. Mär. 2010 (CET)
Siehe oben, das ParteienG § 6 Nr. 3.--Idee 02:53, 13. Mär. 2010 (CET)
Ja, und? Wenn keine Pflichten aufgelistet werden, gibt es keine. Wenn beim Mitgliedsbeitrag nicht das Wort "Pflicht" steht, ist es trotzdem eine. Es muss nirgends stehen "Pflichten im Sinne des §6 PartG: Zahlung des Mitgliedsbeitrag, ...". -- Leo Wandersleb 14:46, 2. Apr. 2010 (CEST)

Anwendung in der Praxis

Ich interpretiere diesen Absatz eher als Pflicht zur Einhaltung der Rahmenbedingungen die diese Satzung mit sich bringt. Da es auch keinen Praxisfall gab/gibt/geben wird wo ein Mitglied wegen Inaktivität raus geschmissen wird, würde ich diesem SÄA so nicht zustimmen wollen. Nebenbei sei noch die Bemerkung erlaubt, dass hier auch wieder nur von dem Bundesverband sowie dem Landesverband ausgegangen wird und keiner weiteren Untergliederung. Dies sollte man dementsprechend auch noch mit einbringen.--ThYpHoOn 18:31, 23. Feb. 2010 (CET)

Ich glaube wir haben das Problem, das "Pflicht" in diesem Kontext juristisch verstanden wird. Also so, dass das Mitglied quasi mit der Satzung einen Vertrag eingeht.. Im normalen Sprachgebrauch wird es mE lockerer verwendet, im Sinne von "man soll". Ich denke das ist der Fall bei dieser Fassung. Deswegen sollten wir den Passus streichen, auch wenn man natürlich Mitarbeit wünschenswert ist. --Trias 09:48, 24. Feb. 2010 (CET)

Pflicht zur Einhaltung der Satzung?

Ich verstehe diese Pflicht aber nicht nur als eine solche zur Mitarbeit. Sondern auch, eben nicht gegen die Satzung und damit die Grundsätze der Piratenpartei zu verstoßen. Oder sehe ich das falsch? ValiDOM

Völlig korrekt. Erst aus der Pflicht, sich im Rahmen der Satzung zu verhalten, kann beispielsweise eine Konsequenz im anderweitigen Falle erwachsen -- Warui 18:16, 15. Mär. 2010 (CET)

Zweck der Piratenpartei fördern ?

Wie kann man denn den Zweck der Piratenpartei fördern ? Ich finde, der ganze Satz ist unglücklich gewählt und sollte deshalb besser völlig neu formuliert werden, statt nur ein Wort rauszunehmen. Schwan 13:54, 24. Feb. 2010 (CET)

  • Durch Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Diese Pflicht sollte jeder haben. Und sich an die Satzung zu halten auch.

Begriff "Pflicht" müsste in diesem Falle genauer definiert werden

Worüber diskutieren wir denn hier? Über ein Wort dessen Bedeutung an dieser Stelle total unklar ist? --Heiend 14:23, 2. Apr. 2010 (CEST)

Ist dieser Antrag ernst gemeint?

Es steht im Moment hier 22:17 gegen "die Pflicht [...] die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen." Leute ihr macht mir Angst! Soll dieser Antrag Piraten wie mich, die seit der Bundestagswahl kaum mehr aktiv sind aus der Reserve locken? Auch wenn es nicht gelebte Praxis ist, dass 100% der Piraten wöchentlich auf Stammtischen erscheinen, ist doch die oben formulierte Pflicht ein Appell an das Gewissen jedes einzelnen. Dass die Zahl derer, die in Wiki, Foren, ML und Stammtischen mitwirken gefühlt eher im Bereich <10% liegt, sollte nicht zur Folge haben, derartige Pflichten zu streichen. --Leo Wandersleb 15:01, 2. Apr. 2010 (CEST)

Ob ein Stammtischbesuch automatisch die Zwecke der Piratenpartei fördert wage ich zu bezweifeln, eher den Umsatz der gastgebenden Gastronomie. Aktiv die Zwecke zu fördern heißt nicht, sich parteipolitisch zu engagieren, es kann auch einfach heißen, dass man mit Freunden und Verwandten über Transparenz und Bürgerrechte spricht, oder daß man piratische ePetitionen unterstützt, oder tausend andere Wege. Das kann jeder, eine Pflicht für Wiki/MLs/Foren/Stammtische/Parteitage/etc. ist damit auf gar keinen Fall gemeint, das gab es nie, gibt es nicht und wird es nie geben! --Tueksta 17:41, 4. Apr. 2010 (CEST)
Dem kann ich mich nur anschließen. Ja, ich fühle mich der Satzung und den Zielen der PP verpflichtet - deswegen bin ich Mitglied. Und aus diesem Grund versuche ich bei gegebenem Anlass und politischen Diskussionen im Freundes und Bekanntenkreis die Positionen der PP darzulegen. Oder versuche zumindest mich auch zeitlich an Infotischen und in Wahlkämpfen einzubringen, auch wenn das meist schwierig ist. Ohne das Gefühl einer 'inneren' Verpflichtung würde ich vieleicht auch nur 'machen' lassen und Beifall klatschen. Dies jedoch ist genau der Stil, der in den Altparteien gepflegt wird. Fette inaktive zahlende Basis, welche machen läßt, und immer die gleichen Gestalten vornewe, welche machen wie sie wollen. Dies widerspricht dem piratischen "Denk Selbst!" (-Verständis). Denn aus "Denk Selbst!" folgt logisch auch "Mach selbst!"
Ich verstehe das Wort 'Pflicht' hier mehr als eine moralische Aufforderung sich bei bietender Gelegenheit immer wieder aufs Neue und auch mit kleinen Dingen in die Piratenpartei einzubringen. Und nicht als strafbewehrtes "Du musst, sonst Strafe". --Cschlote 10:58, 6. Apr. 2010 (CEST)

Kandidaturzwang

Es gibt idiotische Wahlgesetze wie bei uns in Baden-Württemberg, die erfordern, in jedem Landtagswahlkreis einen Direktkandidaten aufzustellen, wofür v.a. aus jedem dieser Wahlkreise mindestens drei stimmberechtigte Piraten zusammen gezogen werden müssen, nur um als Partei in diesem Wahlkreis wählbar zu sein.

Das ist genau die Situation, in der man eine gewisse Handhabe braucht, Mitglieder zu aktivieren, da es sonst zu schwierig bzw. manchmal unmöglich wird, Kandidaten aufzustellen.

Daher bin ich strikt gegen die Aufhebung aller Pflichten. Orca 07:45, 11. Mai 2010 (CEST)