Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Anpassung der Dauer der Elternzeit an Einschulungstermine

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den Bundesverband von Thomas-BY.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
TE076
Beantragt von
Thomas-BY
Programm

Wahlprogrammentwurf - Familienrecht / auch Arbeit und Soziales

Schlagworte Pro
Elternzeit, Erziehung, Kündigungsschutz
Schlagworte Contra
unbezahlbar, Finanzierung, Themenerweiterung
Beantragte Änderungen

Dieser Antrag setzt voraus, dass der Programmänderungsantrag Freie Selbstbestimmung Familienförderung (oder in ähnlicher Form) beschlossen wird. In diesem Fall möge der Bundesparteitag 1.2010 der Piratenpartei Deutschland beschließen, den folgenden Text in den Entwurf des zu beschließenden Wahlprogramms aufzunehmen:

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Um die Wahrnehmung dieser Verpflichtung auch für berufstätige Eltern zu ermöglichen, besteht bei vorhandenen Kindern im Kleinkindalter bereits ein Rechtsanspruch auf Elternzeit. Diese umfasst derzeit eine Dauer unbezahlter Freistellung von der Arbeit von maximal 3 Jahren nach Geburt des Kindes. Eine Unterbringung in einer Kinderbetreuungseinrichtung ist in der Regel erst zum nächsten Einschulungstermin nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes möglich, wodurch erziehende Elternteile nur selten nahtlos in das Berufsleben zurückkehren können, dadurch ihren bisherigen Arbeitsplatz aufgeben müssen, ggf. arbeitslos werden sowie weitere bestehende Ansprüche verlieren.

Um diese Lücke zu schließen, wird die Erhöhung der Anspruchsdauer für die Elternzeit bis zum nächsten Einschulungstermin des Bundeslandes nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes gefordert.
Begründung

siehe Antragstext

Dieser Antrag wurde ursprünglich für das Parteiprogramm eingereicht, ist dafür aber aus Sicht des Antragstellers und anderer nicht geeignet. Er wurde daher erneut für den Entwurf eines zu beschließenden Wahlprogramms eingereicht, unter der Voraussetzung, dass z.B. der Programmänderungsantrag Freie Selbstbestimmung Familienförderung beschlossen wird.


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Verdeutlichung: "bis zum nächsten Einschulungstermin des Bundeslandes nach Vollendung des dritten Lebensjahres"

... bedeutet z.B., wenn das Kind im März drei wird, dann liegt der nächste Einschulungstermin je nach Bundesland im August/September des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre alt geworden ist. Es steht nicht "bis zum nächsten Einschulungstermin für das Kind", sondern "nächsten Einschulungstermin des Bundeslandes".

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Nico.Ecke - Ein bisschen sehr konkret fürs Programm, aber sicher erstrebenswert.
  2. Martin K. - tatsächlich ziemlich konkret, aber eindeutig sehr gut. Klares JA von mir!
  3. Haide F.S.
  4. Thorsten
  5. --Korbinian 20:42, 14. Apr. 2010 (CEST)
  6. -- Benjamin H. 15:04, 16. Apr. 2010 (CEST) - Bin immernoch dafür
  7. --Nerdicist 11:59, 15. Apr. 2010 (CEST)
  8. --Ninan 00:33, 16. Apr. 2010 (CEST)
  9. Richie
  10. Rainer Sonnabend
  11. Hans Immanuel
  12. icho40
  13. Kai Orak
  14. ValiDOM
  15. Sebastian Pochert
  16. Twix 15:50, 28. Apr. 2010 (CEST)
  17. Jan
  18. Monarch 08:48, 5. Mai 2010 (CEST)
  19. OliverNiebuhr Grundsätzlich eine gute Idee. Allerdings sollte das in naher Zukunft konkretisiert werden. Von Anpassungen von Gesetzen und Best. mal abgesehen.
  20. Magnum
  21. AlBern
  22. DeBaernd 15:26, 12. Mai 2010 (CEST)
  23. zero-udo

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Jonathan Gruner 22:55, 14. Apr. 2010 (CEST) Sowas sollte nicht der Staat, sondern der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheiden!
    mit der Begründung müsste man jegliche Elternzeitregelung streichen.--Thomas-BY ->talk2me 10:40, 2. Mai 2010 (CEST)
  2. Trias zwar nett, aber viel zu konkret und engstirnig. Kein Grundsatzthema.
  3. Andena 23:14, 19. Apr. 2010 (CEST)
  4. Schwan sinnvoller wäre es doch, die Kinderhorts würden ihre Aufnahmepraxis ändern.
    Anm.: Kinderhort ist für Schulkinder.;-)--Thomas-BY ->talk2me 15:32, 20. Apr. 2010 (CEST)
  5. MrHan
  6. HKLS 20:39, 22. Apr. 2010 (CEST) eher für ein Wahlprogramm geeignet
    s. oben: Wahlprogrammentwurf - Familienrecht / auch Arbeit und Soziales
  7. Boris Turovskiy
  8. Aleks_A
  9. RicoB CB 10:32, 2. Mai 2010 (CEST)
  10. Salorta wir sollen ein Wahlprogramm beschließen? Für welche Wahl denn?
    . Steht so auch nicht da. Das Programm wird vor der nächsten BTW beschlossen, aber man kann beschließen, was in den Entwurf(!) dafür kommt.--Thomas-BY ->talk2me 11:48, 2. Mai 2010 (CEST)
  11. Unglow
  12. Spearmind 21:11, 9. Mai 2010 (CEST)
  13. Action_Boo
  14. Kaddi

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Michi
  2. DanielSan
  3. datenritter 11:28, 28. Apr. 2010 (CEST)
  4. Käptn Blaubär
  5. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Im Übrigen bitte ich die Unterstützer um Überlegung, inwiefern sie Antragsfabrik/Freie Selbstbestimmung Familienförderung unterstützen können, denn dieser wäre als Basis im Parteiprogramm sehr gut geeignet.--Thomas-BY ->talk2me 13:31, 16. Apr. 2010 (CEST)

Verhältnismäßigkeit

Ich finde, man muß die Verhältnismäßigkeit wahren zwischen Interesse des Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Einem Arbeitgeber zuzumuten, einem Elternteil eine Jobgarantie für 6 Jahre zu geben, finde ich überzogen. Noch dazu das aus 6 jahren dann schnell bei mehreren Kindern 10 oder gar 15 Jahre werden können. Man sollte mal schauen, wieviele Eltern, die die vollen 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen, dann tatsächlich zurückkehren. Ich kenne wirklich nur eine unter sehr vielen.

Es geht um max. 3 Jahre und 11 Monate statt 3 Jahre und 0 Monate, denn der nächste Einschulungstermin ist je nach Bundesland im August bzw. September.;-) (bis zum nächsten Einschulungstermin des Bundeslandes nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes). Wenn nur wegen der paar Monate Arbeitslose entstehen, die so einfach auch nicht wieder eingestellt werden mit 3- oder 4-jährigem Kind, dann kostet das nicht nur die Betroffenen sehr viel. Ob die Betroffenen in diesen max. 11 Monaten Anspruch auf Elterngeld oder Hartz IV haben; ändert wohl kaum was.--Thomas-BY ->talk2me 23:47, 19. Apr. 2010 (CEST)
P.S.: Ich kenne drei Beispiele, hier ein typisches:
Frau (30), öffentl. Dienst, alleinerz. mit Kind (geboren im Feb.), versucht nach 3 Jahren im Februar vergebens einen KiGa-Platz zu bekommen, da erst zum Sept. möglich, Unterstützung der Eltern nicht möglich, da 600km entfernt. Dadurch keine Möglichkeit die alte Arbeit wieder anzutreten, da Kind im L3-Labor nicht möglich. Folge war Kündigung, suche nach nem Teilzeitjob für 1 Monat(!) Halbtagsjob bei einem Stahlbauunternehmen, bevor sie kurz darauf woanders im öffentlichen Dienst wieder nen Job auf Probe gefunden hat. Folge hier, abgesehen von den 5 Tagen (verteilt über drei Monate) bei der Arbeitsagentur als zusätzliche Belastung: alle Ansprüche als Angestellte im öffentlichen Dienst (Beihilfe usw.), die sie in 11 Jahren Berufsleben erworben hat, waren auch noch futsch wegen diesem einen Monat, und das obwohl die Gute wirklich extrem bemüht war, dass Problem zu lösenund gute Papiere hatte.--Thomas-BY ->talk2me 00:02, 20. Apr. 2010 (CEST)
Da hab ich was falsch verstanden, aber trotzdem würd ich den Antrag nicht unterstützen.
Das Problem sollte nicht über die Elternzeit gelöst werden, sondern über
  • garantiertes Recht auf einen Kiga-Platz
  • massive Steigerung der Qualität der Kinderbetreuungseinrichtungen (was z. B. auch die flexible Betreuungsmöglichkeit zu ungewöhnlichen Zeiten oder zeitlich begrenzt beinhaltet)
Garantiertes recht auf KiGa hilft nicht zwangsläufig, denn KiGa ist für Kinder von 3-6, davor ist Krippe angesagt. Da bringt man nicht mal irgendwie Kleinkinder in die Kleinstgruppen, denn das Betreuer/Kind-verhältnis lässt das nicht zu. Und im Moment wird das Problem halt sehr oft über ARbeitslosigkeit gelöst. Was helfen 3 Jahre Kündigungsschutz, wenn man danach doch mangels Möglichkeiten der Kindesuntebrringung in der KiTa kündigen muss. Kann ja nicht der Sinn sei.:-)--Thomas-BY ->talk2me 00:38, 20. Apr. 2010 (CEST)
Dein Antrag betrifft nur Kinder, die bereits 3 sind. Nächstes Mal schreib ich noch Kinderinnen, damit sich Mädchen nicht benachteiligt vorkommen (will schreiben, ich spar mir die unterscheidung Kiga/kinderkrippe). Außerdem gibt es gemischte Gruppen, wo Kinder, die zwei sind, bereits in Kindergarten gehen können, auf die sind die Kigas übrigens besonders scharf, weil es für sie den doppelten Zuschuß gibt für das ganze kiga-jahr, selbst wenn sie schon 3 sind.
Wir reden ein bisschen aneinander vorbei. Aber so wichtig ist es mir dann auch nicht, dass hier durchzusetzen, mein Kind ist 22. Ich beziehe mich auf das, was ich während der Erzieherzeit und um mich herum so mitbekommen habe und noch mitbekomme. Und mir ist es einfach nicht verständlich,warum wir lieber Arbeitslose riskieren, anstelle den Betroffenen ein paar Monate mehr Elternzeit einzuräumen bei nahezu entsprechendem Entgeltanspruch. Arbeitslose kosten die Gemeinschaft weit mehr als Eltern, die noch 1-11 Monate länger Elternzeit in Anspruch nehmen können.:-)--Thomas-BY ->talk2me 00:55, 20. Apr. 2010 (CEST)
Meine beiden sind grad im Kindergarten und weshalb ich da so reagier: weil solche Regelungen den Betonblock Kindergarten noch mehr einbetonieren anstatt ihn aufzulockern und attraktiv zu machen. Es ist oft ein massiver Kampf, das Kindergärten mal von dem seit Jahrzehnten eingeübten loslassen. Hier in der Gegend gabs einen Kindergarten, der hat keine Kinder aufgenommen, die noch Windeln tragen. Da hättest du auch mit deinem Vorschlag Pech gehabt, wenn dein Kind noch ein paar Monate braucht, bis es Windelfrei ist. Dein Vorschlag verleitet meines Erachtens ja direkt dazu, das es nur noch zum Schulanfang einen Aufnahmetermin gibt und wer zwischendrin umzieht hat halt Pech gehabt. usw. --
Das mit den "sauberen" Kindern gibt es tatsächlich öfter, das aber wiederum sind Vorgaben des Trägers, sprich Kommunen, Kirchen, gemeinnützige Org. etc. Die detaillierten Umsetzungsvorgaben wären aber kein Bundesthema. Hier geht es um Regelungen bezüglich Elternzeit.:-)--Thomas-BY ->talk2me 01:08, 20. Apr. 2010 (CEST)

Argument 2

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