Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Erwerb der Mitgliedschaft - Stimmrecht-shopping - Stimmrechts-hopping

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80px Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von Idee.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Mißbrauch des Wahlrechts
Änderungsantrag Nr.
T102
Beantragt von
Idee
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §3 (2b)
Beantragte Änderungen

Ich beantrage den Abschnitt A: §3 Absatz 2b zu ergänzen:

Die Wahrnehmung des aktiven und passiven Wahlrechts nach einem Mitgliedschaftswechsel von einer Gliederung zu einer anderen oder von einem Verband zu einem anderen ist unzulässig, sofern das Mitglied in seiner früheren Gliederung oder seinem alten Verband das aktive oder passive Wahlrecht innerhalb des gleichen Kalenderjahres wahrgenommen hat. Bei einem (aktiven wie passiven)Wahlrechtsmißbrauch ruht die Mitgliedschaft, solange bis eine geeignete Ordnungsmaßnahme getroffen wurde.
Begründung

Da einige Anträge für den vereinfachten Wechsel der Mitgliedschaft anstehen, ist es wichtig, dass vermieden wird, dass Gruppen-Wahlrechtshopping stattfindet und so bestimmte Anträge in Personalfragen oder Sachentscheidungen in verschiedenen Verbänden und Gliederungen "gepusht" werden können.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Idee|Idee“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Ich beantrage den Abschnitt A: §3 Absatz 2b zu ergänzen:Die Wahrnehmung des aktiven und passiven Wahlrechts nach einem Mitgliedschaftswechsel von einer Gliederung zu einer anderen oder von einem Verband zu einem anderen ist unzulässig, sofern das Mitglied in seiner früheren Gliederung oder seinem alten Verband das aktive oder passive Wahlrecht innerhalb des gleichen Kalenderjahres wahrgenommen hat. Bei einem (aktiven wie passiven)Wahlrechtsmißbrauch ruht die Mitgliedschaft, solange bis eine geeignete Ordnungsmaßnahme getroffen wurde.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Da einige Anträge für den vereinfachten Wechsel der Mitgliedschaft anstehen, ist es wichtig, dass vermieden wird, dass Gruppen-Wahlrechtshopping stattfindet und so bestimmte Anträge in Personalfragen oder Sachentscheidungen in verschiedenen Verbänden und Gliederungen "gepusht" werden können.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Trias
  2. Schwan
  3. Andena 12:17, 11. Apr. 2010 (CEST) Ein Umzug darf nicht zur Einschränkung der Mitgliederrechte führen
  4. Hans Immanuel
  5. ZeroMC 09:41, 13. Apr. 2010 (CEST)
  6. Yuri
  7. Nico.Ecke - Die Idee in allen Ehren, aber so werden ehrliche Umzieher bestraft.
  8. Nplhse 16:56, 14. Apr. 2010 (CEST)
  9. DanielSan
  10. icho40
  11. Thomas-BY
  12. Rainer Sonnabend
  13. CEdge
  14. MichaelG 18:54, 19. Apr. 2010 (CEST) Verstoß gegen §10 PartG sowie diverse Wahlgesetze
  15. Bragi
  16. Twix 18:10, 23. Apr. 2010 (CEST)
  17. Aleks_A
  18. Posbi 20:44, 27. Apr. 2010 (CEST)
  19. Jan Trifft ehrliche Umzieher zu stark, lieber Fristen oder Beschränkung der Wechselhäufigkeit.
  20. StopSecret 10:35, 29. Apr. 2010 (CEST)
  21. Sebastian Pochert
  22. RicoB CB 14:30, 1. Mai 2010 (CEST)
  23. wigbold
  24. OliverNiebuhr Siehe Begründungen Andena und MichealG.
  25. zero-udo
  26. DeBaernd 21:44, 3. Mai 2010 (CEST)
  27. Nicole.Staubus 14:27, 4. Mai 2010 (CEST)
  28. Zwergenpaladin
  29. Tramp 20:47, 10. Mai 2010 (CEST)
  30. Christian Specht 15:40, 11. Mai 2010 (CEST)
  31. Kaddi
  32. Salorta
  33. Sven423 09:12, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Sbeyer 16:13, 20. Apr. 2010 (CEST)
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Stimmrecht-shopping und Stimmrechts-hopping

Sofern Maßnahmen ergriffen werden können, die den Wahlrechtsmißbrauch verhindern. Ist fast nichts gegen eine Vereinfachung des Mitgliedschaftswechsels einzuwenden.

(verschoben aus dem Abstimmungsabsatz) Ein Umzug darf nicht zur Einschränkung der Mitgliederrechte führen. Andena

Ein (Wohnungs-)Umzug steht hier gar nicht mal im Vordergrund, weil man in der Regel gar nicht sooft umzieht, allein um die neueste Postanschrift mitzuteilen. Es geht nach den neuen SÄA im Prinzip nur noch darum, dem Vorstand mitzuteilen, wo man wählen gehen will (Abhänigigkeit der Mitgliedschaft von der Gliederung nicht von der Wohnung). So kann man von Vorstandswahl zu Vorstandswahl hüpfen und stets seine Leute und seine Anträge durchdrücken. Wenn die Mehrheit im Vorstand solchen Heuschrecken aufgeschlossen ist, weil sie sich gegenseitig etwas davon versprechen...--Idee 02:08, 12. Apr. 2010 (CEST)
Wenn Benachbeteiligungen nach einem Wohnungsumzug ausgenommen sein soll, dann muss der Antrag dieses auch so beinhalten. Der Antrag ist im Moment für mich mißverständlich, denn er bestraft auch "ehrliche" Piraten. Ich kann ja Dein Anliegen nachvollziehen, dass es keine "Abstimmungs-Nomaden" geben soll. Wie groß ist denn derzeit die tatsächliche Gefahr, die von den "Nomaden" ausgeht? Und wie viele Nomaden gibt es? Andena

Fallenstellerei

Der einzige Messbaren Effekt den diese Änderung haben wird, ist mE dass Versammlungen widerholt werden müssen, weil irgendwer im nachhinein festgestellt hat, dass im Januar einer schon auf einer anderen Versammlung teilgenommen hat. Das ist nun wirklich unverhältnismäßig. Man könnte eine gewisse Frist festsetzen, nach der man nach einem Wechsel sein Stimmrecht auch im neuen Verband wahrnehmen kann (wie es auch im Gesetz so festgehalten ist). Kann uU Probleme mit dem PartG geben, kA. Aber auch diese Regelung könnte man (dank unseres Datenschutzes) wohl unterlaufen. Von daher: Gar nicht erst mit Pseudoproblemen rumschlagen. Alternative: immer wachsam sein und wenn jemand sowas auffällt: Laut schreien :) --Trias 19:57, 10. Apr. 2010 (CEST)

Die Verwaltung muss gar nicht viel unternehmen. Man weiß, wer sich zu welcher Versammlung akkreditieren hat lassen und das reicht, um anzunehmen, dass er an der Versammlung teilgenommen hat, auch um zu wählen. Das hat mit Datenschutz eher weniger zu tun. Die Akkreditierung macht man momentan ja schon von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge abhängig.
Wenn man aber das Wahlrecht nicht mehr an der Wohnung festmacht, sondern an der Mitgliedschaft der jeweiliegen Gliederung/Verbandes, dann muss man die Akkreditierung auch von der bereits erfolgten "Stimmabgabe" abhänging machen.
Wenn man eine Frist einführt (bspw. 4 Wochen), dann könnte die Gruppe an 12 verschiedenen Wahlen teilnehmen. Das ist aber ein erheblicher Mehraufwand, weil die Verwaltung erstmal rechnen muss, wie lange die letzte Stimmabgabe her ist.
Und was passiert, wenn man "laut schreit"? Ich schreibe doch schon meine Bedenken hier auf, um aufzuzeigen, was passieren könnte, wenn Doppelmitgliedschaften bei den Piraten ihr Ding durchziehen.
Natürlich könnte man solche Zufallserscheinungen in den Antrag einbeziehen, sodass Einzelfälle davon nicht betroffen sind.
--Idee 02:26, 12. Apr. 2010 (CEST)
Au ja, Vorratsdatenspeicherung für Piraten, das hat gerade noch gefehlt :). Was du hier so lockerflockig hinschreibst ist in der Realität sicher nicht einfach. Versuch das mal zu implementieren.... oh da fällt mir ein, auch unser jetziges, "einfaches" System kommen wir mit derzeitiger Software nicht zurecht... Wäre schön wennd as erstmal gefixt wird. Anstatt flotter SÄA für Pseudoprobleme könnten wir uns damit mal beschäftigen. --Trias 14:09, 12. Apr. 2010 (CEST)

verstoß gg partg?

Das dürfte teilweise gegen das Parteiengesetz verstoßen, wenn ich an die Wahl für Listenkandidaten denke. --Schwan

  1. Verstehe ich nicht, was meinst Du?