2010-04-17 Protokoll Landesparteitag Baden-Württemberg 2010.1

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Dieses Protokoll ist nicht nach den Namenskonventionen benannt! *

Protokoll des Landesparteitages 2010.1 der Piratenpartei Baden-Württemberg

Ort: Hermann-Hepper-Halle, Tübingen

Beginn: 17. April 2010, 12:15 Uhr

Ende: 18. April 2010, 19:55 Uhr

Dieses Protokoll ist gleichzeitig Wahlprotokoll

Begrüßung durch den Landesvorstand

Der Generalsekretär begrüßt alle Anwesenden und bedankt sich für ihr Kommen. Roman Kremer, Direktkandidat für Tübingen appelliert an alle Piraten, weiter aktiv zu sein. Jonas Müller, Direktkandidat von Reutlingen, hält eine Rede über Transparenzpolitik.

Wahl der Versammlungsleitung

Die Versammlung ernennt

  • Benjamin Stöcker
  • Stefan Körner
  • Alexander Scheurer

zu Versammlungsleitern.

Zulassung von Gästen und Presse sowie Bild- und Tonaufnahmen

Die Versammlung stimmt der Zulassung von Gästen, der Presse sowie von Bild- und Tonaufnahmen zu.

Wahl des Wahlleiters

Die Versammlung bestimmt

  • Stephan Hestermann

zum Wahlleiter. Am 18.4. um 18 Uhr verlässt er die Versammlung

  • Alexander Eichel

wird von der Versammlung zum neuen Wahlleiter bestimmt.

Bestimmung der Wahlhelfer

Es wurden acht Wahlhelfer angenommen. Am Sonntag mussten drei Wahlhelfer die Versammlung frühzeitig verlassen, so dass die Versammlung weitere Wahlhelfer bestimmte. Gewählt wurden:

  • Ines Flechsig
  • Cedric Menge
  • Thomas Müller
  • Svenn Schnelle
  • Daniel Roschka
  • Dieter Hametner
  • Alexander Bock (bis 18.4. 15:00)
  • Alexander Philipp(bis 18.4. 15:00)
  • Franz Rauchfuss(bis 18.4. 15:00)
  • Richard Holderied
  • Justus Wingert (ab 18.4. 15:00)
  • Mark Werner (ab 18.4. 15:00)
  • Michael Knödler (ab 18.4. 15:00)

Wahl der Protokollanten

Es wurden drei Protokollanten bestimmt. Am Sonntag mussten zwei Protokollanten die Versammlung frühzeitig verlassen, so dass zwei weitere Protokollanten bestimmt wurden.

  • Simon Engelhaupt
  • Dennis "StiffmasterX" Schmalacker (nur 17.4.)
  • Martin Krauß (bis 18.4. 15:00)
  • Manuel Gaus (2. Tag ab ca. 13:00)
  • Tobias Zawisla (2. Tag ab ca. 15 Uhr)

Abstimmung über die Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung wurde angenommen.

Abstimmung über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde angenommen.

GO-Antrag: Die Tagesordnung soll dahingehend abgeändert werden, dass am zweiten Tag eine neue Akkreditierung stattfinden soll. Damit soll sichergestellt werden, dass die Abstimmkarten bei den richtigen Piraten sind und keine Möglichkeit geschaffen wird, ohne Akkreditierung an Stimmkarten zu gelangen.Der Antrag wurde angenommen.

GO-Antrag: Der Bericht der Rechnungsprüfer soll in der Tagesordnung weiter nach hinten als letzter Punkt vor die Entlastung des Vorstands geschoben werden.Der Antrag wurde angenommen.

Tätigkeitsbericht des Schiedsgerichtes

Das Schiedsgericht berichtete, dass es keine großen Probleme im vergangenen Jahr gab. Wenige Probleme gab es bei der Gründung des Kreisverbandes Konstanz. 2 Schweizer Staatsbürger waren mit akkreditiert worden. Es wurde jedoch kein formeller Antrag an das Schiedsgericht gestellt, womit es auch kein Verfahren gab. Im vergangenen Jahr gab es keine formellen Anträge an das Schiedsgericht.

Tätigkeitsberichts des Vorstandes

Der Vorstandsbericht ist im Wiki hochgeladen, zu finden auf der Seite des Landesparteitages: BW_Vorstand_Tätigkeitsbericht2010

Es wird kurz über das Vorstandstreffen in Kassel (Marina Kassel) berichtet, außerdem vom Serverumzug der Baden-Württemberger Piratenseite auf die Server der Bundes-IT. Dieser Umzug hat auch ermöglicht, dass alle Piraten aus Baden-Württemberg eine Piraten-Emailadresse erhalten können. Außerdem dankt der Vorstand allen Arbeitsgruppen für ihr Engagement im letzten Jahr. Der Vorstand hat sich in der Öffentlichkeitsarbeit bei folgenden Projekten engagiert:

  • Bildungsstreik
  • Demo Wider die Datensammlung (Datensammelwut)
  • Gläsernes Mobil
  • Free Music Contest
  • Demo gegen Vorratsdatenspeicherung
  • Pressemitteilungen

Erklärung der GO-Anträge: Die Versammlungsleitung erklärt den anwesenden Piraten die unterschiedlichen Möglichkeiten von Geschäftsordnungs-Anträgen (GO-Anträgen)

Bericht der Rechnungsprüfer

Die Kassenprüfer wollen als Rechnungsprüfer für den Landesparteitag kandidieren. Wahl der Rechnungsprüfer

  • Matthias Mack aus Esslingen
  • David Mändlen aus Stuttgart

Es wurde darüber abgestimmt, ob die Rechnungsprüfer auch Kassenprüfer sein sollen. Dieser Antrag wurde angenommen. → Damit wurden die Kassenprüfer per Akklamation bestimmt.

Es wird noch keinen schriftlichen Kassenbericht geben, da die Strukturen der baden-württembergischen Finanzen erst in eine neue Ordnung gebracht werden müssen. Die Herausforderungen des Bundestagswahljahres zusammen mit dem immensen Mitgliederzuwachs hätten den Schatzmeister laut eigener Aussage überfordert. Deswegen haben die beiden Kassenprüfer den Schatzmeister auch über ihre Aufgabe hinaus unterstützt. Bisher liegt nur von Stuttgart ein Kassenabschluss vor. Die anderen Untergliederungen haben sich nicht ausreichend zu ihren Finanzen geäußert. Hier muss auf alle Fälle eine geordnete Struktur geschaffen werden, meint Matthias Mack. Viele Belege für Kleinbeträge fehlen und können nachgereicht werden. Auch aus Karlsruhe fehlen anscheinend Belege und Kassenberichte. Da der Bezirksverband Karlsruhe jedoch noch kein Konto hat, kann er auch keine Finanzbewegungen durchführen → deswegen sind keine Belege vorhanden. Der Landesschatzmeister gibt eine Überforderung zu, wollte jedoch im Wahlkampf nicht einfach aufhören und die Partei ohne Schatzmeister zurücklassen.

Redebeiträge: Problem der Vorstandsentlastung, da die Rechnungsprüfer noch keinen Bericht vorlegen können. Die wirtschaftliche Entlastung kann jedoch auch auf den nächsten Parteitag verschoben werden. Erklärung zum Verteilungsschlüssel der Mitgliedsbeiträge.

Redebeitrag: Geld der Bundestagswahl bekommt man nur, wenn entsprechender Gegenwert und Belege da sind. → Auf Nachfrage nach der Anzahl der gezahlten Mitgliederbeiträge kann der Schatzmeister verkünden, dass ca. 83% der Mitgliedsbeiträge für 2010 eingegangen sind (Bester Wert im gesamten Bundesgebiet). Die zweite Mahnrunde läuft. Mitglieder ohne gezahlten Mitgliedsbeiträge verlieren ihre Mitgliedschaft nach 3 Mahnungen. (bezahlten Mitgliedsbeitrag)

Redebeitrag: Es wurde in Frage gestellt, ob es mit der Satzung konform ginge, dass der Schatzmeister Ratenzahlung erlaubt hat. Da dies so nicht der Fall wäre, wurde die Frage gestellt, ob eventuell entsprechende Piraten vor Ort seien, die bereits mit abgestimmt hätten. Der Schatzmeister versichert, dass dies nicht der Fall sei. Ein Pirat erklärt sich bereit alle (3) restlichen Mitgliedsbeiträge zu zahlen, um die Diskussion zu beenden. Die Rechnungsprüfer empfehlen, den Vorstand finanziell nicht zu entlasten, sondern nur politisch. Die finanzielle Entlastung soll auf den nächsten Parteitag verschoben werden, bis zu dem die Organisation der Finanzen wieder in einen guten Zustand gebracht zu werden hat.

Mittagspause

In der Mittagspause wurden folgende Anträge schriftlich an den Landesparteitag gestellt:

1. Es wird beantragt die Akkreditierung wieder aufzunehmen und Parteimitgliedern das Abstimmen zu ermöglichen, auch wenn sie am Morgen noch nicht vor Ort waren. Dies ist nur gerecht und unterstreicht unsere basisdemokratische Ausrichtung.

Antragsteller : Florens Disson, Timo Czerwonka

2. Antrag an den Vorstand / die Versammlungsleitung: Prüfung der akkreditierten Piraten in Bezug auf vollständig bezahlte Beiträge.

Antragsteller: Florens Disson

Ende der Mittagspause

Bericht der AG Material

Die AG Material berichtet über die bestellten Infostand-Materialien, und bittet die entsprechenden Gruppen, das Material abzuholen.

Entlastung des Vorstandes

Die wirtschaftliche Entlastung soll von der politischen Entlastung getrennt abgestimmt werden. Der Vorstand soll gemeinsam entlastet werden.

Der Vorstand wird politisch entlastet (einstimmig).

Die wirtschaftliche Entlastung des Vorstands wird auf die nächste Mitgliederversammlung verschoben.

Antrag 1. wurde angenommen, die Akkreditierung wird wieder aufgenommen. Antrag 2. wurde vorgelesen. Laut Aussage des Schatzmeisters sind alle anwesenden Piraten korrekt akkreditiert.

Satzungsänderungsanträge

S1.1 Selbstverpflichtung zur Einheit der Partei

Beantragt von: Bernd 'eckes` Eckenfels

Betrifft: Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg / §8

Beantragte Änderungen:

Ich beantrage, dass in der Landessatzung Baden-Württemberg im Paragraph §8 der Text

"den Regelungen des Bundessatzung bzgl. des Verhältnisses von Bundespartei und Landesverbänden Folge zu leisten und

seine Untergliederungen zu ebensolchem Verhalten anzuhalten\

durch den Text

"alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet. Der Landesverband verpflichtet sich seine

Organe und Untergliederungen zu einer gleichen Verhaltensweise anzuhalten\


(evtl. andere Textformatierung und § mit § ersetzen)

Antrag wurde angenommen

S1.2 Parteitag ohne Vorstandswahl

Beantragt von: NineBerry

Betrifft: Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §9a

Beantragte Änderungen:

Ich beantrage, dass in unserer Landessatzung in Paragraph §9a Absatz 3 folgendermaßen geändert wird:

Bisheriger Text:

(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag gewählt.

Neuer Text Variante 1

(3) Die Mitglieder des Vorstands werden von einem Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.

Neuer Text Variante 2

(3) Die Mitglieder des Vorstands werden von einem Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt, spätestens 14 Monate nach der letzten Vorstandswahl. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.


GO-Antrag auf Meinungsbild: Variante 2 wird von der Versammlung klar bevorzugt.Variante 1 wurde zurückgezogen.Der Antrag wurde in Variante 2 angenommen.

S1.3 Vergrößerung des Landesvorstands

Beantragt von: Jonas M.

Betrifft: Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §9a

Beantragte Änderungen:

Der Landesvorstand soll durch optionales Hinzufügen von 2 Beisitzern vergrößert werden.

Bisheriger Text:

(1) Dem Vorstand gehören fünf Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der politische Geschäftsführer,

der Schatzmeister und der Generalsekretär.

Neuer Text:

(1) Dem Vorstand gehören fünf oder sieben Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der politische Geschäftsführer, der Schatzmeister und der Generalsekretär. Zusätzlich können vom Landesparteitag 2 Beisitzer gewählt werden..


Der Antrag muss ausgezählt werden.Stimmen dafür: 105Stimmen dagegen: 42

Damit wurde der Antrag angenommen.

S1.4 Flexible Verteilung der Mitgliedsbeiträge

Beantragt von: Jonas M.

Betrifft: Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / B §1

Beantragte Änderungen:

Es wird beantragt §1 der Finanzordnung zu ändern.

Bisheriger Text:

§1 Innerhalb des LV Baden-Württemberg wird der Verteilungsschlüssel auf 10% LV, 10% BzV, 20% KV und 20% OV geändert.

Neuer Text:

§1 (1) Nach Bundessatzung erhalten der Landesverband Baden-Württemberg und seine Untergliederungen für jeden Piraten

einen Anteil seines Mitgliedsbeitrages.

(2) Jede untergeordnete Gliederung des Landesverbandes legt in ihrer Satzung fest welcher Anteils des Beitrags (1) den ihr

untergeordneten Gebietsverbänden zustehen.

(3) Fur jeden Piraten im Landesverband Baden-Württemberg steht der höchsten Untergeordneten Gliederung ein Anteil des

Mitgliedsbeitrages zu. Die Gliederung erhält den folgenden Anteil des Gesamtbetrags, der dem LV und seinen Untergliederungen zusteht:

a) 5 Sechstel, falls es sich um einen Bezirksverband handelt. b) 4 Sechstel, falls es sich um einen Kreisverband handelt. c) 2 Sechstel, falls es sich um einen Ortsverband handelt.

(4) Untergeordnete Gliederungen geben einen angemessenen Teil des Anteils nach (3) an die ihnen untergeordneten Gebietsverbände weiter. a) Ein Bezirksverband gibt, sofern nicht in seiner Satzung anders geregelt, vier Fünftel seines Anteils an

Kreisverbände sowie 2 Fünftel seines Anteils an direkt untergeordnete Ortsverbände weiter. b) Ein Kreisverband gibt, sofern

nicht in seiner Satzung anders geregelt, die Hälfte seines Anteils an untergeordnete Ortsverbände weiter. Antrag wurde abgelehnt.

S1.5 Mitgliedsbeiträge durch zuständige Gliederung erheben

Beantragt von: Richard

Betrifft: Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §? [zusätzlicher Paragraph, Abschnitt B]

Beantragte Änderungen:

§? Mitgliedsbeitrag

Sofern die Bundessatzung dieses gestattet, ist der Mitgliedsbeitrag an die für das Mitglied zuständige, niedrigste Gliederung zu entrichten, bzw. wird von dieser eingezogen.


GO-Antrag auf ein Meinungsbild für die konkurrierenden Anträge S1.5 - S1.7

Der Antrag wurde abgelehnt.

S1.6 Mitgliedsbeitrag an Gliederungen 2

Beantragt von: Jonas M.

Betrifft: Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / B §2

Beantragte Änderungen:

Dem Abschnitt B der Landessatzung soll ein neuer Paragraph hinzugefügt werden.

Neuer Text:

Sofern die Bundessatzung dieses gestattet, ist der Mitgliedsbeitrag an die für das Mitglied zuständige, niedrigste Gliederung

mit eigener Kassenführung zu entrichten, bzw. wird von dieser eingezogen.


Vom Antragsteller zurückgezogen, nicht übernommen.

S1.7 Mitgliedsbeitrag an Gliederungen 3

Beantragt von: Jonas M.

Betrifft: Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / B §2

Beantragte Änderungen:

Dem Abschnitt B der Landessatzung soll ein neuer Paragraph hinzugefügt werden.

Neuer Text:

Sofern die Bundessatzung dieses gestattet, ist der Mitgliedsbeitrag an die für das Mitglied zuständige, niedrigste Gliederung,

die dies nicht an eine übergeordnete Gliederung delegiert hat, zu entrichten.


Vom Antragsteller zurückgezogen, übernommen von Alexander Scheurer.Antrag wurde abgelehnt.

S1.8 Zweidrittelmehrheit für Wahlprogramm

Beantragt von: NineBerry

Betrifft: Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §11 Absatz 3

Beantragte Änderungen:

Ich beantrage, dass in unserer Landessatzung in Paragraph §11 Absatz 3 folgendermaßen geändert wird:

Bisheriger Text:

(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Landesverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm

basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Landesebene fur Kommunal- und Landtagswahlen bei

Bedarf vom Landesparteitag verabschiedet werden.

Neuer Text:

(3) Der Landesverband übernimmt das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland. Eigene Programme für Kommunal und Landtagswahlen können mit einer 2/3-Mehrheit vom Landesparteitag beschlossen werden, solange diese nicht dem Grundsatzprogramm widersprechen. Auch bei Abstimmungen über Teile der Wahlprogramme ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.


Ausgiebige Diskussion des Antrags:- es würde zu viel Zeit kosten, da häufiger ausgezählt werden müsste- eine 2/3-Mehrheit verhindere ein Vollprogramm- viele gute Programmanträge, keine 2/3-Mehrheit verpflichtend notwendig- für 2/3-Mehrheit, da das Programm für die Landtagswahl zu wichtig seiDer Antrag muss ausgezählt werdenStimmen dafür: 93Stimmen dagegen: 73Damit wurde der Antrag abgelehnt, keine 2/3-Mehrheit.

(Sonstige) Anträge

2.1 Unterstützung der Kampagne „Keine Bildung ohne Medien“

Antrag wurde angenommen.

2.2 Meinungsbild LPT-Termin

GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung, diesen Antrag auf Sonntag zu verschieben. Der GO-Antrag wurde angenommen.

GO-Antrag auf Änderung der Wahlreihenfolge: Der politische Geschäftsführer soll auf Wunsch eines Kandidaten vor dem stellvertretenden Vorsitzenden gewählt werden. Der GO-Antrag wurde angenommen.

Fragen an die Kandidaten und Wahl des Landesvorstands

Zu Beginn der Wahlen waren 179 akkreditierte Piraten anwesend. Bis zum Ende der Wahlen gab es keine Abmeldungen.

Kandidaten für den Vorsitzenden des Landesverbands BaWü

  • Hanno Wagner
  • Sebastian „Tirsales“ Nerz

Ergebnisse der Fragerunde:

  • beide Kandidaten können viel Zeit aufbringen
  • bisher wenig Transparenz, und zu wenig Kontakt zur Basis, dies soll geändert werden

Wahlergebnis:

Abgegebene Stimmen: 175

Hanno Wagner: 49

Sebastian Nerz: 120

Ungültige: 2

Enthaltungen: 4

Sebastian Nerz nimmt die Wahl zum Vorsitzenden an.

Kandidaten für den politischen Geschäftsführer

  • Andre „Navigator“ Martens
  • Uwe „Ulan“ Lancier
  • Simon Engelhaupt

Fragerunde:

  • Die Hauptaufgabe des politischen Geschäftsführers liegt in der Pressearbeit. Welche Erfahrungen könnt ihr bei diesen Aufgaben bereits vorweisen?
    • Uwe: keine direkten Erfahrungen mit der Presse, jedoch ehemaliges Betriebsratsmitglied und dadurch geübte Kommunikationsfertigkeiten
    • Andre: Pressesprecher vom Freiburger Verband, Interviews mit Presse und Radio
    • Simon: Bisher keine Erfahrung, jedoch der Meinung, das schnell zu lernen
  • Seht ihr auch die programmatische Arbeit im Vorstand als wichtig an?
    • Andre: Man muss mitarbeiten, um mitreden und die Meinungen auch nach außen tragen zu können
    • Uwe: ja
    • Simon: der politische Geschäftsführer sollte nicht zusätzlich mit der inhaltlich politischen Arbeit beschäftigt sein, da die Pressearbeit sehr intensiv ist
  • Tretet ihr proaktiv bei eurer Direktkandidatur an, oder versteckt ihr euch dann im Wahlkampf hinter dem Wahlprogramm?
    • Andre: auf alle Fälle proaktiv falls gewählt, umso mehr Zeit für politische Arbeit, da Vollzeitpolitiker
    • Uwe: Auf alle Fälle proaktiv, wobei sich die eigene Meinung fast vollständig mit den Piratenthemen deckt
    • Simon: Man muss die privaten von den Parteistandpunkten strikt trennen

Wahlergebnis

Abgegebene Stimmen: 173

Andre „Navigator“ Martens: 137

Uwe „Ulan“ Lancier: 27

Simon Engelhaupt : 7

Ungültige: 0

Enthaltungen: 2

Andre Martens nimmt die Wahl zum politischen Geschäftsführer an.

Kandidaten für den stellvertretenden Vorsitzenden

  • Carsten „Jorge“ Lenz
  • Teresa „Mopple“ Krohn

Fragerunde: Wo seht ihr im kommenden Jahr das Hauptaugenmerk für den stellv. Vorsitzenden?

  • Carsten: steht für alle Aufgaben bereit, sieht sich als wirklicher Stellvertreter, der dem Vorsitzenden Arbeit abnimmt
  • Teresa: Arbeit nach Innen ist das Hauptaugenmerk, Vermittlung der Vorstandsarbeit an die Basis

Frage: Kennt ihr die bisherigen Vorstandsmitglieder, und glaubt ihr, mit ihnen zusammenarbeiten zu können?

  • Teresa: kein Problem, das funktioniert gut
  • Carsten: kennt die anderen Vorstände auch persönlich und sieht ebenfalls kein Problem

Wahlergebnis

Akkreditierte: 167

Carsten „Jorge“ Lenz: 28

Teresa „Mopple“ Krohn: 139

Ungültige: 2

Enthaltungen: 1

Während der Auszählungspause erklärt Jörg Tauss seine Petition über Paragraph 108e und ruft dazu auf, sich an dieser zu beteiligen.

Teresa Krohn nimmt die Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden an.

Kandidaten für den Schatzmeister des Landesverbands BaWü

  • Thomas „GEDA“ Weber

Fragerunde: Wie möchtest Du die Transparenz beim Posten des Schatzmeisters verbessern?

  • Er ist bereit, jederzeit Auskunft zu geben

Woher ziehst Du Deine Erfahrung?

  • Er ist Geschäftsführer einer GmbH und macht dort auch die Buchhaltung.
  • Er möchte kein Dauerschatzmeister werden, und deswegen auf alle Fälle sein Wissen auch an andere Piraten weitergeben, die dann in einiger Zeit diesen Post auch übernehmen könnten.

Bist Du auf die große Arbeit eingestellt? Kannst Du das zeitlich bewerkstelligen?

  • Ja, er müsse eben seine Zeit anders organisieren, aber das ist möglich.

Frage: Wie stehst Du zum "Finanzrat"-Vorschlag am Bundesparteitag?

  • Sieht den Vorschlag kritisch, hat sich damit schon ausführlich beschäftigt

Wahlergebnis:

Abgegebene Stimmen: 167

Ja: 142

Nein: 19

Ungültig: 2

Enthaltungen: 4


In der Auszählungspause tritt Sebastian Nerz wie von ihm im Falle einer Wahl zum Vorsitzenden angekündigt, offiziell von seinem Posten als Vorstandsmitglied des Bezirksverbands Tübingen zurück.


Thomas Weber nimmt die Wahl zum Schatzmeister an.

Kandidaten für den Generalsekretär des Landesverbands BaWü

  • Gunther Mieke
  • Florian Zumkeller-Quast

Fragerunde:Was genau werden eure Aufgaben sein?

  • Florian: Koordination von Stammtischen und anderen untergeordneten Gliederungen
  • Gunther: Forcierung des Lime Survey Tool und anderen Auswertungstools

Frage an Gunter: Eine Aufgabe sei Mitglieder neu zu werben. Hast Du da bereits Ideen?

  • Diese Aufgabe liegt bei den Stammtischen und diese müssen von uns nach allen Möglichkeiten unterstützt werden.

Redebeitrag: Die Werbung von neuen Mitgliedern ist Aufgabe jedes Piraten und nicht nur Vorstandssache!

Frage: Kandidiere von den Kandidaten auch jemand als Direktkandidat?

  • Florian kandidiert auch in seinem Wahlkreis

Wahlergebnis:

Abgegebene Stimmen: 164

Gunther Mieke: 133

Florian Zumkeller-Quast 25

Ungültig:1

Enthaltungen:5

In der Auszählungspause tritt Gunther Mieke, wie von ihm im Falle einer Wahl zum Generalsekretär angekündigt, offiziell von seinem Posten als Beisitzer im Vorstand des Bezirksverbands Tübingen zurück.

Gunther Mieke nimmt die Wahl zum Generalsekretär an.

Redebeitrag von Jörg Tauss:

Einbringen einer Resolution zu Bloggern, die in Aserbaidschan verhaftet werden und mishandelt werden.

Es gibt intensive Beziehungen zwischen Aserbaidschan und Baden-WürttembergKritische Journalisten werden von der Regierung Aserbaidschans unterdrückt und in ihrer Pressefreiheit eingeschränkt. Alle Piraten sollen eine E-Mail an die Botschaft schicken in der sie hierzu Stellung nehmen und freies Leben zu fordern. Dies soll auch zeigen, dass die Baden-Württemberger Piraten nicht nur ans "Ländle" denken sondern auch international für Freiheit streiten!

Kandidaten für die Beisitzer des Landesverbands BaWü =

Abstimmung über die gleichzeitige Wahl von 2 Beisitzern. Es werden beide Beisitzer gleichzeitig gewählt

  • Carsten Lenz
  • Wido Günther (von Hanno Wagner vorgestellt, da er arbeiten muss)
  • Jochen Schmidberger
  • Florian Zumkeller-Quast

Fragerunde: Seid ihr bereit in der Öffentlichkeit zu stehen?

  • Jochen: Unterstützt lieber innerparteiliche Arbeit
  • Carsten: Als Beisitzer hat man Repräsentation nach Außen, weswegen er dazu jederzeit bereit ist, auch wenn er es nicht als primäre Aufgabe sieht

Frage: Wie kann der Vorstand durch die Beisitzer unterstützt werden?

  • Florian: Er kennt die Arbeit aus der SMV. Denkt, dass die Arbeit aktionsbezogen ist, und er einzelne Aktionen der Piraten direkt unterstützt
  • Carsten: Kann auch sehr gut in der IT unterstützen
  • Jochen: Sieht die Aufgabe darin, die Anfragen von Mitgliedern zu beantworten und in der innerparteilichen Kommunikation mitzuhelfen.

Frage: Seid ihr reisefreudig oder arbeitet ihr lieber von zu Hause aus

  • Carsten: Wenn es terminlich möglich ist, hat er kein Problem auch andere Stammtische im ganzen Land zu besuchen
  • Florian: Auch er möchte Stammtische und Aktionen außerhalb Freiburgs besuchen
  • Jochen: Hat kein Auto und ist somit auf die Bahn angewiesen.

Frage: Wie können die Beisitzer dem Schatzmeister helfen? Erfahrungen?

  • Jochen: Keine Erfahrungen in Buchhaltung und Rechnungswesen, ist aber bereit sich zu engagieren und einzuarbeiten
  • Carsten: Ebenfalls keine Erfahrung, hält sich auch für ungeeignet, in finanziellen Fragen zu unterstützen
  • Florian: Ausbildung zum Systemkaufmann, sieht sich dazu in der Lage, den Schatzmeister zu unterstützen

Wahlergebnis:

Abgegebene Stimmen: 162

Carsten Lenz:119

Wido Günther: 71

Jochen Schmidberger: 29

Florian Zumkeller-Quast: 86

Ungültig: 3

Enthaltungen: 1

Carsten Lenz und Florian Zumkeller-Quast nehmen die Wahl zum Beisitzer im Vorstand an.

GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung: Vorziehen der Wahl des Schiedsgerichts auf den Zeitpunkt direkt nach der Auszählung der Wahl zu den Beisitzern

Der GO-Antrag wurde angenommen

GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung: Sofortige Verabschiedung der Resolution

Der GO-Antrag wurde angenommen

Verabschiedung einer Resolution zur Freilassung der verhafteten Blogger in Aserbaidschan

Der Landesparteitag verabschiedet eine Resolution zur Freilassung der verhafteten Blogger in Aserbaidschan

Schiedsgerichtswahl

Kandidaten für das Schiedsgericht

  • Robin de Silva Jayasinghe
  • Jörg Semrau
  • Florens Disson
  • Christian Schwarz
  • Stefan Urbat
  • Bastian Haas

Wahlergebnis:

Abgegebene Stimmzettel: 154

  • Robin de Silva Jayasinghe:101
  • Jörg Semrau:137
  • Florens Disson:116
  • Christian Schwarz:121
  • Stefan Urbat: 142
  • Bastian Haas: 87

Ungültig: 0

Enthaltungen: 0

Robin de Silva Jayasinghe, Jörg Semrau, Florens Disson, Christian Schwarz und Stefan Urbat nehmen die Wahl zum Schiedsrichter an

Wahl der Kassenprüfer 2010/2011

Kandidaten:

  • Jörg Stefan Haselmeyer
  • Stefan Urbat
  • Matthias Mack

GO-Antrag: zwei oder drei Kassenprüfer

Der Parteitag beschließt die Wahl von drei Kassenprüfern

Es gibt keine Einwände gegen eine offene Wahl

Alle drei Kandidaten wurden vom Parteitag zu Kassenprüfern ernannt

Jörg Stefan Haselmeyer, Stefan Urbat und Matthias Mack nehmen die Ernennung an.

Wahl der Ersatzrichter

Kandidaten:

  • Michael Kleiser
  • Benedikt Delker
  • Marc Werner
  • Bastian Haas

abgegeben: 117

  • Michael Kleiser: 63
  • Benedikt Delker: 55
  • Marc Werner: 44
  • Bastian Haas: 58

Enthaltungen:6

Ungültig:2


Michael Kleise und Bastian Haas nehmen die Wahl an.

GO-Antrag auf Vertagung der Versammlung auf morgen 10:00 Uhr

Der GO-Antrag wurde angenommen, die Versammlung wird vertagt.

2. Tag

GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung: Vorziehen der Wahl zum Finanzrat

Die Wahl des Basismitglieds für den Finanzrat wird vorgezogen.

Wahl des Basismitglieds für den Finanzrat

Wahl zum Finanzrat:

Kandidaten:

  • Anita Parey aus Freiburg

Die Versammlung bestimmt Anita Parey einstimmig zum Basismitglied des Landesverbands Baden-Württemberg für den Finanzrat

Anita Parey nimmt die Wahl an.

Diskussion und Abstimmung über Punkte des Wahlprogramms zur Landtagswahl

GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung: Nachwort vorziehen auf nach den Zeitpunkt nach Abstimmung über die Präambel

Der GO-Antrag wurde angenommen

1 Präambel 5

1.1 Wer sind die Piraten

Der Antrag wurde angenommen.

1.2 Unsere Ziele

Der Antrag wurde angenommen.

1.3 Die Piraten in Baden-Württemberg

Der Antrag wurde angenommen.

9.1 Nachwort

Der Antrag wurde angenommen.

2 Demokratie, Transparenz und Privatsphäre

2.1 Wissen ist Macht

Der Antrag wurde angenommen.

2.2 Gläserner Staat

Der Antrag wurde angenommen.

2.3 Datenschutz

Der Antrag wurde angenommen.

2.4 Endlich auch ein Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg

Der Antrag wurde zurückgezogen.

2.5 Informationsfreiheitsgesetz

Der Antrag wurde angenommen.

2.6 Veröffentlichungsdienst 2.0

Der Antrag wurde angenommen.

2.7 Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung

Der Antrag wurde angenommen.

2.8 Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten

Der Antrag wurde angenommen.

2.9 Karenzzeit für Amtsträger

GO-Antrag auf Auszählung der Stimmen Auszählungsergebnis: 64 Stimmen dafür, 79 Stimmen dagegen

Der Antrag wurde abgelehnt.

2.10 Staatssekretäre abschaffen

Der Antrag wurde angenommen.

GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung: Die Punkte 3.20 „Säkularisierung der Bildung“ und 3.21 „Säkularisierung des Schulgesetzes“ sollen vorgezogen werden, da sie mit Punkt 2.11 „Kein Religionsbezug in der Landesverfassung“ konkurrieren könnten.Der GO-Antrag wurde angenommen.

3.20 Säkularisierung der Bildung

Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen. Der Antrag wurde von Nathanael Bienia übernommen. 

GO-Antrag auf Auszählung der Stimmen. Auszählungsergebnis: 80 Stimmen dafür, 44 Stimmen dagegen Der Antrag wurde angenommen.

3.21 Säkularisierung des Schulgesetzes

Der Antrag wurde abgelehnt.

2.11 Kein Religionsbezug in der Landesverfassung

GO-Antrag auf Auszählung der Stimmen Auszählungsergebnis: 71 Stimmen dafür, 43 Stimmen dagegen

Der Antrag wurde angenommen.

2.12 Transparenter Haushalt

Der Antrag wurde angenommen.

2.13 Transparenter Haushalt (Stellenplan)

Einreichung eines ProgrammänderungsantragsAntragstext: In 2.11 „Kein Religionsbezug in der Landesverfassung“ des Landtagswahlprogramms soll Satz 3: "Werte wie... an sie gebunden " gestrichen werden.Antragsteller: Jonas Müller

Dem Programmänderungsantrag wurde stattgegeben. Der Antrag 2.13 „Transparenter Haushalt (Stellenplan)“ wurde angenommen.

2.14 Transparenz bei Besetzung von Ämtern

Der Antrag wurde angenommen.

2.15 Transparenz bei Besetzung von Ämtern (Landratswahl)

Der Antrag wurde angenommen.

GO-Antrag auf Meinungsbild zu 2.16 „Gelebte Demokratie durch Volksabstimmungen und Bürgerentscheide“ und 2.17 „Mehr Bürgerbeteiligung (weniger Hürden bei Volksbegehren)“

GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung: 2.17 soll vor 2.16 abgestimmt werden.

Der GO-Antrag wurde angenommen.

2.17 Mehr Bürgerbeteiligung (weniger Hürden bei Volksbegehren)

Der Antrag wurde angenommen.

2.16 Gelebte Demokratie durch Volksabstimmungen und Bürgerentscheide

Der Antrag wurde abgelehnt.

GO-Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt "Redaktionelles zum Wahlprogramm" vor Ende der Versammlung

Der GO-Antrag wurde angenommen.

2.18 Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild

Der Antrag wurde angenommen.

GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung: Alle konkurrierenden Programmanträge sollen zum Ende des Programblocks abgestimmt werden.Der GO-Antrag wurde angenommen.

2.24 Stärkung des Landesdatenschutzbeauftragten

Der Antrag wurde angenommen.

2.25 Modernes Datenschutzrecht

Der Antrag wurde angenommen.

2.26 Zertifzierter Datenschutz

Der Antrag wurde angenommen.

2.27 Datenschutz in die Landesverfassung

Der Antrag wurde angenommen.

3 Bildung, Forschung, Kunst und Kultur

3.1 Grundlagen

Der Antrag wurde angenommen.

3.2 BaWü-Bezug

GO-Antrag auf Auszählung der Stimmen Auszählungsergebnis: 60 Stimmen dafür, 45 Stimmen dagegen

Der Antrag wurde angenommen.

3.3 Freier Zugang zu Bildung

Der Antrag wurde angenommen.

3.4 Bildung als Teil der individuellen Entwicklung

Der Antrag wurde angenommen.

3.5 Demokratisierung der Bildung

Der Antrag wurde angenommen.

3.6 Neutralität

Antrag muss ausgezählt werden. Auszählungsergebnis: 52 Stimmen dafür, 61 Stimmen dagegen

Der Antrag wurde abgelehnt.

GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung: Vorstellung des Wahlverfahren für alternative Programmänderung (Akzeptanzwahlverfahren) Der GO-Antrag wurde angenommen Als Wahlverfahren für Alternativanträge soll eine Akzeptanzwahl angewendet werden. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimme wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Nach dieser Abstimmung wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er ins Programm übernommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt bis ein Antrag feststeht.

GO-Antrag auf Anwendung des Wahlverfahrens bei konkurrierenden Anträgen

Der GO-Antrag wurde angenommen.

3.9 Barrierefreies Lernen

Der Antrag wurde angenommen.

3.10 Kostenloser Kindergarten- und Kinderkrippenbesuch

Der Antrag wurde angenommen.

3.11 Bessere Ausbildung und Bezahlung von Erziehern

Der Antrag wurde angenommen.

3.12 Einschulungsuntersuchung

Der Antrag wurde angenommen.

3.13 Familienfreundliche Ganztagesbetreuung an Schulen

Der Antrag wurde angenommen.

3.14 Schulspeisung

Der Antrag wurde angenommen.

3.15 Familienfreundlichere Hochschulen

Der Antrag wurde angenommen.

3.16 Schulen demokratisieren

Der Antrag wurde angenommen.

3.17 Persönlichkeitsrechte der Schüler und Lehrer achten

Der Antrag wurde angenommen.

3.18 Verfasste Studentenschaften

Der Antrag wurde zurückgezogen.

3.19 Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaften

Der Antrag wurde angenommen.

3.22 Keine Bundeswehr an Schulen

Der Antrag wurde angenommen.

3.23 Präambel Flexibilität und Fokussierung auf das Individuum

Der Antrag wurde angenommen.

3.30 Leistungsdruck und Schulstress verringern

Der Antrag wurde angenommen.

3.31 Flexible Zeitstrukturen statt starrem 45-Minuten-Takt

Der Antrag wurde abgelehnt.

3.32 Notengebung erst ab der siebten Klasse

Der Antrag wurde abgelehnt.

3.34 Ganztagesbetreuung

Der Anrag wurde abgelehnt.

3.37 Beibehaltung der flexiblen Ausbildungs- und Hochschulstruktur

Der Antrag wurde angenommen.

3.38 Finanzierung von Bildung und Forschung

Der Antrag wurde angenommen.

3.41 Bildungsstandards

Der Antrag wurde angenommen.

3.42 Vergleichbarkeit und bundesweiter Rahmen

Der Antrag wurde angenommen.

3.44 Aufhebung des Beamtenstatus bei Betreuern und Lehrern

Der Antrag wurde abgelehnt.

3.46 Schulsozialarbeiter

Der Antrag wurde angenommen.

3.47 Einbeziehung von Fachleuten in den Schulunterricht

Der Antrag wurde angenommen.

3.48 Bildungsangebote für Lehrer und Eltern

Der Antrag wurde angenommen.

3.53 Verbesserung der Aussichten des wissenschaftlichen Nachwuchses (Juniorprofessuren)

Der Antrag wurde angenommen.

3.54 Förderung Erwachsenenbildung

Der Antrag wurde angenommen.

3.57 Computer- und Vernetzungsangebote im Unterricht

Der Antrag wurde angenommen.

3.58 Erziehung zur Demokratie

Der Antrag wurde angenommen.

3.61 Diskussion über militärische Forschung an Hochschulen

Der Antrag wurde abgelehnt.

Programmantrag: das Wort: Sozialklausel ersetzen durch Zivilklausel

Der Antrag wurde angenommen.Bestimmung neuer Wahlhelfer, da drei Wahlhelfer abreisen müssen

  • Justus Wingert
  • Mark Werner
  • Michael Knödler

werden von der Versammlung als neue Wahlhelfer bestimmt

GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung: Strittige und konkurrierende Anträge jetzt durchführen

Suche nach neuem Protokollant:

  • Tobias Zawisla

wird vorgeschlagen und von der Versammlung angenommen.

GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung: Alle vergangene Alternativanträge jetzt abstimmen Der Antrag wurde angenommen

GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung: erst dreier Alternativanträge danach der Nummerierung entsprechend abstimmen. Der Antrag wurde abgelehnt.

2.19 Verbessertes Landeswahlrecht: fair, vereinfacht, verfassungskonform

Der Antrag wurde abgelehnt.

2.20 Gerechteres Wahlsystem

Der Antrag wurde abgelehnt.

2.21 Gerechteres Wahlsystem

Der Antrag wurde angenommen.

2.22 Senkung des Wahlalters

Der Antrag wurde angenommen.

2.23 Senkung des Wahlalters

Der Antrag wurde abgelehnt.

3.7 Abschaffung Studiengebühren

Der Antrag wurde angenommen.

3.8 Abschaffung der Studiengebühren

Der Antrag wurde abgelehnt.

3.35 Flexibler Schulanfang

Der Antrag wurde von den Antragstellern zurückgezogen. Der Antrag wird von Anita Parey übernommen.

Der Antrag wurde abgelehnt.

3.36 Unterrichtsbeginn ab neun Uhr

Der Antrag wurde angenommen.

3.40 Open Access

Von den Antragstellern zurückgezogen.

3.39 Open Access

Der Antrag wurde angenommen.

3.27 Differenziertes, integriertes, Kurssystem erklärt

Der Antrag wurde angenommen.

3.28 Gemeinsamer Unterricht von der ersten bis zur neunten Klasse durch Gemeinschaftsschulsystem

Der Antrag wurde abgelehnt.

3.24 Präambel Kurssystem als Schulstandard

Der Antrag wurde angenommen.

3.26 Variable Schulsysteme

Der Antrag wurde angenommen.

3.29 Werkrealschulkonzept ausweiten

Der Antrag wurde abgelehnt.

3.25 Präambel Ganztagesbetreuung

Der Antrag wurde angenommen.

3.33 Anpassung der Unterrichtsorganisation

Von den Antragstellern zurückgezogen.

3.43 Verbesserung der Betreuungsschlüssel

Der Antrag wurde angenommen.

3.45 An die Schüler angepasster Betreuungsschlüssel

Der Antrag wurde abgelehnt.

GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung: 3.49 „Einsatz von Lehrmitteln unter freien Lizenzen“ und 3.50 „Mehr Nutzung von freier Software und freien Inhalten“ getrennt abstimmen Der Antrag wurde angenommen.

3.49 Einsatz von Lehrmitteln unter freien Lizenzen

Der Antrag wurde angenommen.

3.50 Mehr Nutzung von freier Software und freien Inhalten

Der Antrag wurde angenommen.

3.51 Korrektur des Bologna-Prozesses

Der Antrag wurde abgelehnt.

3.52 Reform des Bologna-Prozesses

Der Antrag wurde angenommen.

3.59 Neues Schulfach Lebenskunde

Vom Antragsteller zurückgezogen.

3.60 Neues Schulfach Lebenskunde

Der Antrag wurde abgelehnt.

3.55 Medienkompetenz

Der Antrag wurde angenommen.

„Zudem soll das neue Fach „Medienverantwortung“ in den Pflichtbereich bei weiterführenden Schulen eingeführt werden.“ wird gestrichen, Vorschläge sind dadurch nicht mehr konkurrierend

3.56 Neues Fach „Medienverantwortung“

Der Antrag wurde abgelehnt.

Zweiter.Tag 16:44 Uhr: Ein Versammlungsleiter verlässt den Parteitag

Versammlungsleiter Benjamin Stöcker verlässt wegen langen Heimwegs die Versammlung

3.62 Bessere Ausstattung von öffentlichen Bibliotheken

Der Antrag wurde angenommen.

3.63 Abschaffung der Landesbibliotheken-Gebühren

Der Antrag wurde angenommen.

3.64 Rundfunkgebühreneinzug reformieren (GEZ abschaffen)

Der Antrag wurde angenommen.

3.65 Unabhängigkeit der öffentlichen Rundfunkanstalten

Der Antrag wurde angenommen.

3.66 Jugendschutz

Der Antrag wurde angenommen.

Programmänderungsantrag: Letzter Satz: „Zur kulturellen Vielfalt zählen ausdrücklich auch Computerspiele“

3.76b

„Die Bezeichnung „Killerspieler“ diskreditiert in völlig inakzeptabler Weise Gamer, eSportler und sogar Jugendliche, die gerne ihrem Hobby nachgehen. Wir lehnen das von der Innenministerkonferenz geforderte generalisierende Verbot zur Herstellung und Verbreitung von Computerspielen strikt ab.

Populistische Verbotsforderungen lösen vor allem dort keine Probleme, wo sie völlig andere Ursachen, als die vordergründig Unterstellten, haben. Gamer sind keine Killer und Gewalttäter. Nicht Verbote, sondern präventive Maßnahmen und die Stärkung medienkompetenten Handelns stärken den verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Medien.“

Der Antrag wurde angenommen.


3.67a

Die Piratenpartei ist gegen die Stigmatisierung von eSport und Action-Computerspielen als „Killerspiele“.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Es wurde festgestellt, dass 3.67 und 8.17 „Gewalt als gesellschaftliches Problem“ nicht konkurrieren.

3.67c

Alternativantrag ohne den Satz: „Hierzu bedarf es auch besonders der fachendeckenden Tätigkeit pädagogisch-psychologischer Berater in öffentlichen Beratungsstellen und an den Schulen des Landes.“

Der Antrag wurde abgelehnt.

8.17 Gewalt als gesellschaftliches Problem

Der Antrag wurde angenommen.

Programmänderungsantrag: Hinzugefügt wurden die beiden entfernten Absätze aus 3.67

3.68 Kultur vernetzen

Der Antrag wurde abgelehnt.

3.69 Verstörkte Aufnahme neuer Kunstformen in den staatlich unterstützten Kulturbetrieb

Der Antrag wurde angenommen.

Einrichtung einer Kommission zur Ausarbeitung des Wahlprogramms

GO Antrag Änderung der TO: Antrag zum Einrichtung einer Kommission

Es gab keine Gegenrede.

Der Antrag wurde angenommen.

Wortlaut:Der Landesparteitag überträgt die Ausarbeitung der Endfassung des Wahlprogramms einer Kommission. Grundsätze für die Erstellung der Endfassung:

  • Die Endfassung basiert auf den vom Landesparteitag beschlossenen Programmbestandteilen.
  • Die Kommission kann die Reihenfolge der Programmbestandteile frei bestimmen.
  • Die Kommission kann Einleitungstexte anpassen, um einer vom vorgelegten Gesamtprogramm abweichenden Zusammensetzung der verabschiedeten Programmbestandteile Rechnung zu tragen.
  • Wenn teilweise konkurrierende Programmteile vom Landesparteitag beschlossen wurden, kann die Kommission die Programmteile zusammenführen und dazu Formulierungen anpassen.
  • Maßgeblicher Ausgangspunkt ist der vom LPT beschlossene Antragstext. Eine Auslegung beispielsweise anhand der dokumentierten Diskussion in der AG Landespolitik findet nicht statt. Eine inhaltliche Änderung findet nicht statt.

Zusammensetzung und Verfahrensweise der Kommission:

  • Die Kommission besteht aus 7 Mitgliedern. 6 Mitglieder werden vom Landesparteitag nach §14 Absatz 7 der Landessatzung (entsprechend dem Wahlverfahren für das Landesschiedsgericht) gewählt.
  • Der Landesvorstand entsendet ein weiteres gleichberechtigtes Mitglied in die Kommission.
  • Mitglieder des Landesvorstands und des Landesschiedsgerichtes können nicht vom Landesparteitag in die Kommission gewählt werden.
  • Die Kommission überarbeitet anhand der oben dargelegten Grundsätze das Wahlprogramm.
  • Dem Endergebnis sowie dem Ergebnis für die einzelnen Kapitel müssen jeweils mindestens fünf (5) ihrer Mitglieder zustimmen.
  • Der Vorstand veröffentlicht das von der Kommission überarbeitete Wahlprogramm.

Der Wahlleiter Stefan Heestermann verlässt um 18:00 Uhr die Versammlung

Alexander Eichel wird als neuer Wahlleiter vorgeschlagen und wird von der Versammlung bestätigt.

Wahl der Kommission zur literarischen Ausarbeitung der Programmvorschläge:

Kandidaten:

  • Thomas Lambeck
  • Erik Albers
  • Sandra Daub
  • Uwe Lancier
  • Hagen Seifert
  • Bernd Eckenfels
  • Hartmus Schönherr
  • Christophe Chan Hin
  • Jasenka Wrede
  • Jochen Schmidberger
  • Roman Kremer

Fragerunde:Ostermumble?

  • Eric hat sich beteiligt.
  • Sandra war im letzten halben Jahr nicht da und konnte sich daher nicht einbringen, meint aber ein gutes Sprachgefühl zu besitzen.
  • Uwe war nur die letzten Sekunden im Ostermumble, glaub aber sprachlich gut zu sein.
  • Thomas hat am Ludwigsburger Programm mitgearbeitet
  • Bernd hat im Ostermumble teilgenommen
  • Hartmut hat am Schwerpunkt Umwelt mitgearbeitet, er arbeitet als Journalist
  • Christoph hat sich eingebracht, ist Werber und meint für knackige Formulierungen zu sorgen.
  • Jasenka hat am Ostermumble teilgenommen und Programmvorschläge bearbeitet.
  • Jochen hat am Ostermumble teilgenommen, hat an PMs und an der Pressemappe mitgearbeitet
  • Roman Kremer hat Rhetorik studiert und traut sich die Aufgabe daher zu.

Wahlergebnis

Gültige Stimmen: 127

A Thomas Lambeck 86

B Erik Albers 34

C Sandra Daub 52

D Uwe Lancier 59

E Hagen Seifert 48

F Bernd Eckenfels 95

G Hartmus Schönherr 53

H Christophe Chan Hin 62

I Jasenka Wrede 41

J Jochen Schmidberger 38

K Roman Kremer 96

Thomas Lambeck, Uwe Lancier, Bernd Eckenfels, Hartmus Schönherr, Christophe Chan Hin und Roman Kremer nehmen die Wahl an.

Weiterführung der Abstimmungen über die Programmanträge

3.70 Vernetzung Kulturschaffender

Der Antrag wurde angenommen.

3.72 Abschaffung des Tanzverbots

Der Antrag wurde angenommen.

3.73 Förderung freier Radios

Der Antrag wurde angenommen.

3.74 Digitalisierung von Büchern

Der Antrag wurde angenommen.

3.76 Teilnahme am kulturellen Leben für alle

Der Antrag wurde angenommen.

4 Inneres und Justiz

4.1 Grundlagen einer piratigen Innenpolitik

Der Antrag wurde angenommen.

4.2 Bürgerfreundliches eGovernment

Der Antrag wurde angenommen.

4.3 Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen durch das Polizeigesetz

Der Antrag wurde angenommen.

4.4 Informationspflicht gegenüber Betroffenen verdeckter Ermittlungen

Der Antrag wurde angenommen.

4.8 Öffentlicher Raum für alle

Der Antrag wurde angenommen.

4.10 Lockerung der Residenzpflicht

Der Antrag wurde angenommen.

4.16 Biometrische Daten

Der Antrag wurde angenommen.

4.21 Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben

Der Antrag wurde angenommen.

4.22 Abschaffung des freiwilligen Polizeidienstes

Der Antrag wurde angenommen.

4.23 Bessere Ausstattung der Polizei

Der Antrag wurde angenommen.

4.26 Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften

Der Antrag wurde angenommen.

4.33 Datenherausgabe durch Bürgerämter nur nach Zustimmung

Der Antrag wurde angenommen.

GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung: „Noch einige Programmanträge abarbeiten und danach die Versammlung beenden.

Der Antrag wurde angenommen.

4.9 Verdachtsunabhängige Personenkontrollen

Der Antrag wurde angenommen.

4.11 Entwurf eines demokratiefördernden Versammlungsrechts

Der Antrag wurde angenommen.

4.12a Versammlungsfreiheit schützen abgeändert: letzter Satz „Deshalb unterstützen wir den Aufruf des Stuttgarter Versammlungsbündnis“

Der Antrag wurde angenommen.

4.12b Versammlungsfreiheit schützen ohne letzten Absatz

Der Antrag wurde abgelehnt.

4.13 Keine Überwachungstechnologie auf Demonstrationen

Geändert auf „Wir lehnen den allgemeinen, präventiven behördlichen Einsatz von Überwachungstechnologie während Demonstrationen ab.“

Der Antrag wurde angenommen.

4.14 Keine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes

Der Antrag wurde angenommen.

4.15 Öffentliche Überwachung

Der Antrag wurde angenommen.

4.17 Kein Einsatz von automatischen Kennzeichen-Lesesystemen

Der Antrag wurde abgelehnt.

4.18 Keine automatisierte Kennzeichenerfassung

Der Antrag wurde angenommen.

4.19 Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten

Der Antrag wurde angenommen.

4.20 Kennzeichnung für Polizeibeamte bei Großeinsätzen

Der Antrag wurde abgelehnt.

4.24 Unabhängige Ermittlungsbehörde zur Kontrolle der Polizei

Der Antrag wurde angenommen.

4.25 Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Der Antrag wurde angenommen.

4.27 Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens

4.27.1 Variante A

Der Antrag wurde angenommen.

4.27.2 Variante B

Der Antrag wurde abgelehnt.

4.28 Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten

Der Antrag wurde angenommen.

4.29 Freie und plattformunabhängige Dateiformate für staatliche Veröffentlichungen

Der Antrag wurde angenommen.

4.30 Offene Dateiformate in der Verwaltung

Der Antrag wurde angenommen.

4.31 Freie Software in Behörden und staatlichen Einrichtungen

Der Antrag wurde angenommen.

4.32 Freie Software in der Verwaltung

Der Antrag wurde angenommen.

Anträge:

  • LPT in nächster Zeit zu veranstalten
  • Ausschreibung wird morgen veröffentlicht
  • Hilfen im Vorstand
  • Verwendung von EC Karten auf den Schatzmeister beschränkt
  • Sinnvolle Investitionsgrenzen
  • Vier Augen Prinzip
  • Mitgliedsausweise Unzufriedenheit über das Datum wird geäußert
  • Wunsch nach mehr Transparenz
  • Für den nächsten LPT sollen zwei Tage angesetzt werden, um mehr Zeit für Inhaltsdiskussionen zu haben
  • Es wird weiterhin E-Mail Adressen für Mitglieder und Kandidaten geben
  • Danksagung an alle Helfer- Aufruf, den Piraten in NRW zu helfen

Ende der Versammlung - 19:55

Nicht bearbeitet:

4.5 Aufhebung des nächtlichen Alkoholverkaufsverbotes

4.6 Kein Verkaufsverbot für Alkohol.

4.7 Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen.

3.71 Räume für subkulturelle Kunst und Lebensformen schaffen

3.75 Kulturelle Förderung von Clubkultur und Nachtleben

3.75.1 Formulierung ohne Lärmverordnung

3.75.2 Formulierung mit Lärmverordnung

3.77 Förderung von offenen Arbeitsstrukturen

5 Umwelt, Energie und Verbraucherschutz

5.1 Präambel Umwelt

5.2 Intakte Umwelt ist Grundrecht

5.3 Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung

5.4 Nachhaltigkeit

5.5 Energiepolitik

5.6 Regenerative Energien

5.7 Green IT

5.8 Kostentransparenz

5.9 Risikobewertung

5.10 Netzneutralität bei Energienetzen

5.11 Mindestwirkungsgrad für neue Kraftwerke

5.12 Atomkraftwerke

5.13 Energieeinsparung

5.14 Kommunale Energieversorgung

5.15 Information und Kommunikation

5.16 Ausbau des Landesumweltinformationsgesetzes

5.17 LUBW stärken

5.18 Verbandsklagerecht

5.19 Verbraucherschutz

5.20 Verbraucherzentrale stärken

5.21 Informationssystem für Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen

5.22 Verbraucherinformation vor Ort durch Smiley-System för Restaurants, Fleischereien und Bäcker

5.23 Verbraucherministerium

5.24 Transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln

5.25 Gemeinsame Räume

5.26 Landwirtschaft und Jagd

5.27 Landesplanung

5.28 Umweltgerechte Mobilität

5.29 Feinstaubbelastung

5.30 Lichtverschmutzung

5.31 Landwirtschaft

5.32 Gentechnologie in der Landwirtschaft

5.32.1 Variante A

5.32.2 Variante B

5.32.3 Variante C

5.32.4 Variante D



6 Bauen und Verkehr 41



6.1 Präambel

6.2 Transparente Information über Großprojekte

6.3 Freier Zugang und Lizenz für Geobasisdaten

6.4 Straßeninformationsdatenbank

6.5 Bürgerbeteiligung durch interaktive Karten und Pinnwände

6.6 Nahverkehr im ländlichen Raum

6.7 Börgerbusse

6.8 Erweiterung des länder- und staatenübergreifenden Nahverkehrs

6.9 Integration von Regionalstrecken ("Karlsruher Modell")

6.10 Ausbau und Reaktivierung von Bahnstrecken

6.11 Ausbau der Rheintalschiene

6.12 Das Verkehrskonzept "Shared Space"

6.13 Modellversuch för einen kostenfreien öffentlichen Nahverkehr



7 Wirtschaft und Finanzen


7.1 Präambel: Wirtschaft und Finanzielles

7.2 Breitbandausbau

7.3 Flächendeckende Breitbandinfrastruktur

7.4 Breitbandausbau - Verfügbarkeit

7.5 Neue Definition von Breitband

7.6 Breitbandausbau - vorausschauender Ausbau

7.7 Breitbandausbau - Ausbauförderung

7.8 Landesbanken sollen Kreditklemmen verhindern

7.9 LBBW7.10 Landesbanken und Transparenz

7.11 Verbot von Spekulationsgeschäften für Gemeinden

7.12 Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe

7.13 Stärkung der Kommunen

7.14 Verbesserte Steuerprüfung

7.15 Steuerprüfung - Prüfzeiten für Betriebsprüfer ausweiten

7.16 Steuerprüfung - Gestärkte Umsatzsteuerprüfung

7.17 Steuerprüfung - Unabhängige Betriebsprüfer

7.18 E-Government

7.19 Elektronische Steuererklärung (ELSTER)

7.20 Erneute Begrenzung der Leiharbeit

7.21 Einkaufsmethoden ändern

7.22 Keine Marktverzerrung durch Praktika

7.23 Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden

7.24 Infrastrukturmonopole

7.25 Wirtschaftsförderung überprüfen



8 Soziales und Gesundheit


8.1 Präambel Freiheit

8.2 Präambel Familie und hervorgehende Politikimplikationen

8.3 Sozialräume und Sozialberichterstattung

8.4 Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in der Verwaltung

8.5 Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehen

8.6 Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in der Verwaltung 2

8.7 Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in der Verwaltung 3

8.8 Transparenz im Gesundheitswesen

8.9 Elektronische Gesundheitskarte

8.10 Privatisierung im Gesundheitswesen

8.11 Psychiatrische Landeskliniken

8.12 Screening im Gesundheitswesen

8.13 Für eine neue Drogenpolitik

8.14 Umdenken bei Alkohol

8.15 Gerechtigkeit beim Führerschein

8.16 Verantwortung in der Substitution


9 Nachwort

Ende der Versammlung 19:55

Angang A: eingereichte Programmanträge

1 Präambel


1.1 Wer sind die Piraten

Freiheitsrechte und die Gestaltung der modernen Informations- und Wissensgesellschaft sind die Kernanliegen der Piratenparteien in ganz Europa und weltweit - und natürlich auch bei uns in Baden-Württemberg.

Seit ihrer Gründung 2006 in Berlin wirkt die Piratenpartei Deutschland gemäß ihrer grundgesetzlichen Pflichten an der "Willensbildung des Volkes“ mit. Während des Wahlkampfs zur Europawahl und Bundestagswahl 2009 erlebte die Piratenpartei einen raschen Mitgliederzuwachs. Bei der Bundestagswahl konnte sie als neue Partei sofort 2% der Stimmen erreichen. Für die schwedische Schwesterpartei sitzen zwei Abgeordnete im Europaparlament.

Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt.

Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tiefgreifenden Veränderungen. Die Piratenpartei möchte die Chancen dieser Situation nutzen und vor möglichen Gefahren warnen.

Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind die Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft. Nur auf dieser Basis kann eine selbstbestimmte, sozial gerechte, freiheitlich-demokratische Grundordnung erhalten bleiben. Die Piratenpartei ist Teil einer weltweiten Bewegung, die diese Ordnung zum Vorteil aller mitgestalten will.

(1A5)(SubAG: Redaktionelles, Status: Ostern, Ansprechpartner: Bernd 'eckes' Eckenfels)


1.2 Unsere Ziele

Grundrechte verteidigen

Die Piratenpartei setzt sich für einen stärkeren Schutz und eine unbedingte Beachtung der Menschen- und Bürgerrechte ein.

Die gesamte Politik muss sich an ihnen orientieren.

Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss garantiert werden. Dies gilt dem Staat gegenüber ebenso wie im Wirtschaftsbereich. Wir wollen weder den gläsernen Bürger noch den gläsernen Konsumenten.

Transparenz

Alles staatliche Handeln muss transparent und für jeden nachvollziehbar sein. Nach unserer Überzeugung ist dies unabdingbare Voraussetzung für eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung.

Bildung ermöglichen

Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist notwendig, um jedem Menschen unabhängig von seiner sozialen Herkunft ein grötmögliches Ma an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen der Gesellschaft und der Wirtschaft, da nur durch den Erhalt, dieWeitergabe und die Vermehrung von Wissen auf Dauer Fortschritt und gesellschaftlicher Wohlstand gesichert werden können.

Patente

Wir lehnen Patente auf Lebewesen und Gene, auf Geschäftsideen und auch auf Software ab, weil sie unzumutbare und

unverantwortliche Konsequenzen haben, weil sie die Entwicklung der Wissensgesellschaft behindern, weil sie allgemeine Güter ohne angemessene Gegenleistung und ohne Not privatisieren und weil sie kein Erndungspotenzial im ursprünglichen Sinne besitzen.

Open Access

Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl schöpferischer Tätigkeiten nanziert. Da diese Werke von der Allgemeinheit

finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehen.

Urheberrecht fair gestalten

Das Urheberrecht muss auf die Anforderungen der sich entwickelnden Informationsgesellschaft angepasst werden und muss die Bedürfnisse von Konsumenten und Produzenten gleichermaen berücksichtigen, auch in Hinblick darauf, dass die Grenzen zwischen Konsument und Produzent immer mehr verschwimmen.

(1B5)(SubAG: Redaktionelles, Status: Ostern, Ansprechpartner: Bernd 'eckes' Eckenfels)


1.3 Die Piraten in Baden-Württemberg

Die Piratenpartei Deutschland hat Landesverbände in allen Bundesländern. In Baden-Württemberg wurde der Landesverband 2007 in Karlsruhe gegründet.

Die Forderungen des Piratenprogramms spielen auch auf Landesebene eine große Rolle. Wir setzen uns in unserem Bundesland deshalb für bessere Bildungschancen, mehr Transparenz in der Politik, mehr Mitbestimmung und Wahrung der Grundrechte ein.

Die folgenden Vorschläge für eine zukünftige Politik in Baden-Württemberg haben wir auf Basis der piratigen Grundsätze und des Parteiprogramms der Piratenpartei Deutschland erstellt.

(1C5)(SubAG: Redaktionelles, Status: Ostern, Ansprechpartner: Bernd 'eckes' Eckenfels)


2 Demokratie, Transparenz und Privatsphäre


2.1 Wissen ist Macht

„Wissen ist Macht“ wird bislang eher als Legitimation dafür verwendet, Wissen für sich zu behalten, abzuschotten und zu monopolisieren. Eine erfolgreiche Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss den Satz erweitern zu „Wissen ist Macht – wenn es allen gehört“. Denn eingesperrtes Wissen ist gesellschaftlich totes Wissen, nutzt zunächst nur dem, der daraus „Kapital“ schlägt, wenn überhaupt. Denn noch viel häufiger liegt das Wissen verschlossen in Tresoren, weil es vergessen oder falsch verstanden wird.

Geteiltes Wissen wächst schneller als isoliertes Wissen. Die Wissenschaftsgemeinschaft weiß das schon lange und bewertet den Rang eines Forschers deshalb nach seinen Publikationen und der Häufigkeit, mit der er zitiert wird. Verbraucherschützer, Umweltschutz-Organisationen, Bündnisse für Verkehrsprojekte und viele andere Organisationen und Initiativen, die die Interessen der Menschen vertreten, warten darauf, dass die öffentliche Verwaltung ihre Informationsschätze teilt und nicht versteckt. Die Piratenpartei versteht sich als Vertreter der Wissensgesellschaft.

(ABB)(SubAG: Transparenz, Status: Ostern, Ansprechpartner: eckes)


2.2 Gläserner Staat

Der Anspruch der Gesellschaft auf Wissen endet dort, wo die Privatsphäre beginnt. Persönlichkeitsrechte wie die informationelle Selbstbestimmung sind Grundpfeiler für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates. Damit der Bürger seiner Kontrollpflicht dem Staat gegenüber nachkommen kann, muss dieser offen und transparent aufgestellt sein.

Die Demokratie soll gestärkt werden, indem mehr Mitwirkungsmöglichkeiten und Einblicke in die Abläufe gewährt werden. Durch Einsicht in die Staatsgeschäfte können Korruption, Bürokratie und Lobbyismus erkannt werden. Inkompetenzen und Versäumnisse werden schneller aufgedeckt.

(ABD)(SubAG: Transparenz, Status: Ostern, Ansprechpartner: eckes)


2.3 Datenschutz

Datenschutz ist ein Grundrecht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon 1983 festgestellt, als es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründete.

Mit zunehmender Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewinnt der Datenschutz an Bedeutung. Immer mehr Informationen über unser tägliches Leben liegen heute in elektronischer Form vor und können automatisiert verarbeitet und zusammengeführt werden.

Deswegen gilt es, die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) noch konsequenter in den Vordergrund zu stellen, denn Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern insbesondere durch organisatorische.

(ABE)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tauss)


2.4 Endlich auch ein Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg

Freier Zugang zu bei Behörden vorhandenen Informationen ist unerlässlich für die demokratische Willensbildung.

In den meisten Bundesländern ist ein Informationsfreiheitsgesetz die Regel, auch Baden-Württemberg soll seinen Bürgern diese Möglichkeit bieten. Ausgenommen sind personenbezogene Daten und Informationen, die laufende Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren beeinträchtigen können. Eine Schwärzung sensibler Daten ist der Verweigerung der Herausgabe vorzuziehen. Bei der Ablehnung von Anfragen kann der Landesdatenschutzbeauftragte angerufen werden, um diese zu überprüfen.

Zur Vermeidung von Missbrauch und zur Beteiligung an den entstehenden Kosten wird eine angemessene Gebührenpauschale erhoben. Die Pauschalregelung verhindert eine abschreckende Wirkung durch überhöhte Gebühren.

(ABF)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternative zu 2.5 Informationsfreiheitsgesetz

2.5 Informationsfreiheitsgesetz

Einführung eines Rechts auf Akteneinsicht mit Biss und Abkehr vom Prinzip der Amtsverschwiegenheit.

Die große Intransparenz in Baden-Württemberg erschwert es, sich zu beteiligen oder die Politik zu überprüfen. Hier ist

dringend Zugang zu Fakten notwendig. Um dies zu ermöglichen, haben der Bund und elf andere Bundesländer bereits

ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeführt, mit dem jeder das Recht auf Akteneinsicht oder einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden und Verwaltung hat. Ein solches Gesetz wird auch hier dringend benötigt.

Erfahrungen mit den Informationsfreiheitsgesetzen auf Landes- und Bundesebene zeigen allerdings, dass Gebühren und Auslagenerstattungen oftmals die Wirksamkeit des Gesetzes aushöhlen. Wir wollen uns daher für eine Deckelung der Gebühren und Auslagen sowie Fristen für die Auskunftserfüllung, verbunden mit Sanktionen bei Nichterfüllung, einsetzen.

Der wichtige Schutz personenbezogener Daten ist kein Argument gegen einen Auskunftsanspruch. Solche Daten können geschwärzt werden. Die Verwaltung soll schon beim Anlegen neuer Akten auf deren Veröffentlichbarkeit hinarbeiten, zum Beispiel durch Abtrennung von personenbezogenen Daten.

Die Praxis der Ablehnung von Auskunftsansprüchen unter dem Vorwand von Geschäfts- oder Amtsgeheimnissen ist Ausdruck einer bürgerfeindlichen Haltung. Bei zukünftigen öffentlichen Ausschreibungen können Auftragnehmer eine Einsicht in die eingereichten Unterlagen nicht mehr verwehren. Behörden sollen angehalten werden, Informationen auch ohne Nachfrage bereitzustellen.

(ABF)(SubAG: Transparenz, Status: Ostern, Ansprechpartner: eckes)

Kommentar: Alternative zu 2.4 Endlich auch ein Informationsfreiheitsgesetz


2.6 Veröffentlichungsdienst 2.0 - freier Zugang zum Landesrecht!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber sich über geltendes Recht ( also Vorschriften, Erlasse, Verordnungen oder

Entscheidungen ) zu informieren, könnte heute wesentlich einfacher sein.

Wir planen eine zentrale Anlaufstelle im Internet, die neben Rechtsprechung und Gesetzgebung auch Verordnungen, Umsetzungsrichtlinien, Berichte, Empfehlungen, Analysen, amtliche Bekanntmachungen, Gesetzesentwürfe und sonstige Drucksachen von Land und Kommunen enthält, komplett mit Suchfunktion, Änderungsverfolgung, Querverweisen und Kommentarmöglichkeit. Unser Konzept umfasst auch eine Lizenz, die eine (auch kommerzielle) Weiterverwendung der Texte zulässt. Dabei soll auf Schnittstellen für die automatische Abfrage und die Verwendung von oenen Datenformaten geachtet werden. Von diesem einfachen Zugriff profitieren alle Bürger und Unternehmen. Auch die Arbeit der staatlichen Stellen (Verwaltung, Gerichte, Landtag) wird durch eine einheitliche Plattform für die Veröffentlichung von Dokumenten und Daten erleichtert.

(ACB)(SubAG: Transparenz, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tessarakt)


2.7 Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung

Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorlage dienen.

(AEB)(SubAG: Transparenz, Status: Ostern, Ansprechpartner: eckes)


2.8 Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten

Die Höhe und Herkunft aller Einnahmen aus Nebentätigkeiten müssen einzeln und in vollem Umfang veröffentlicht werden. Dazu ist ein Modell erforderlich, das über die Regelungen auf Bundesebene hinausgeht. Das dreistufige System reicht nicht aus, da die höchste Stufe von 7000 Euro nichts darüber aussagt, wie hoch die Nebeneinkünfte tatsächlich ausfallen. Um mögliche Interessenkonflikte erkennen zu können, müssen die zusätzlichen Einkünfte transparent offengelegt werden.

(AEC)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)


2.9 Karenzzeit für Amtsträger

Die Verpflichtung eines Amtsträgers gegenüber dem Gemeinwohl darf nicht durch Zuwendungen aus der Wirtschaft untergraben werden. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, gibt es bereits verschiedene Vorschriften, die Nebentätigkeiten während der Amtszeit einschränken oder sogar ganz verbieten.

Wir möchten für Amtsträger nach ihrer Amtszeit eine Karenzzeit einführen, in der sie keine Erwerbstätigkeiten annehmen dürfen, die mit ihrer vorherigen Tätigkeit in Verbindung stehen.

Für Mitglieder der Landesregierung, Staatssekretäre, Beamte und kommunale Wahlbeamte (z. B. Bürgermeister) muss für mindestens drei Jahre die Pflicht bestehen, Erwerbstätigkeiten beim ehemaligen Vorgesetzten oder Nachfolger anzuzeigen. ie Annahme kann untersagt werden, wenn ein Zusammenhang zu den Aufgaben während der Amtszeit besteht.

Dem ehemaligen Amtsträger ist für diese Einschränkung eine angemessene Entschädigung zu bezahlen, auf die Übergangsgelder oder Bezüge aus anderen Tätigkeiten angerechnet werden.

Zur Kontrolle der Entscheidung über die mögliche Verweigerung ist ein unabhängiger Ethikrat einzurichten, der die angezeigte Erwerbstätigkeit prüft und eine öffentliche Empfehlung für die Entscheidung ausspricht.

(AED)(SubAG: Transparenz, Status: Ostern, Ansprechpartner: SD)


2.10 Staatssekretäre abschaffen

Den Posten des politischen Staatssekretärs wollen wir abschaffen. Wir sehen für diese Funktion in den baden-württembergischen

Ministerien keine Notwendigkeit. Oft genug dient diese Funktion nur dem Postengeschacher, um im Kabinett

parteipolitischen Proporz zu gewährleisten.

(AEF)(SubAG: Transparenz, Status: Ostern, Ansprechpartner: SD)


2.11 Kein Religionsbezug in der Landesverfassung

Ein weltlicher und demokratischer Staat steht für die Achtung von Menschen unabhängig ihrer religiösen Ansichten. Statt spezifischem Religionsbezug fordern wir ein Bekenntnis zu allgemeingültigen Werten, auf denen die Gesellschaft aufbaut.

Werte wie Solidarität, Ehrlichkeit und Verantwortungsbewusstsein sind weder durch eine Religion entstanden noch an sie gebunden. Deutschland garantiert als weltlicher Staat Religionsfreiheit. Religiöse und religionsfreie Weltanschauungen sind Privatsache und die Freiheit der Wahl sowie Gleichbehandlung ist durch eine Verfassung ohne Bezüge zu einem Gott oder einer bestimmten Religion zu garantieren.

(AEG)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Überschneidet sich teilweise mit 3.20 Bildung/Säkularisierung, Ludwigsburg hat aber für Säkularisierung der Bildung einen extra Punkt 3.21


2.12 Transparenter Haushalt

Die Transparenz im Haushalt des Landes und bei der Verwendung von sonstigen Landesmitteln muss dringend verbessert werden. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind nicht im erforderlichen Maß gewährleistet.

Die Haushalte der überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Stiftungen wie der Landesstiftung sollten unter verstärkter parlamentarischer Kontrolle stehen.

(AEH0)(SubAG: Transparenz, Status: Ostern, Ansprechpartner: AG Landespolitik)

Kommentar: Wird durch 2.13 Transparenter Stellenplan ergänzt


2.13 Transparenter Haushalt (Stellenplan)

Für die Haushaltspläne der Kommunen wollen wir die Pflicht zur Veröffentlichung der Entwürfe und der verabschiedeten Haushaltssatzung einschließlich des Stellenplans in der Gemeindeordnung verankern.

(AEH1)(SubAG: Transparenz, Status: Ostern, Ansprechpartner: AG Landespolitik)

Kommentar: Ergänzt 2.12 Transparenter Haushalt


2.14 Transparenz bei Besetzung von Ämtern

Wir wollen mehr Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel die Beigeordneten in großen Kreisstädten oder Verwaltungsräte. Diese sollen sich vorab nach dem Muster der Vorstellung von EU-Kommissaren im Europäischen Parlament in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und Bürgern stellen. Damit wollen wir vermeiden, dass diese Positionen nur nach Parteiproporz besetzt

werden.

(AEJ1)(SubAG: Transparenz, Status: Ostern, Ansprechpartner: eckes)

Kommentar: Wird durch 2.15 Landratswahl ergänzt.

2.15 Transparenz bei Besetzung von Ämtern (Landratswahl)

Die Landräte sollen direkt durch die Bevölkerung in den Landkreisen gewählt werden.

(AEJ2)(SubAG: Transparenz, Status: Ostern, Ansprechpartner: eckes)

Kommentar: Ergänzt 2.14 Transparenz bei Besetzung von Ämtern


2.16 Gelebte Demokratie durch Volksabstimmungen und Bürgerentscheide

Die Hürden zur Beteiligung an Politik sind zu hoch. Die Möglichkeiten für die Menschen in Baden-Württemberg, sich

einzubringen und ihre Interessen geltend zu machen, müssen verbessert werden.

Obwohl in Baden-Württemberg bereits seit 1974 die Möglichkeit zu Volksbegehren, der nötigen Vorstufe zu Volksabstimmungen, besteht, ist bisher noch kein einziges durchgeführt worden. Denn derzeit muss jeder sechste Wahlberechtigte ohne vorherige persönliche Benachrichtigung innerhalb von nur 14 Tagen seine Unterschrift in einem Rathaus geleistet haben, damit ein Volksbegehren in Gang gesetzt wird. Bei unseren Nachbarn in der Schweiz müssen bei einem Volksbegehren 2,2 % der Wahlberechtigten in einem Zeitraum von 18 Monaten unterschreiben. Die in Baden-Württemberg erforderliche prozentuale Beteiligung von 16,7 % bedeutet, 1,2 Millionen Unterschriften in nur zwei Wochen sammeln zu müssen.

Anstatt dieser fast unüberwindbaren Hürden sollen Unterschriften nach Schweizer Vorbild über einen wesentlich längeren Zeitraum gesammelt und auch auerhalb von Amtsräumen geleistet werden dürfen. Die erforderliche Zahl an Unterschriften muss mindestens halbiert werden. Auerdem soll über eine Informationspicht seitens der Behörden nachgedacht werden, damit alle Wahlberechtigten über das Volksbegehren informiert sind und ausreichend Zeit haben, sich selbst mit dem Thema zu befassen. Bei einem deutlich verlängerten Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften bieten sich regelmäßige Termine für die Durchführung von Volksbegehren und -abstimmungen an. Eine Zusammenlegung mit Wahlen, wie es auch mit Kommunalwahlen und Bürgerentscheiden möglich ist, spart Kosten und erhöht die Teilnahme.

Für Bürgerbegehren ist eine Beratungspflicht seitens der Behörden einzuführen, damit das Einreichen nicht an Formalitäten scheitert. Die Frist von sechs Wochen bei Bürgerbegehren, die sich gegen Beschlüsse von Gemeinderäten richten, ist aufzuheben. Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid liegt die Abstimmungsmehrheit momentan bei mindestens 25 % aller Stimmberechtigten. Im Vergleich mit anderen Bundesländern, die diese Hürde teilweise gar nicht haben oder einen wesentlich geringeren Prozentsatz verlangen, ist diese Schwelle unverhältnismäßig hoch und muss deutlich gesenkt werden.

(AGB)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternativantrag zu 2.17 Mitbestimmung


2.17 Mehr Bürgerbeteiligung - weniger Hürden bei Volksbegehren

Die Piratenpartei steht für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Neben weiterreichenden Konzepten für die direkte Demokratie setzt sich die Piratenpartei auch ganz konkret für eine Förderung von Volksabstimmungen und eine Vereinfachung von Volksbegehren ein.

Für ein Volksbegehren in Baden-Württemberg müssen bisher in 14 Tagen über eine Million Unterschriften (16,7% der

Wahlberechtigten) gesammelt werden. Zum Unterschreiben müssen sich die Bürger auch noch in Amtsräumen einnden.

Unter diesen Bedingungen verwundert es nicht, dass es hier noch kein einziges erfolgreiches Volksbegehren gab. Im zweiten Volksentscheid-Ranking des Mehr Demokratie e.V. landete unser Bundesland auf dem vorletzten Platz (Note 5,3). Wir schlieen uns den Forderungen des Vereins an: Die Sammelfrist soll auf sechs Monate ausgedehnt und die Anzahl der benötigten Unterschriften auf 5% (zur Zeit ca. 376.000) gesenkt werden. Neben dem Auslegen in Amtsräumen soll auch ein freies Sammeln gestattet sein.

Da ohnehin 10.000 Unterschriften für die Zulassung eines Volksbegehrens notwendig sind, setzen wir uns dafür ein, jedes zugelassene Volksbegehren grundsätzlich öffentlich im Landtag zu behandeln.

Weiterhin wollen wir bei Volksabstimmungen die Abschaffung oder zumindest die Senkung der Mindestzahl an Ja-Stimmen (Zustimmungsquoren).

(AGB)(SubAG: Transparenz, Status: Ostern, Ansprechpartner: Bernd „eckes“ Eckenfels)

Kommentar: Alternativantrag zu 2.16 Gelebte Demokratie durch Volksabstimmungen und Bürgerentscheide


2.18 Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild

Stärkere Bürgerbeteiligung im Gesetzgebungsverfahren durch öffentliche Petitionen unter Einsatz von neuen Kommunikationsverfahren, dadurch Förderung des gesellschaftlichen Diskurses.

Jedermann hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Der Petitionsausschuss des Landtags vermittelt jedes Jahr bei über tausend Petitionen. Diese werden von Betroffenen vorwiegend gegen Behörden- und Gerichtsentscheidungen eingereicht.

Zusätzlich möchten wir den Bürgern Wege ermöglichen, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Dazu gehören auch öffentliche Petitionen, die über ein ePetitions-Portal (nach Vorbild des Bundestages) zum gesellschaftlichen Diskurs einladen. Petitionen und Mitzeichnerunterschriften sollen online und oine gesammelt werden können. Petenten mit einer nicht unerheblichen

Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Landtag erhalten.

(AGD)(SubAG: Transparenz, Status: Ostern, Ansprechpartner: Nhense)


2.19 Verbessertes Landeswahlrecht: fair, vereinfacht, verfassungskonform

Eine gesunde Demokratie braucht ein faires Wahlrecht, das keine Parteien bevorzugt und ein negatives Stimmengewicht

verhindert.

Der Direktkandidatenzwang für jeden Wahlkreis verbunden mit der hohen Zahl an benötigten Unterstützungsunterschriften für jeden Kandidaten machen eine Teilnahme an der Wahl schwerer als in jedem anderen Bundesland. Ein weiteres Problem sind negative Stimmengewichte: dabei können mehr Wählerstimmen zum Verlust von Sitzen führen oder weniger Stimmen zu einem Zugewinn. Das verstößt gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit und der Gleichheit der Wahl. Auf Bundesebene hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet, das Wahlverfahren bis 2011 so zu ändern, dass ein negatives Stimmgewicht ausgeschlossen wird. Eine solche Überarbeitung ist auch auf Landesebene notwendig. Der bisherige Ausgleich von Überhangmandaten pro Bezirk muss in einen landesweiten Ausgleich geändert werden, damit keine Partei durch den Verlust von Stimmen Sitze im Landtag dazugewinnt. Somit reduzieren sich die problematischen Überhangmandate und die Sitzverteilung entspricht mehr dem Wählerwillen.

(AJA)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternativantrag zu 2.20 Gerechteres Wahlsystem (Eine Stimme), 2.21 Alternativantrag zu Wahlrecht


2.20 Gerechteres Wahlsystem

In Baden-Württemberg ist die landesweite Zulassung zur Landtagswahl besonders schwierig: Parteien müssen mehr Unterstützerunterschriften sammeln als in jedem anderen Bundesland. Damit kleine Parteien nicht benachteiligt werden,

möchten wir die Zahl der benötigten Unterschriften senken.

Ein weiteres Problem sind negative Stimmgewichte: Dabei können mehr Wählerstimmen zum Verlust von Sitzen führen oder weniger Stimmen zu einem Zugewinn. Das verstößt gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit und der Gleichheit der Wahl. Um negative Stimmgewichte zu vermeiden, wollen wir die bisherige Berechnung von Mandaten auf Bezirksebene durch eine landesweite Berechnung ersetzen.

(AJB)(SubAG: Transparenz, Status: Ostern, Ansprechpartner: NineBerry)

Kommentar: Alternativantrag zu 2.21 Wahlrecht, Alternativantrag zu 2.19 Verbessertes Landeswahlrecht


2.21 Gerechteres Wahlsystem

Das in Baden-Württemberg verwendete Wahlsystem zum Landtag mit einer gemeinsamen Stimme für Partei und Direktkandidat benachteiligt kleine Parteien. Um landesweit wählbar zu sein, muss eine Partei in jedem Wahlkreis Direktkandidaten aufstellen.

Stattdessen möchten wir wie im Bund und in den meisten anderen Bundesländern ein Wahlsystem mit zwei getrennten

Stimmen einführen. Dieses ist so zu gestalten, dass es nicht zu negativen Stimmgewichten kommen kann.

(AJC)(SubAG: Transparenz, Status: Ostern, Ansprechpartner: NineBerry)

Kommentar: Alternativantrag zu 2.20 Gerechteres Wahlsystem (Eine Stimme), Alternativantrag zu 2.19 Verbessertes Landeswahlrecht


2.22 Senkung des Wahlalters

Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit 16 beginnen viele Heranwachsende eine Berufsausbildung. Ihre Lebensumstände werden stark durch Entscheidungen in Kommunen und Land beeinflusst.

Junge Politik ist nachhaltige Politik. Noch bestimmt der demografische Wandel die Politik. Deshalb müssen die Belange der kommenden Generationen gestärkt werden. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlalter von 14 Jahren und das Wahlrecht auf Landesebene ab 16 Jahren ein. Dadurch wird die Politik die junge Generation entdecken, was auch dem Bildungssystem zugute kommt. Zudem gleicht die Herabsetzung des Wahlalters die Nachteile der fünfjährigen Wahlperiode aus: die Mehrheit der Erstwähler wird dadurch über 18 Jahre alt sein, statt wie bisher über 20 Jahre. Mit der Senkung des Wahlalters (nach Bremer Vorbild) sollen in den Schulen demokratische Wissensgrundlagen rechtzeitig vermittelt werden.

(AJD)(SubAG: Transparenz, Status: Ostern, Ansprechpartner: Sven423)

Kommentar: Alternativantrag zu 2.23 Wahlalter


2.23 Senkung des Wahlalters

Junge Politik ist nachhaltige Politik. Noch bestimmt der demografische Wandel die Politik. Deshalb müssen die Belange der kommenden Generationen gestärkt werden. Wir setzen uns für ein Wahlalter von 16 Jahren auf kommunaler und Landesebene ein. Dadurch wird die Politik mehr auf die junge Generation eingehen, was auch dem Bildungssystem zugute kommt. Zudem gleicht die Herabsetzung des Wahlalters die Nachteile der fünfjährigen Wahlperiode aus.

(AJD)(SubAG: Transparenz, Status: Vorschlag, Ansprechpartner: Laser)

Kommentar: Alternativantrag zu 2.22 Senkung des Wahlalters


2.24 Stärkung des Landesdatenschutzbeauftragten

Ein starker Datenschutz setzt handlungsfähige Datenschützer voraus.

Aus diesem Grund soll das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins zu einem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz umgebaut werden. Dieses soll in Zukunft auch für den nichtöffentlichen Bereich und für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständig sein. Dazu muss diese Institution auch personell deutlich ausgebaut werden.

(AMA)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)

Kommentar: und für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz = nur, falls IFG Antrag angenommen


2.25 Modernes Datenschutzrecht

Unser aktuelles Landesdatenschutzrecht orientiert sich noch an der Vorstellung einer Datenverarbeitung an einer zentralen Stelle. Es entspricht so nicht mehr der Wirklichkeit. Deswegen wollen wir es entsprechend modernisieren.

Das überarbeitete Gesetz muss sich an den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen orientieren. Dazu gehört neben dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch das Vertraulichkeits- und Integritätsgrundrecht.

Es soll außerdem transparenter gestaltet werden, indem wir unnötige Spezialregelungen entfernen.

(AMB)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: NineBerry)


2.26 Zertifizierter Datenschutz

Wir wollen eine rechtlich anerkannte freiwillige Prüfung (Audit) für die Datenschutzumsetzung von Unternehmen und öffentlichen Stellen einführen.

Weiterhin führen wir ein Datenschutz-Zertifikat ein, das Bemühungen um einen besseren Datenschutz bescheinigt. Datenschutz kann so auch zu einem Wettbewerbsvorteil werden.

(AMC)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: NineBerry)


2.27 Datenschutz in die Landesverfassung

Wir möchten die Bedeutung des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch durch die Verankerung in der Landesverfassung hervorheben.

(AMD)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: NineBerry)


3 Bildung, Forschung, Kunst und Kultur


3.1 Grundlagen

Jeder Mensch hat das Grundrecht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Mit diesem Ziel ist das Hauptanliegen institutioneller Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person.

Gleichzeitig ist Bildung ein elementarer Teil der kulturellen Entwicklung einer Gesellschaft - nur gebildete Bürger können am gesellschaftlichen Leben vollumfänglich teilnehmen.

Eine freiheitliche Gesellschaft lebt von der Teilhabe ihrer Bürger. Voraussetzung dafür ist die selbständige Entscheidung über die eigene Lebensgestaltung und über die Art der Teilhabe an der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Grundlagen dafür sind ildung und der Zugang zu Kultur.

(BA0)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)


3.2 BaWü-Bezug

Baden-Württemberg schneidet bei einschlägigen Untersuchungen des Bildungsbereichs in der Regel überdurchschnittlich gut

ab. Dies verdankt das Land nicht nur einer engagierten Lehrerschaft, sondern auch der Sozialstruktur im mittelständisch

geprägten Südwesten, die von den wirtschaftlichen Verwerfungen innerhalb Europas bislang weitgehend verschont blieb.

Mit sinkenden Gewerbesteuereinnahmen, Einschnitten im Sozialsystem, weiteren Entlassungswellen auf dem Arbeitsmarkt und einer weiterhin familienunfreundlichen Entwicklung der Arbeitswelt könnte sich dies in den kommenden Jahren dramatisch ändern.

Darauf sind die meisten Parteien im Lande wenig vorbereitet. Die Piratenpartei Baden-Württemberg möchte sich auch

im Bildungsbereich nicht auf den Lorbeeren vergangener Jahre ausruhen, sondern daran mitwirken, unser Bildungssystem zukunftstauglich zu machen und stärker an den Begabungen, Talenten und Interessen der Kinder und Jugendlichen zu orientieren.

(BA1)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


3.3 Freier Zugang zu Bildung

Der freie Zugang zu Bildungseinrichtungen ist im Interesse aller. Deshalb ist es Aufgabe der gesamten Gesellschaft, in Form des Staates, eine leistungsfähige und ihrem Zwecke angemessene Bildungsinfrastruktur zu finanzieren und frei zur Verfügung zu stellen: Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft und in eine stabile Demokratie.

Bildungsgebühren jeglicher Art schränken den Zugang zu Bildung ein und sind deshalb kategorisch abzulehnen. Aus diesem Grund ist auch die Lehrmittelfreiheit zu befürworten. Diese ist am besten dadurch herzustellen, dass die Verwendung und das Schaffen von freien Werken zur Vermittlung von Wissen unterstützt und ausgebaut wird. Diese freien Werke sind nicht nur kostenfrei im Unterricht einsetzbar, sondern ermöglichen dazu dem Lehrenden ohne rechtliche Hürden die Lernmittel auf seinen Unterricht anzupassen.

(BAA)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)


3.4 Bildung als Teil der individuellen Entwicklung

Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Institutionelle Bildung soll daher den Einzelnen unterstützen, seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und neue Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Neben starren Lehr- und Stundenplänen werden vor allem einige Formen der Leistungsbewertung diesen Forderungen nicht gerecht. Insbesondere die Bewertung von Verhalten nach einem vorgegebenen Normenraster z.B. bei den sogenannten Kopfnoten lehnen wir ab.

(BAB)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)


3.5 Demokratisierung der Bildung

Wir setzen uns für eine Demokratisierung der Schul- und Bildungslandschaft ein.

Wir setzen uns für die stärkere Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Auszubildenden, Praktikanten, Trainees, Schüler und Studenten ebenso wie die der Lehrenden ein. Wir wollen die Demokratisierung des Bildungsbereichs auf allen Ebenen unter anderem durch weitergehende Rechte für die Schülermitverwaltungen und die Studentenschaften erreichen.

(BAD)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)


3.6 Neutralität

Private Finanzierung öffentlicher Bildungseinrichtungen ist grundsätzlich zu begrüen, solange sie keinen Einfluss auf die bestehenden Lehrinhalte hat.

Die Bildungsinhalte haben auf fundierten und belegbaren Erkenntnissen zu basieren und müssen von einem möglichst neutralen Standpunkt aus vermittelt werden. Dies beinhaltet vor allem eine sachliche Darstellung, die Ausgewogenheit der Standpunkte und eine kritische Quellenbewertung.

(BAE)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)


3.7 Abschaffung Studiengebühren

Jeder Mensch hat das Recht auf die Teilhabe an der Gesellschaft, auf Bildung und kulturelle Betätigung. Studiengebühren und andere finanzielle Zusatzbelastungen im Studium halten Menschen aber vom Studieren ab. Wir fordern daher die Abschaffung der Studiengebühren und weiterer finanzieller Zusatzbelastungen für Studierende wie Verwaltungsgebühren, um barriere- und kostenfreie Bildung für alle zu realisieren. Das Land muss dafür Sorge tragen, dass den Universitäten und studentischen Organisationen die finanziellen Ausfälle ersetzt werden.

(BBA)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)

Kommentar: Alternativantrag zu 3.8 Abschaffung der Studiengebühren


3.8 Abschaffung der Studiengebühren

Studiengebühren sind sozial ungerecht. Nur die alleinige staatliche Finanzierung garantiert für alle gleichermaßen den Zugang zum Studium.

Studiengebühren stellen eine enorme finanzielle Belastung dar und wirken abschreckend auf junge Menschen aus weniger wohlhabenden Familien. Ein Studienkredit belastet Studierende noch zusätzlich, außerdem lassen die heutigen Studienbedingungen kaum Zeit für Nebenjobs. Bildung muss aber frei und für alle zugänglich sein, daher sind die Studiengebühren abzuschaffen.

(BBA)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternativantrag zu 3.7 Abschaffung Studiengebühren


3.9 Barrierefreies Lernen

In Baden-Württemberg ist für lernbehinderte, körperbehinderte oder sonstige Kinder mit Förderbedarf das Risiko einer Sonderschuleinstufung und der daraus folgenden Ausgrenzung aus dem Regelschulbetrieb im internationalen Vergleich besonders hoch. Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung wirkt sich, wie internationale Studien beweisen, auf den Lernerfolg beider Gruppen positiv aus. Deshalb wollen wir das hierzulande betriebene Modell der Sonderschule soweit möglich verlassen und eine Schule für alle ermöglichen. Dies erfordert unter anderem bauliche Maßnahmen zum barrierefreien Zugang an Schulen.

(BBB)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jasenka)

Kommentar: Überschneidet sich teilweise mit 3.28 Gemeinsamer Unterricht von 1. bis 9. Klasse durch Gemeinschaftsschulsystem


3.10 Kostenloser Kindergarten- und Kinderkrippenbesuch

Der Besuch einer vorschulischen Einrichtung kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Kinder in der Grundschule leichter lernen und sich besser in einer Gruppe zurechtfinden. Gleichzeitig können Kindergärten, Kinderkrippen und andere Kindertagesstätten maßgeblich zur Entlastung berufstätiger Eltern beitragen und es manchen Eltern überhaupt erst ermöglichen einen Beruf auszuüben.

Deshalb wollen wir, dass der Besuch von Kindergärten nach dem dritten Lebensjahr und der Besuch von Kinderkrippen

bereits nach dem ersten Lebensjahr für jedes Kind kostenlos angeboten wird.

Damit haben alle Kinder, ungeachtet ihres familiären und gesellschaftlichen Hintergrunds, möglichst gleiche Voraussetzungen für ihren weiteren Bildungsweg.

(BBGA)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tobiasmueller)


3.11 Bessere Ausbildung und Bezahlung von Erziehern

Von Erziehern und Betreuern im vorschulischen Bereich wird immer mehr gefordert. Wir planen daher, Bezahlung sowie Aus- und Fortbildung der Arbeitenden den neuen Anforderungen anzupassen, um die stärkere Belastung zu berücksichtigen.

(BBGB)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)


3.12 Einschulungsuntersuchung

Wir lehnen Teile der neukonzipierten Einschulungsuntersuchung (ESU) ab.

Das flächendeckende Abfragen, Speichern und Weiterleiten von persönlichen Daten widerspricht den Grundsätzen des Datenschutzes.

Viele der im Elternfragebogen abgefragten Informationen sind entweder für die Einschulung nicht relevant (z.B. Bildungsstand der Eltern) oder können von den Eltern gar nicht objektiv angegeben werden (z.B. „Boshaftigkeit“ des Kindes). Die Grundsätze der Datensparsamkeit und des Datenschutzes müssen berücksichtigt werden. Eltern sollen sich umfassend über alle gespeicherten Daten informieren können.

(BBH)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)


3.13 Familienfreundliche Ganztagesbetreuung an Schulen

Staatliche Bildungseinrichtungen sollen den Familien dabei helfen, die notwendige Flexibilität zu erreichen, den Anforderungen des Familien- und Berufslebens gerecht zu werden. Dafür soll an allen Schulen ein Angebot zur Ganztagesbetreuung geschaffen werden.

Das Betreuungsangebot ergänzt den Unterricht um zusätzliche Bildungsmöglichkeiten und außerschulische Aktivitäten. Neben Wahlfächern, Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe soll ein möglichst breites Angebot an kulturellen oder sportlichen Tätigkeiten ermöglicht werden. Dabei ist die Zusammenarbeit mit Vereinen ausdrücklich erwünscht und zu beiderseitigem Vorteil.

(BBK)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)

Kommentar: Programmvorschlag Ganztagesbetreuung an 3 Stellen im Programm (3.13 Soziales, 3.25 Präambel Schulbildung, 3.34 Erklärung), nur einmal abzustimmen


3.14 Schulspeisung

Eine gesunde Ernährung ist aus Gründen der körperlichen und geistigen Entwicklung und der Konzentrationsfähigkeit der Kinder wichtig.

Berufstätige Eltern, besonders Alleinerziehende, haben nicht immer die Möglichkeit, ihren Kindern ein Mittagessen zu bieten.

Schulspeisungen können dabei helfen, dass sich ihre Kinder trotzdem ausgewogen und gesund ernähren. Wir fordern daher die Einführung gesunder und ausgewogener Schulspeisungen an allen Schulen und Kindertagesstätten.

Die Finanzierung dieser Schulspeisungen ist dabei so zu gestalten, dass alle Schüler unabhängig von der sozialen oder finanziellen

Lage der Familie daran teilnehmen können. Zur Vermeidung sozialer Ausgrenzung sollen finanzielle Erleichterungen

so gestaltet sein, dass andere Schüler nicht erfahren, wer gefördert wird.

Bei der Planung sollte auch berücksichtigt werden, ob die Verwaltungskosten für die Essensgebühren die Einnahmen übersteigen

oder eine vollständig kostenlose Schulspeisung günstiger wäre.

(BBL)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)


3.15 Familienfreundlichere Hochschulen

Hochschulen sollen familienfreundlicher gestaltet werden. Dies betrifft sowohl die Arbeit in Forschung, Lehre und Verwaltung als auch das Studium. Eine akademische Karriere muss parallel zur Kindererziehung möglich sein. Hierzu sollen (gerade auch für Professoren, Doktoranden und den wissenschaftlichen Nachwuchs) verstärkt Teilzeitstellen angeboten werden.

Gleichzeitig muss die Kinderbetreuung an Hochschulen ausgebaut werden, so dass für alle Kinder von Studenten oder

Angestellten der Universität Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.

(BBP)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)


3.16 Schulen demokratisieren

Selbstbestimmung der Schule durch das Lehrerkollegium und Mitbestimmungsrecht der Schüler schafft faire Machtstrukturen.

An die demokratischen Entscheidungen des Kollegiums ist auch der Rektor gebunden. Die Schülermitverwaltung muss in Schülermitbestimmung umgestaltet werden, um eine Teilhabe an Entscheidungen zu ermöglichen. Bestehende Gesetze und Bildungspläne müssen selbstverständlich weiterhin eingehalten werden.

(BCAA)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)


3.17 Persönlichkeitsrechte der Schüler und Lehrer achten

Die Privat- und Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Schülern und Lehrern müssen gewahrt bleiben.

Videoüberwachung und private Sicherheitsdienste haben keinen Platz in Schulen. Präventive Durchsuchungen und Kontrollen oder Urinuntersuchungen sind zu unterlassen. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Schüler. Diese unter Generalverdacht zu stellen, zerstört das Vertrauen zu Schule und Lehrern, ohne welches Unterricht und Erziehung aber nicht möglich sind.

(BCAB)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)


3.18 Verfasste Studentenschaften

Seit dem Jahr 1977 sind die demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten von Studenten in Baden-Württemberg durch die damalige Abschaffung der Verfassten Studentenschaften massiv eingeschränkt. Wir wollen dieses demokratische Hochschulorgan wieder einführen.

(BCAC)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Sven423)

Kommentar: Alternativantrag zu 3.19 Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaften


3.19 Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaften

Verfasste Studierendenschaften demokratisieren die Universitäten, eine Wiedereinführung ist längst überfällig.

Nach dem Verbot in den 70er Jahren haben alle Bundesländer bis auf Bayern und Baden-Württemberg die verfassten

Studierendenschaften wieder zugelassen. Der Grund des Verbots entbehrt damals wie heute jeglicher Grundlage. Wir fordern die sofortige Aufhebung des Verbots, um studentische Mit- und Selbstbestimmung zu schaffen.

(BCAC)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternativantrag zu 3.18 Verfasste Studentenschaften


3.20 Säkularisierung der Bildung

Wo Menschen unterschiedlichen Glaubens zusammenleben, müssen staatliche Bildungseinrichtungen weltanschaulich neutral sein. Der bisher in Landesverfassung und Schulgesetz vorhandene Religions- und Gottesbezug sollte deswegen gestrichen werden.

(BCBA)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jonas M.)

Kommentar: Überschneidet sich teilweise mit 2.11 Kein Religionsbezug in der Landesverfassung, überschneidet sich teilweise mit 3.21 Säkularisierung

des Schulgesetzes


3.21 Säkularisierung des Schulgesetzes

Christlicher Religionsunterricht ist in der Landesverfassung und im Schulgesetz fest verankert. Werte sind aber religionsunabhängig und müssen auch so gelehrt werden.

Um einen großen Teil der heterogenen Schülerschaft nicht zu benachteiligen, ist der Bezug zu Gott und Christentum aus §1 des Schulgesetzes zu streichen. Die Erziehung zu einer bestimmten Religion ist durch konfessionsunabhängige Vermittlung von Wissen über Religionen und allgemeingültigen Werten und Verhaltensweisen zu ersetzen, beispielsweise in einem für alle Schüler verpflichtend stattfindenden Ethikunterricht.

(BCBA)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Überschneidet sich teilweise mit 3.20 Bildung/Säkularisierung


3.22 Keine Bundeswehr an Schulen

Wir sehen die Entsendung von Jugendoffizieren der Bundeswehr für Lehrzwecke in Klassenzimmer und zur Aus- bzw. Weiterbildung von Lehrkräften sehr kritisch.

Klassenzimmer sollen nicht zu Rekrutierungsbüros werden. Bundeswehrbesuche an Schulen müssen neutral gestaltet werden. Solange dies nicht gewährleistet ist, soll darauf verzichtet werden.

(BCBB)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Florian (Branleb) )


3.23 Präambel Flexibilität und Fokussierung auf das Individuum

Untersuchungen zeigen, dass das bisherige starre Schulsystem, die Auftrennung in mehrere Schularten und das Klassensystem problematisch sind. Politisch gibt es hier den Trend zu Miniaturreformen, welche die eigentlichen Probleme gar nicht erst angehen.

Wir planen stattdessen grundlegende Reformen im Schulsystem:

(BCC0)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)

Kommentar: Weitere Präambelteile benden sich unter 3.27 Modularschule mit 3.24 Prämbelteil 2 und unter 3.13 Ganztagesbetreuung

Schulen radikal (mit sozialem Schwerpunkt) bzw. 3.34 Ganztagesbetreuung Bildung (mit Bildungsschwerpunkt) mit 3.25 Präambelteil 3


3.24 Präambel Kurssystem als Schulstandard

Wir wollen eine Schule, in der ein Unterricht im Kurssystem als durchgängiges integratives Unterrichtsprinzip als neuer

Schulstandard etabliert wird. Mit diesem schülerfreundlichen Konzept wollen wir den individuellen Lerntypen und Neigungen der Kinder und Jugendlichen entgegen kommen. Es erleichtert zugleich die verstärkte individuelle Förderung und Forderung

schwächerer wie auch leistungsstärkerer Schüler.

(BCCA)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)

Kommentar: Präambel zu 3.27 Modularschule


3.25 Präambel Ganztagesbetreuung

Eine bessere Förderung wird durch eine freiwillige Ganztagesbetreuung erleichtert, die Flächendeckend ermöglicht werden soll und in der eine örtliche Kooperation mit schulexternen Trägern wie Vereinen oder Musikschulen angestrebt wird.

(BCCB)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)

Kommentar: Programmvorschlag Ganztagesbetreuung an 3 Stellen im Programm (3.13 Soziales, 3.25 Präambel Schulbildung, 3.34 Erklärung), nur einmal abzustimmen


3.26 Variable Schulsysteme

Alternative Schulkonzepte, auch auf kommunaler Ebene, müssen in Baden-Württemberg genehmigungsfähig werden und parallel zu den bisherigen Schulformen existieren dürfen. Den Schulen ist hier auf Wunsch von Eltern, Schülern und Schulträgern durch eine entsprechende Reform des Landesschulgesetzes mehr Mitsprachemöglichkeit einzuräumen. Schulträger können sich zur Erreichung der bildungspolitischen Zielsetzungen, besserer Schulformen und verbindlicher bundesweiter Bildungsstandards auf Wunsch zu gemeinsamen Trägerschaften zusammenschließen.

(BCCC)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: ?)

Kommentar: Konkurrenzantrag zu 3.28 Gemeinsamer Unterricht von 1. bis 9. Klasse durch Gemeinschaftsschulsystem


3.27 Differenziertes, integriertes, Kurssystem erklärt

Die Unterteilung in Schularten und Klassenstufen ist zu unflexibel, um auf die Leistung der Schüler eingehen zu können - verfehlt ein Schüler in einem Fach die angeforderte Leistung, müssen alle Fächer wiederholt werden, erbringt er geforderte Leistungen schneller, hat er keine sinnvolle Möglichkeit, seine schulische Laufbahn zu beschleunigen.

Wir fordern daher ein differenziertes, integriertes Kurssystem ohne eine Aufteilung nach Schularten vorzunehmen. Ein differenziertes System erlaubt es, stärker auf die Leistungen und Neigungen der einzelnen Schüler einzugehen, indem beispielsweise Kurse unterschiedlicher Leistungsstufen angeboten werden können.

Die Schüler haben hierbei in relativ flexibler Reihenfolge Kurse in den unterschiedlichen Gebieten zu erbringen. Der Lerninhalt setzt sich dabei aus Pflicht- und Wahlkursen zusammen. Anstelle des klassischen Durchfallens tritt hier die Wiederholung - gegebenenfalls auf einem anderen Niveau oder mit anderen Fördermöglichkeiten - des entsprechenden Kurses, nicht mehr der ganzen Klassenstufe.

Neben den klassischen Fächern können zusätzliche außerschulische Leistungen, wie die Übernahme von Betreuungsangeboten, Volkshochschulkurse oder Musikunterricht, eingebracht werden. Durch bundesweit geregelte Bildungsstandards, die schulisch geprüft werden, und einen verpflichtenden Basiskanon wird die Vergleichbarkeit der Abschlüsse bei gleichzeitig stärkerer Flexibilität der Schüler ermöglicht.

(BCCF1)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)

Kommentar: Zugehöriger Präambeleintrag unter 3.24 Präambel 2, teilweise Überschneidung mit 3.28 Gemeinsamer Unterricht von 1. bis 9. Klasse durch Gemeinschaftsschulsystem


3.28 Gemeinsamer Unterricht von 1. bis 9. Klasse durch Gemeinschaftsschulsystem

Statt des dreigliedrigen Schulsystems sollen Schüler ohne Selektion miteinander und voneinander lernen.

Die Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems muss in Schritten, aber ausnahmslos stattfinden, unabhängig von der Schulform und Region. Behinderte Schüler sind durch die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention zu integrieren. Alle Schüler lernen gemeinsam und solidarisch bis zum Ende der neunten Klasse. Die individuelle Förderung der Schüler steht durch Differenzierung im Unterricht und bei der Umsetzung der Lehrpläne im Vordergrund. Leistungsdruck und Schulstress verringern sich, Schüler sind aus Freude am Wissen und Lernen motiviert. Ein Schulabschluss ist nach der neunten, zehnten oder mit Abitur nach der zwölften Klasse möglich. Ab der zehnten Klasse ndet der Unterricht im für die Sekundarstufe II bewährten Kurssystem statt.

(BCCF2)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Konkurrenzantrag zu 3.26 Variable Schulsysteme, teilweise Überschneidung mit 3.27 Modularschule, teilweise Überschneidung mit 3.9 Barrierefreies Lernen


3.29 Werkrealschulkonzept ausweiten

Wir unterstützen die Bestrebungen zur Flächendeckenden Einführung von Werkrealschulen in Baden-Württemberg.

Die Integration vorhandener Infrastruktur von Hauptschulen zu einem „erweiterten Werkrealschulangebot“ hat dabei Priorität vor dem Neubau zentraler Schulzentren, um Schließungen von dezentral gelegenen Hauptschulen zu vermeiden und das „ländliche Schulangebot“ zu sichern.

Eine Unterstützung durch Handel, Wirtschaft und lokale Organisationen wird dabei ausdrücklich gewünscht.

(BCCF3)(SubAG: Bildung, Status: Vorschlag, Ansprechpartner: Hartmut R., Jasenka)


3.30 Leistungsdruck und Schulstress verringern

Überfüllte Lehrpläne und Lernstandserhebungen sind hohe Stressfaktoren und setzen die Schüler unnötig unter Druck.

Die Bildungspläne müssen angepasst werden, besonders der Bildungsplan des Gymnasiums an die zwölfjährige Schullaufbahn.

Statt Lernstandserhebungen wie PISA oder VERA, die nur den Wissensstand messen, sollen langfristige Evaluationsverfahren eingesetzt werden, die auch die Selbstreflexion der Schüler einbeziehen und somit die Lernprozesse unterstützen.

(BCCFF)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)


3.31 Flexible Zeitstrukturen statt starrem 45-Minuten-Takt

Einheiten von 90 Minuten bieten mehr Raum für innovative Lernformen und Lernphasen.

Diese Einheiten sind flexibel gestaltbar, so kann der Lehrer die Einteilung der Zeit, Pausen sowie Lernphasen und -formen an die Bedürfnisse seiner Schüler anpassen. Auch Abweichungen davon, zum Beispiel bei Projektarbeiten oder durch schulinterne Lösungen, sollen möglich sein. So erhalten Methoden wie offener Unterricht und selbstbestimmt-kooperative Lernformen die benötigten Rahmenbedingungen.

(BCCFG)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)


3.32 Notengebung erst ab der siebten Klasse

Spaß am Lernen statt Konkurrenzdenken und individuelle Rückmeldung statt Demotivation durch Notenvergabe.

Finnland hat es erfolgreich vorgemacht. Da Noten erst ab der 7. Klasse vergeben werden, entsteht kein Konkurrenzdruck unter den Schülern, was ihrer Lernleistung zu Gute kommt. Jeder Schüler bekommt eine ausformulierte konstruktiv-informierende Bewertung, die sich an seinen Möglichkeiten orientiert und ihn in seinen Leistungen fördert.

(BCCFG)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)


3.33 Anpassung der Unterrichtsorganisation

Kleine Schulklassen und Team-Teaching sind sinnvolle Reaktionen auf die heterogene Zusammensetzung der Klasse und ermöglichen die individuelle Förderung aller Schüler.

Bei einer Verteilung von zwei Lehrenden auf maximal 20 Schüler erhalten sowohl leistungsstarke als auch förderungsbedürftige Schüler die nötige Aufmerksamkeit. Die Lehrer sind flexibler im Einsatz unterschiedlicher Lehrformen und können gezielt auf einzelne Schüler eingehen, ohne dass der übrige Unterricht leidet.

(BCCFH)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: teilweise Überschneidung mit 3.43 Verbesserung der Betreuungsschlüssel


3.34 Ganztagesbetreuung

Die Schaffung flächendeckender Ganztagesschulen blieb in Baden-Württemberg bisher weit hinter den Ankündigungen der Landesregierung zurück.

Durch die von uns geforderte Flächendeckende Einführung eines freiwilligen und schulübergreifenden Ganztagesbetreuungskonzepts werden den Schülern mehr Förderungsmöglichkeiten angeboten. Durch die Zusammenarbeit mit Vereinen, Musikschulen und Jugendverbänden können zudem viele bisher außerschulische Aktivitäten integriert und somit allen Schülern zugänglich gemacht werden.

(BCCG)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)

Kommentar: Programmvorschlag Ganztagesbetreuung an 3 Stellen im Programm (3.13 Soziales, 3.25 Präambel Schulbildung, 3.34 Erklärung), nur einmal abzustimmen


3.35 Flexibler Schulanfang

Durch die frühe Anfangszeit des Schulunterrichts wird der individuelle Tagesrhythmus von Schülern nicht berücksichtigt.

Flexible Schulanfangszeiten ermöglichen den Schülern die Wahl, ob sie das dafür ausgewählte Unterrichtsfach lieber vormittags oder nachmittags belegen wollen. Diese Lösung wird allen Notwendigkeiten biologischer Regeneration gerecht und kann auf die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Familien eingehen.

(BCCK)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: SD)

Kommentar: Alternativantrag zu 3.36 Unterrichtsbeginn ab neun Uhr


3.36 Unterrichtsbeginn ab neun Uhr

Schulen sollen die Möglichkeit erhalten, den Unterricht später beginnen zu lassen.

Startet der Unterricht erst um neun Uhr, sind die Schüler ausgeschlafen. Das macht den Unterricht in den ersten Stunden

effektiver als bisher. Außerdem ist so Zeit für ein Frühstück mit der Familie. Betreuungsangebote in der Schule vor Unterrichtsbeginn müssen vorhanden sein. Die Entscheidung über den Unterrichtsstart sollen die Schulen mit Einbezug der Schüler und Eltern treen dürfen.

(BCCK)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternativantrag zu 3.35 Flexibler Schulanfang


3.37 Beibehaltung der flexiblen Ausbildungs- und Hochschulstruktur

Traditionelle Ausbildungen, Universitäten, duale Hochschulen, Fachhochschulen und viele andere Weiterbildungsmöglichkeiten bieten eine Vielfalt an unterschiedlichen Schwerpunkten und Lehrmethoden. Die Universitäts-Fokussierung der aktuellen Bildungspolitik lehnen wir daher ab. Die Umstellung auf eine Berufsvorbereitung statt eines Studiums ist zum Schaden der Universitäten, aber auch zum Nachteil der anderen Bildungsträger und -empfänger. Deshalb wollen wir die Vielfalt und Flexibilität im Weiterbildungssystem zum Nutzen von Gesellschaft, Forschung, Lehre und Wirtschaft erhalten.

(BCCL)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)


3.38 Finanzierung von Bildung und Forschung

Für eine reiche Industrienation wie Deutschland ist es unverständlich, dass hier nur ein im internationalen Vergleich verschwindend geringer Teil der öffentlichen Mittel in Bildung und Forschung investiert wird. Bildung und Forschung sind eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft und in jeden Menschen.

Wir fordern daher eine bessere finanzielle Ausstattung von Bildungsstätten aller Art und gleichermaßen der Forschung mit staatlichen Mitteln. Schönrechnereien - wie die Einbeziehung von Lehrerpensionen - lehnen wir dabei ab.

(BDAA)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: ?)


3.39 Open Access

Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also mehrfach für die Kosten der Publikationen auf.

Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und verlangen die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.

(BDAB)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Skl8em)

Kommentar: Alternative zu 3.40 Open Access


3.40 Open Access

Aus öffentlicher Hand finanzierte wissenschaftliche Informationen sollen auch der Öffentlichkeit zugute kommen und damit für alle Bürger einfach und frei zugänglich sein.

Die Veröffentlichung findet über Dokumenteserver, sogenannte Repositorien, statt. Die Vernetzung aller Open-Access-Repositorien ermöglicht Suchfunktionen, die sich über alle Server erstrecken und somit einen benutzerfreundlichen Zugriff gewährleisten.

Außerdem trägt die Vernetzung zur Verbreitung und Wahrnehmung aller Werke bei. Langzeitarchivierung, um die Inhalte dauerhaft zu speichern und die Wahrung der Authentizität durch digitale Signaturen sind wichtige Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.

(BDAB)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternative zu 3.39 Open Access


3.41 Bildungsstandards

Auf Basis bildungspolitischer Erkenntnisse und der Diskrepanz zu derzeit herrschenden Bildungs-Missständen in Deutschland fordern wir die zügige Umsetzung der Bildungsempfehlungen (vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, HU Berlin und der Kultusministerkonferenz der Länder) nach festgesetzten Bildungsstandards auf Bundes- und Länderebene.

Zur Gewährleistung bundeseinheitlicher Bildungsstandards in allen Bundesländern übernimmt das ausführende Organ der Bundesregierung die qualitätsführende Kontrolle und Evaluation.

(BDACA)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jasenka)


3.42 Vergleichbarkeit und bundesweiter Rahmen

Um die Vorteile des föderativen Schulsystems mit den Vorteilen eines zentral geregelten Bildungssystems zu verbinden, fordern wir mehr Richtlinienkompetenzen für den Bund. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Vergleichbarkeit von Abschlüssen, Strukturausgleich und Freizügigkeit.

(BDACB)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Käptn Blaubär, Jasenka)


3.43 Verbesserung der Betreuungsschlüssel

Wir fordern einen zumutbaren Betreuungsschlüssel, der eine verbesserte Lehre und Betreuung zum Ziel hat.

Dazu gehört die Förderung von Lehrerstellen, der Fort- und Weiterbildung sowie die Ausarbeitung einer dauerhaften Stellenmöglichkeit, die speziell auf Erziehungs- und Lehrerberufe zugeschnitten ist.

Wir streben eine verbindliche Umsetzung der entwicklungsbedingten Optima im Bildungswesen bis zum Jahr 2021 an.

(BDAD)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jasenka)

Kommentar: überschneidet sich teilweise mit 3.33 Anpassung der Unterrichtsorganisation


3.44 Aufhebung des Beamtenstatus bei Betreuern und Lehrern

Der Beamtenstatus von Lehrern soll aufgehoben werden.

Neueinstellungen werden nur noch im befristeten Angestelltenverhältnis auf maximal 5 Jahre vorgenommen.

Vertragsverlängerung und Neueinstufung wird entsprechend der Evaluationsergebnisse zur Qualität von Lehre und Betreuung vorgesehen.

(BDAE)(SubAG: Bildung, Status: Vorschlag, Ansprechpartner: Jasenka)


3.45 An die Schüler angepasster Betreuungsschlüssel

Unter Berücksichtigung der familiären und gesellschaftlichen Hintergründe der Schüler sollte der Betreuungsschlüssel in Regionen und Schulen angepasst werden.

(BDBA)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Dwark)


3.46 Schulsozialarbeiter

Wir wollen die Finanzierung und Verfügbarkeit der Schulsozialarbeiter zur Landessache machen und dies nicht den Kommunen aufbürden. Die Anzahl der Schulsozialarbeiter muss dabei erhöht werden.

(BDBB)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: )


3.47 Einbeziehung von Fachleuten in den Schulunterricht

In stärkerem Maße als bisher sollen Fachleute auch in anderen Schularten als in den Berufsschulen in den Schulunterricht einbezogen werden - nicht nur für Gastvorträge, sondern als quereinsteigende Fachleute mit pädagogischer Eignung und entsprechender Zusatzausbildung. Bei Auswahl und Fortbildung dieser Experten ist darauf zu achten, dass der Unterricht in der Schule weltanschaulich neutral gehalten werden muss.

(BDBC)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: )


3.48 Bildungsangebote für Lehrer und Eltern

Im Bereich Medienkompetenz und Pädagogik sehen wir einen Bedarf an Weiterbildung für Lehrer.

Zudem wollen wir Angebote schaen, bei denen Eltern gemeinsam mit ihren Kindern an das Thema Mediennutzung herangeführt werden.

(BDBE)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Sub-AG Bildung)


3.49 Einsatz von Lehrmitteln unter freien Lizenzen

Wir wollen, dass an Bildungseinrichtungen Lehrmittel mit freien Lizenzen verwendet werden. Dies trägt nicht nur zur Kostensenkung bei, sondern auch dazu, dass die Lehrmittel nach Bedarf erweitert und verändert werden können.

(BDBF)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tobiasmueller)

Kommentar: überschneidet sich teilweise mit 3.50 Mehr Nutzung von freier Software und freien Inhalten


3.50 Mehr Nutzung von freier Software und freien Inhalten

Freie Software ist kostengünstiger für Schulen und Eltern. Der Zugang ist damit in jedem Haushalt mit Computer gesichert. Obwohl Lernmittelfreiheit besteht, wälzen Schulen Kosten auf Eltern und Schüler um, zum Beispiel bei der Anschaffung von Atlanten. Die Nutzung von freien bzw. kostenlosen Online-Angeboten und Software spart diese Kosten ohne Nachteile für die Schüler.

(BDBF)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: überschneidet sich teilweise mit 3.49 Freie Lehrmittel


3.51 Korrektur des Bologna-Prozesses

Es ist wichtig, eine internationale Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen zu erreichen, wie sie beispielsweise durch die Lissabon-Konvention des Bologna-Prozesses angestrebt wird. Doch fordern wir die Rückkehr zu einem selbständigen Studium. Die gegenwärtige Verschulung der Universitäten muss möglichst vollständig rückgängig gemacht werden, jedoch ohne dabei die internationale Vergleichbarkeit zu gefährden.

Der Bologna-Prozess muss entsprechend reformiert und umgestaltet werden.

Mit dem Erwerb eines Bachelor-Abschlusses besteht ein berechtigter Anspruch der Bachelor-Absolventen auf Teilnahme an einem entsprechenden Masterstudiengang.

Die Manifestierung von Bachelor- und Masterstudiengängen in Deutschland darf nicht zum Erlöschen der Diplom- und

Magisterabschlussmöglichkeiten an den Universitäten führen.

(BDCA)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Öli, Jasenka)

Kommentar: Alternativantrag zu 3.52 Reform des Bologna-Prozesses


3.52 Reform des Bologna-Prozesses

Selbstbestimmtes Lernen statt starrer Vorgaben und Zeiten, eine freiere Studienordnung statt verschultes Modulstudium.

Studieninhalte an Wirtschafts- und Standortanforderungen anzupassen, lässt keinen Raum mehr für interessenorientiertes Studieren und unabhängiges Forschen. Dauerüberprüfungen und genaue Zeit- und Inhaltsvorgaben verursachen zu hohen Leistungsdruck. Deshalb soll der Bachelor erst nach acht Semestern erreicht und mehr Wahlmöglichkeiten angeboten werden. Im Anschluss müssen Masterplätze für alle Studenten vorhanden sein.

(BDCA)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternativantrag zu 3.51 Bologna-Prozess


3.53 Verbesserung der Aussichten des wissenschaftlichen Nachwuchses (Juniorprofessuren)

Ansätze zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden leider oft als Einladung zum Sparen aufgefasst. Vor allem die Juniorprofessur sowie die geplante Lehrjuniorprofessur sind in der derzeitigen Form äußerst problematisch.

Insbesondere müssen die Zukunftsaussichten der Juniorprofessoren verbessert werden - die Einführung eines „Tenure Track“ nach US-amerikanischem Vorbild mit der Weiterbeschäftigung als Professor nach Ablauf der Juniorprofessur als Regelfall wäre ein Ansatz.

(BDCB)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: M.P. Cato)


3.54 Förderung Erwachsenenbildung

Wir wollen ein integratives Konzept "Lebenslanges Lernen\ aufbauen, das Volkshochschulen mit Schulen, Fachhochschulen, Berufsschulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen zu einem Verbund der Erwachsenenbildung effektiv zusammenführt.

(BDCD)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


3.55 Medienkompetenz

Internet und moderne Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Wir möchten, dass staatliche Bildungseinrichtungen

auch auf diese Veränderungen reagieren und wollen daher die fächerübergreifende Vermittlung von Medienkompetenz

in allen Bildungs- und Erziehungsbereichen einführen. Zudem soll das neue Fach „Medienverantwortung“ in den

Pflichtbereich bei weiterführenden Schulen eingeführt werden.

(BEAA)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jasenka, Hartmut)

Kommentar: Alternativantrag zu 3.56 neues Fach „Medienverantwortung“


3.56 Neues Fach „Medienverantwortung“

Verantwortungsbewusster und kompetenter Umgang mit Medien ist wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und muss dementsprechend bereits in der Schule vermittelt werden.

Medienkompetenz spielt fächerübergreifend eine bedeutende Rolle und doch kommt die Vermittlung von Inhalten wie Chancen, Risiken, Bedienung, Bedeutung von Datenschutz und die Eröffnung von Möglichkeiten zur Selbstbildung zu kurz. Daher sollen andere Fächer Unterrichtszeit abgeben, um ein neues Fach, das Medien- und Informationskompetenz - nicht nur im Internet - in den Mittelpunkt stellt, zu realisieren. Es soll mindestens für ein Schulhalbjahr jeweils in der Grundschule sowie Sekundarstufe I und II unterrichtet werden. Die Aus- und Fortbildung der Lehrer muss so angepasst werden, dass es zum einen Fachlehrer für Medienverantwortung gibt, zum anderen aber zusätzlich alle Lehrer fähig sind, Grundkenntnisse von Medienkompetenz zu vermitteln.

(BEAA)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternativantrag zu 3.55 Medienkompetenz


3.57 Computer- und Vernetzungsangebote im Unterricht

Für die Vermittlung von Lehrinhalten sollen verstärkt Computer zum Einsatz kommen. Schüler sollen sich Kursinhalte

anhand aufgezeichneter Vorlesungen, per Videokonferenz oder mit Hilfe interaktiver Programme aneignen können.

(BEAB)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Christian)


3.58 Erziehung zur Demokratie

Die gelebte Vermittlung der Grundprinzipien unserer demokratischen Staats- und Gesellschaftsform ist eine der Aufgaben staatlicher Bildungseinrichtungen. An allen baden-württembergischen Schulen sollen deshalb schrittweise Klassenräte und Schülerparlamente eingeführt werden. Durch die frühe Möglichkeit, sich an (schul-)politischen Entscheidungen zu beteiligen

und Themen zu erarbeiten, soll unter anderem der Politikverdrossenheit unter Jugendlichen vorgebeugt werden. Außerdem können Kinder und Jugendliche demokratische Prinzipien und Werte auf diese Art und Weise kennen und schätzen lernen, wodurch sie kritischer mit extremistischem Gedankengut umgehen können.

Parallel hierzu wollen wir den gesellschaftskundlich-politischen Unterricht ausbauen.

(BEBA)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Johannes,Merovius,Hannes)


3.59 Neues Schulfach Lebenskunde

Im neu zu schaffenden Fach Lebenskunde sollen Schüler darauf vorbereitet werden, ihr Leben selbstbestimmt und verantwortlich selbst gestalten zu können. Dazu soll der Unterricht unter anderem Wissen über Zusammenleben, Philosophie und Religionen in Vergangenheit und Gegenwart vermitteln.

In eigenständigen Projekten und Diskussionen untereinander, mit dem Lehrer und Gästen sollen sich die Schüler mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Fragen auseinandersetzen.

Dabei soll auch der kritische Umgang mit neuen und traditionellen Medien eingeübt werden.

(BEBB)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: NineBerry)

Kommentar: Dabei soll auch der kritische Umgang mit neuen und traditionellen Medien eingeübt werden. = nur, falls separates Fach 3.55

Medienkompetenz oder 3.56 neues Fach Medienverantwortung nicht angenommen

Alternativantrag zu 3.60 Neues Schulfach Lebenskunde


3.60 Neues Schulfach Lebenskunde

Wir setzen uns dafür ein, das verpflichtende Schulfach „Lebenskunde“ ab 2013 einstündig flächendeckend an allen Schulen des Landes ab der ersten Klasse als unbenotetes Fach einzuführen.

Das neue Fach Lebenskunde soll Schüler darauf vorbereiten, ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich-individuell gestalten zu können.

Dazu wird der Unterricht unter anderem Wissen über Geschichte, Soziologie, Philosophie, Ethik und Psychologie anhand von aktuellen Themen der Gesellschaft und individuellen „Geschichten“ vermitteln.

Es ist als praktisches Fach mit theoretischem Hintergrundwissen angelegt. Die Kooperation mit Organisationen im thematischen Umfeld wird angestrebt.

(BEBC)(SubAG: Bildung, Status: Vorschlag, Ansprechpartner: Jasenka)

Kommentar: Alternativantrag zu 3.59 Schulfach Lebenskunde/Ethik


3.61 Diskussion über Militärische Forschung an Hochschulen

Bei der Verabschiedung des KIT-Gesetzes wurde die Chance verpasst, die Zivilklausel, die für das ehemalige Kernforschungszentrum bestand, auch auf das komplette KIT (Karlsruher Institut für Technologie) auszudehnen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass alle Universitäten im Land Sozialklauseln einführen und eine offene Diskussion über militärische Forschung und die Einführung von Zivilklauseln geführt wird.

(BECA)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jasenka)


3.62 Bessere Ausstattung von öffentlichen Bibliotheken

Obwohl zahlreiche Bibliotheken bereits erste Schritte auf dem Weg zu umfassenden Medien- und Informationszentren unternommen haben, sollten insbesondere Computerarbeitsplätze, Internetzugänge, Zugänge zu Datenbanken und umfangreiche Bestände mit neuen Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsträgern weiter ausgebaut und effektiv finanziert werden, vor allem im ländlichen Raum.

(BFA)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Incredibul, Cruel)


3.63 Abschaffung der Landesbibliotheken-Gebühren

Bildung und Kultur sollen für alle oen zugänglich sein. Deshalb planen wir die Abschaffung der Jahresnutzungsgebühren für Landesbibliotheken.

(BFB)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tobiasmueller)


3.64 Rundfunkgebühreneinzug reformieren (GEZ abschaffen)

Wir setzen uns im Land und über den Bundesrat dafür ein, die GEZ mittelfristig überflüssig zu machen und abzuschaffen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll stattdessen über eine Abgabe für alle steuerpflichtigen Privatpersonen und Unternehmen finanziert werden, die von den Finanzämtern eingezogen wird.

Auch hat sich der Umgang der GEZ mit persönlichen Daten als problematisch erwiesen. Deshalb soll sie, solange sie noch besteht, durch die Datenschutzbeauftragten des Landes und Bundes überwacht werden.

(BFE)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: NineBerry)


3.65 Unabhängigkeit der öffentlichen Rundfunkanstalten

Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Pressefreiheit. Derzeit sind die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten aber alles andere als unpolitisch. Etwa die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsrates und ein Großteil der Mitglieder des Rundfunkrates des SWR werden direkt von den Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bestimmt. Auch im ZDF sind knapp die Hälfte der Verwaltungs- und Fernsehräte von der Politik bestimmt.

Wir werden die direkte politische Kontrolle über Medienanstalten beenden. Kein Mitglied des Verwaltungs- oder des Rundfunkrates darf Mitglied der Regierung oder des Landtags sein.

(BFG)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)


3.66 Jugendschutz

Der Jugendschutz steht in einer komplexer werdenden Medienlandschaft vor neuen Herausforderungen. Wir möchten bewährte Mechanismen zum Jugendschutz erhalten und sie für das digitale Zeitalter, in dem die Grenze zwischen Anbieter und Konsument verschwimmt, weiterentwickeln.

Wir entwickeln unsere politische Arbeit aus einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz, der sich nicht allein auf staatliche Regulierung beschränkt. Zu unseren Partnern gehören die Bildungseinrichtungen, die Erziehungsberechtigten, vor allem aber auch die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst, um hier neue Lösungen zu finden. Immer weitergehende Verbote reichen hier nicht aus.

Ein verbesserter Betreuungsschlüssel und eine flexiblere Lehrplangestaltung soll den Schulen den nötigen Raum geben,

Hilfestellungen für den Umgang mit der Medienwelt zu leisten. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss ein fester

Bestandteil des Bildungsauftrags werden. Auch Eltern müssen hier eingebunden werden.

Eine Bevormundung volljähriger Personen im Namen des Jugendschutzes lehnen wir ab. Jede Form von Regulierung muss inhaltlich schlüssig begründet, praktikabel und auf Kinder und Jugendliche abgrenzbar sein.

Der freie Zugang zu Kunst und Kultur muss gewährleistet bleiben. Zur kulturellen Vielfalt zählen dabei ausdrücklich auch alle Formen von Computerspielen.

(BFI)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: SD)


3.67 Die Piratenpartei ist gegen die Stigmatisierung von eSport und Action-Computerspielen als „Killerspiele“.

Die Bezeichnung „Killerspieler“ diskreditiert in völlig inakzeptabler Weise Gamer, eSportler und sogar Jugendliche, die gerne ihrem Hobby nachgehen. Wir lehnen das von der Innenministerkonferenz geforderte generalisierende Verbot zur Herstellung und Verbreitung von Computerspielen strikt ab.

Populistische Verbotsforderungen lösen vor allem dort keine Probleme, wo sie völlig andere Ursachen, als die vordergründig unterstellten, haben. Gamer sind keine Killer und Gewalttäter. Nicht Verbote, sondern präventive Maßnahmen und die Stärkung medienkompetenten Handelns stärken den verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Medien. Deshalb bekennen wir uns zum notwendigen Ausbau der Gewaltprävention.

Hierzu bedarf es auch besonders der flächendeckenden Tätigkeit pädagogisch-psychologischer Berater in öffentlichen Beratungsstellen und an den Schulen des Landes.

(BFJ)(SubAG: Bildung, Status: Vorschlag, Ansprechpartner: Jasenka)

Kommentar: Alternativantrag zu 8.17 Gewaltspiele (dieser geht etwas spezieller auf Lösungen ein)


3.68 Kultur vernetzen

Schalten wir die Stereoanlage oder den Fernseher ein, konsumieren wir Kultur nur. Im Gegensatz dazu ist das Internet das erste Massenmedium, in dem Konsumenten auch Produzenten sind: Jeder kann Inhalte erstellen, die sofort der ganzen Welt zugänglich sind und Kulturgüter mit anderen tauschen und Kultur reflektieren. Wir entdecken langsam wieder, was für uns als Kind selbstverständlich war: Dass wir aktiv Teil von Kultur sind, selber Inhalte erstellen und für andere verfügbar machen. Das Internet ist nicht einfach nur ein virtueller Raum, es gibt Kulturschaffenden die Möglichkeit, sich zu vernetzen, mit anderen zusammenzuarbeiten, ein Publikum zu erreichen und Aufzeichnungen weiterzugeben. Die Piratenpartei Baden-Württemberg setzt sich für eine Kulturpolitik ein, die diesen Paradigmenwechsel widerspiegelt und jeden einzelnen Bürger nicht mehr nur als Konsument, sondern gleichzeitig als Produzent von Kultur sieht.

Kunst und Kultur ist nach unserem Verständnis vor allen Dingen ein Freiheitsraum, in dem, frei von Sachzwängen, alles denk und ausprobierbar ist. In diesen freiheitlichen Raum möchte die Piratenpartei nicht eingreifen, aber Räume und Netzwerke schaffen, in denen sowohl „offizielle“ Hochkultur als auch „alternative“ Subkultur stattfinden kann. Dazu gehört das Fördern von „etablierten“ Institutionen genauso wie die Ermutigung jeden Bürgers, kulturell tätig zu werden.

Wir erkennen die drei T - „Talente, Technologie und Toleranz“ - als Treibstoff für eine nachhaltige regionale Entwicklung und setzen uns deshalb für die Förderung der Kreativindustrie ein. Schöpferische Begabung muss dazu effizient und nachhaltig erkannt, entwickelt und ausgeschöpft werden.

(BGA)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Incredibul, Cruel)


3.69 Verstärkte Aufnahme neuer Kunstformen in den staatlich unterstützten Kulturbetrieb

Staatlich geförderte Kultureinrichtungen sollen verstärkt Comics, Street-Art, Computerspielen und anderen neuen Kunstformen Raum geben. Die Höhe der staatlichen Förderung soll auch von der Bereitschaft, sich mit neuen Kunstformen auseinanderzusetzen, abhängen. Dies soll dazu führen, dass Kultureinrichtungen sich önen und lokal nach Kulturschaffenden in den Bereichen der neuen Künste suchen.

(BGB)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Incredibul, Cruel)


3.70 Vernetzung Kulturschaffender

Das Land Baden-Württemberg soll verstärkt Kulturschaffende vernetzen und zwar sowohl auf kommunaler als auch überregionaler Ebene. Ein Medienbeauftragter des Landes nach dem Vorbild des Mannheimer Popkulturbeauftragten könnte als Netzwerker und Ansprechpartner Gruppen zusammenbringen, ohne dass Geld „verteilt“ werden muss.

(BGC)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Incredibul, Cruel)


3.71 Räume für subkulturelle Kunst und Lebensformen schaffen

Wir setzen uns für eine verstärkte Förderung von subkultureller Kunst und subkulturellen Lebensweisen ein. Hierbei geht es in erster Linie um die Bereitstellung und Instandhaltung von Räumlichkeiten, die für Proben und Veranstaltungen genutzt werden können. Auch gilt es, entsprechende Kommunikationsplattformen im Internet mit Fördermitteln zu unterstützen und Infrastrukturen zu schaffen, mit deren Hilfe sich Bürger organisieren und sich sowohl online wie oine gezielt über Subkulturen und subkulturelles Programm informieren können.

(BGD)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Incredibul, Cruel)


3.72 Abschaffung des Tanzverbots

Das Tanzverbot wird durch das „Gesetz über die Sonn- und Feiertage“ geregelt. An den sogenannten „Stillen Tagen“ sind fast alle Veranstaltungen, die über „Schank- und Speisebetrieb“ hinausgehen, untersagt. Dies betrifft auch Sportveranstaltungen, Volksfeste, musikalische Darbietungen, Zirkus & Artistik, Freizeitanlagen, Theater und Filmvorführungen sowie weitere gesellschaftliche Bereiche. Wir wollen nicht, dass der Staat hier in die Freiheit des Einzelnen eingreift. Wir setzen uns dafür ein, das Tanzverbot aufzuheben.

(BGE)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Incredibul, Cruel)


3.73 Förderung freier Radios

Wir setzen uns dafür ein, eine flächendeckende Verbreitung von nicht-kommerziellem Lokalrundfunk zu sichern. Dazu müssen die freien Radios bei der Frequenzvergabe verstärkt berücksichtigt werden.

(BGF)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Incredibul, Cruel)


3.74 Digitalisierung von Büchern

Wir planen die konsequente Digitalisierung der Werke, die in den Landesbibliotheken vorhanden sind und vergriffen oder nicht mehr durch Verwertungsrechte geschützt sind. Die Werke sollen unter einer freien Lizenz veröffentlicht und im Internet der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden.

(BGG)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Incredibul, Cruel)


3.75 Kulturelle Förderung von Clubkultur und Nachtleben


3.75.1 Formulierung ohne Lärmverordnung

Wir setzen uns für eine verstärkte Förderung von Clubkultur und Nachtleben ein. Dazu gehören öffentlicher Nachtbusverkehr, Existenzgründungsmaßnahmen, flächendeckende Aufhebung der Sperrstunden und Freiluft-Sperrzeiten sowie eine überregionale Vernetzung der Veranstalter.

3.75.2 Formulierung mit Lärmverordnung

Wir setzen uns für eine verstärkte Förderung von Clubkultur und Nachtleben ein. Dazu gehören öffentlicher Nachtbusverkehr, Existenzgründungsmaßnahmen, flächendeckende Aufhebung der Sperrstunden und Freiluft-Sperrzeiten, Änderung der Lärmverordnung sowie eine überregionale Vernetzung der Veranstalter.

(BGH)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Incredibul, Cruel)


3.76 Teilnahme am kulturellen Leben für alle

Wir wollen, dass alle Menschen am kulturellen Leben teilhaben können. Bei der Förderung kultureller Einrichtungen soll darauf geachtet werden, dass diese auf Barrierearmut achten und Angebote für sozial schwache Besucher bieten, zum Beispiel deutlich reduzierte Eintrittspreise.

(BGI)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Incredibul, Cruel)


3.77 Förderung von oenen Arbeitsstrukturen

Wir setzen uns für die Förderung von offenen Arbeitsstrukturen ein. Als Beispiel sind hier Konzepte wie Hackerspaces (offene Räume für Wissenschaft, Technologie und digitale Kunst), Hallenprojekte, Co-Workingspaces, aber auch Vereine aus dem Bereich der Freizeitgestaltung zu nennen.

(BGJ)(SubAG: Bildung, Status: Ostern, Ansprechpartner: Incredibul, Cruel)


4 Inneres und Justiz


4.1 Grundlagen einer piratigen Innenpolitik

Wir setzen uns für eine effektive Sicherheitspolitik ein. Ein sicheres Leben ist ein wichtiges und unabdingbares Gut für die Bewohner unseres Landes. Uns geht es um angemessene und vor allem wirksame Methoden. In der Vergangenheit wurden im Bereich der Sicherheitspolitik ineffektive Gesetze erlassen, aber gleichzeitig die Mittel für Polizei und andere Behörden gekürzt. Grundrechte wurden dadurch eingeschränkt und die Überwachung hat zugenommen, dabei soll in einer Demokratie der Bürger den Staat überwachen und nicht umgekehrt.

(CAA)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: Navigator)


4.2 Bürgerfreundliches eGovernment

Der Einsatz von Informationstechnologie in der Verwaltung erlaubt es Privatpersonen und Unternehmen, Amtsgeschäfte

ohne Lauferei und Papierkrieg - auch außerhalb der Amtszeiten - abzuwickeln. Anwenderfreundliche Software kann beim Ausfüllen von Formularen Eingabefehler vermeiden und Hilfestellungen leisten. Sachbearbeiter werden von Routineaufgaben entlastet.

Als Partei der Wissensgesellschaft begrüßen wir diese Entwicklung und möchte sie weiter vorantreiben, warnen aber auch vor den Schattenseiten:

Der verstärkte Einsatz von zentralisierter Datenverarbeitung erhöht die Abhängigkeit von technischen Systemen. Eine umfassende, zentralisierte Datenverarbeitung von sensiblen Daten über die Einwohner bringt das Risiko von Datenlecks, veralteten Datenbeständen, Spionage und Missbrauch mit sich. Hier sind die die Grundsätze des Datenschutzes anzuwenden: Datensparsamkeit und Datenvermeidung.

Menschen ohne Anschluss oder Interesse am digitalen Zeitalter dürfen nicht ausgeschlossen werden.

(CAD)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: eckes)


4.3 Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen durch das Polizeigesetz

Das baden-württembergische Polizeigesetz wurde in verschiedenen Punkten verschärft. So wurde das Aussageverweigerungsrecht eingeschränkt und die Polizei hat nun mehr Befugnisse, Menschen ohne konkrete Verdachtsmomente zu durchsuchen, persönliche Daten von Personen festzuhalten und öffentliche Räume mit Videokameras zu überwachen.

Wir wollen diese Änderungen überprüfen und alle, mit denen Grundrechte unverhältnismäßig verletzt werden, wieder zurücknehmen.

(CBAA)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: Navigator)


4.4 Informationspflicht gegenüber Betroffenen verdeckter Ermittlungen

Wer Gegenstand einer verdeckten Maßnahme der Polizei geworden ist, muss grundsätzlich nachträglich darüber informiert werden.

Die aktuelle Regelung im §22 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg besagt, dass Betroffene einer verdeckten polizeilichen Maßnahme unter anderem dann nicht informiert werden müssen, wenn seit der Beendigung der Maßnahme fünf Jahre verstrichen sind. Dies könnte bei Maßnahmen, die sich insgesamt über mehrere Jahre erstrecken, dazu führen, dass einzelne Betroffene gar nicht mehr informiert werden. Eingriffe in Grundrechte wie zum Beispiel die Unverletzlichkeit der Wohnung müssen aber rechtsstaatlich stets nachvollziehbar sein. Dazu sind Informationen über eine vergangene Maßnahme zwingend erforderlich. Der Absatz 8 dieses Gesetzes ist dahingehend anzupassen.

(CBAB)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)


4.5 Aufhebung des nächtlichen Alkoholverkaufsverbotes

Das Verkaufsverbot von Alkohol im Einzelhandel und in Tankstellen zwischen 22 und fünf Uhr trägt in keiner Weise zum Jugendschutz bei und ist daher aufzuheben.

Darin sehen wir reine Symbolpolitik und eine Bevormundung der Bürger. Außerdem gibt es zahlreiche Ausnahmen für örtliche Feste, Gaststätten und Tankstellen mit Gaststättenkonzession. Die Landesregierung unterschätzt Jugendliche, wenn sie ihnen nicht zutraut, dass diese sich Alkohol nun vor 22 Uhr beschaffen. Statt übermäßigem Alkoholkonsum von Jugendlichen sinnvoll zu begegnen, werden erwachsene Menschen eingeschränkt und der Einzelhandel grundlos belastet.

(CBB1)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternativantrag zu 4.6 Alkoholausschank


4.6 Kein Verkaufsverbot für Alkohol

In Baden-Württemberg gibt es ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol. Begründet wurde dies mit exzessivem Alkoholmissbrauch.

Wir halten das Verkaufsverbot für wirkungslos, da Alkohol auch auf Vorrat erworben werden kann oder das

Verbot auf andere Art umgangen wird.

Wir fordern daher, diese aktionistische Regelung zurückzunehmen und stattdessen die strikte Einhaltung des bestehenden Jugendschutzgesetzes zu forcieren sowie die Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums bei allen Altersgruppen zu fördern.

(CBB1)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: NHense)

Kommentar: Alternativantrag zu 4.5 Aufhebung des nächtlichen Alkoholverkaufsverbotes


4.7 Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Wir setzen uns für Versammlungsfreiheit und eine vielfältige und freie Nutzung des öffentlichen Raums ein. Wir lehnen

Regelungen ab, die diese unnötig einschränken.

Deswegen stellen wir uns gegen Verbote, die den Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen verbieten, ohne dass eine konkrete Gefährdung davon ausgeht.

(CBCA)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: s3sebastian)


4.8 Öffentlicher Raum für alle

Die Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums für alle müssen verbessert werden. Die Innenstädte gehören auch spielenden Kindern und skatenden Jugendlichen. Wir möchten den Gebrauch öffentlicher Gebäude durch Bürgervereinigungen, Vereine und Kulturgruppen fördern und setzen uns für entsprechende Verbesserungen in Nutzungs- und Haftungsregelungen ein.

(CBCB)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


4.9 Verdachtsunabhängige Personenkontrollen

Bei verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, z.B. bei der Schleierfahndung, werden häufig Menschen basierend auf ihrem Aussehen, ihrer ethnischen Herkunft oder Religion zur Kontrolle ausgewählt. Dieses Vorgehen schafft ein gesellschaftliches Klima der Ausgrenzung, Diskriminierung und des Misstrauens.

Wir lehnen die Vorverurteilung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aussehens ab. So etwas darf in unserer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz mehr haben.

Verdachtsunabhängige Personenkontrollen widersprechen außerdem dem Grundsatz der Unschuldsvermutung. Wir möchten deswegen die Möglichkeiten für verdachtsunabhängige Personenkontrollen sinnvoll einschränken.

(CBDB)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: NineBerry)


4.10 Lockerung der Residenzpflicht

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert in Artikel 13 das Recht auf Freizügigkeit. Deutschland ist der einzige Staat in Europa, der dieses für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge einschränkt.

Die Residenzpflicht macht Menschen zu Kriminellen, nur weil sie sich frei bewegen wollen. Polizei, Gerichte und Behörden werden zusätzlich unnötig belastet.

Ähnlich wie bereits in Bayern und Brandenburg wollen wir daher auch in unserem Bundesland die Residenzpflicht lockern.

(CBE)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: NineBerry)


4.11 Entwurf eines demokratiefördernden Versammlungsrechts

Die von der Landesregierung geplanten Verschärfungen des Versammlungsrechts bedrohen die öffentliche Meinungsäußerung. Das Recht auf Versammlungen ist aber ein Grundrecht und das Gesetz soll einen störungsfreien Ablauf gewährleisten, anstatt ihn zu verhindern.

Da der Aufwand einer Anmeldung dank moderner Technik geringer ist, gibt es keinen Grund für eine frühere Anmeldung der Versammlung. Begriffsbestimmungen, die aussagen, dass schon zwei Personen eine Versammlung bilden, lassen Willkür bei der Bestimmung von Versammlungen zu. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht muss Beachtung finden. Eine Angabe der persönlichen Daten aller Ordner ist nicht rechtmäßig. Die Befragung von Versammlungsteilnehmern durch die Polizei kann schnell einschüchternd wirken und ein Fernbleiben von Veranstaltungen zur Folge haben. Die anonyme Teilnahme an Versammlungen in geschlossenen Räumen darf nicht beeinträchtigt werden. Auch muss die Versammlungsleitung die Versammlung zu jeder Zeit unterbrechen können. Denn sonst ist bei Störungen die Versammlung unabhängig vom Verursacher immer sofort beendet. Stattdessen muss eine Wiederaufnahme möglich sein, nachdem die Störer entfernt wurden.

(CBHA)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternativantrag zu 4.12 Versammlungsfreiheit schützen


4.12 Versammlungsfreiheit schützen

Die Möglichkeit zur Organisation von und Teilnahme an Versammlungen ist ein wichtiges Grundrecht. Es gibt Pläne, dieses Grundrecht mit einem neuen Versammlungsgesetz auf Landesebene empfindlich einzuschränken.

Zum einen sollen höhere Hürden für die Organisatoren von Versammlungen aufgestellt werden. Zum anderen werden mögliche Teilnehmer an Versammlungen durch Maßnahmen wie Videoaufzeichnungen und Personenkontrollen vor Ort von einer Teilnahme abgeschreckt.

Wir sehen keinen Bedarf für strengere Regelungen und lehnen eine weitere Einschränkung des Versammlungsrechts ab.

Deshalb unterstützen wir das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit in seinen Forderungen.

(CBHA)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: NineBerry)

Kommentar: Alternativantrag zu 4.11 Entwurf eines demokratiefördernden Versammlungsrechts

4.13 Keine Überwachungstechnologie auf Demonstrationen

Wir lehnen den allgemeinen und präventiven Einsatz von Überwachungstechnologie während Demonstrationen ab.

(CBHB)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: Navigator)


4.14 Keine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes

Die anlasslose und pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Raum dient lediglich der gefühlten Sicherheit und dringt unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein. Wir fordern stattdessen sinnvolle Maßnahmen.

Wir lehnen jegliche Pläne der Landesregierung zum Ausbau der Videoüberwachung zum Beispiel an Bushaltestellen oder Schulen strikt ab. Kameras tragen nicht zum Abbau sondern höchstens zur Verlagerung von Kriminalität bei und bieten Opfern keinen Schutz. Die Kosten für die Installation und die Überwachung der Kameras stehen in keiner Relation zum Nutzen. Eine Neuorientierung hin zu effektiven Lösungen wie besserer Straßenbeleuchtung und mehr Polizeistreifen ist dringend erforderlich.

(CBJA)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternativantrag zu 4.15 Öentliche Überwachung


4.15 Öffentliche Überwachung

Videoüberwachung kann Straftaten nicht verhindern, sondern höchstens verdrängen. Ebenso führt ein massiver Kameraeinsatz nicht zu einer wesentlich höheren Aufklärungsquote. Wir lehnen den Ausbau der öffentlichen Überwachung strikt ab, da dadurch die Persönlichkeitsrechte unzähliger unschuldig aufgezeichneter Menschen verletzt werden. Darüber hinaus sind aktuelle Maßnahmen der öffentlichen Überwachung kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Als Alternative sehen wir eine höhere Präsenz der Polizei an Kriminalitätsschwerpunkten.

(CBJA)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: Navigator)

Kommentar: Alternativantrag zu 4.14 Keine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes


4.16 Biometrische Daten

Wir lehnen die Erfassung biometrischer Daten ohne Anfangsverdacht sowie deren Speicherung ohne nachgewiesene Straftat kategorisch ab.

(CBK)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: Navigator)


4.17 Kein Einsatz von automatischen Kennzeichen-Lesesystemen

Die automatische Kennzeichenlesung und der massenhafte Abgleich sind unverhältnismäßig und greifen in die Grundrechte ein.

Der Paragraph 22a des Polizeigesetzes verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Persönlichkeitsrecht.

Pauschale Überwachung führt dazu, dass Menschen das Gefühl haben, sich nicht frei bewegen zu können. Bürger sollen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Daher fordern wir die ersatzlose Streichung dieses Paragraphen.

(CBL)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternativantrag zu 4.18 Keine automatisierte Kennzeichenerfassung


4.18 Keine automatisierte Kennzeichenerfassung

Obwohl das Bundesverfassungsgericht eindeutig klargestellt hat, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende, automatisierte Kennzeichenerfassung zum Abgleich mit Fahndungsdaten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird dieses erneut diskutiert. Einen solchen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab.

Wir gehen sogar weiter als das Verfassungsgericht: Auch ein stichprobenartiger Abgleich ist für uns nicht akzeptabel.

(CBL)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: NineBerry)

Kommentar: Alternativantrag zu 4.17 Kein Einsatz von automatischen Kennzeichen-Lesesystemen


4.19 Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten

Bei geplanten Veranstaltungen wie Demonstrationen oder Einsätzen bei Sportereignissen sollen Polizisten eine eindeutige Identifikationsnummer tragen, um Übergriffe durch Polizisten nachvollziehen zu können.

Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Polizisten oder anderer gesetzeswidriger Handlungen muss sichergestellt werden, dass eine spätere Identifikation von Sicherheitskräften möglich ist. Dabei ist das Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Identifizierbarkeit der Polizisten zu wahren. Im Fall einer Anzeige soll erst durch einen richterlichen Beschluss die Feststellung der Identität erfolgen. Hierfür ist ein geeignetes und praktikables Verfahren zur Verteilung der Identifikationsnummern und deren Gestaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei zu entwickeln.

(CCA)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternativantrag zu 4.20 Kennzeichnung für Polizeibeamte bei Großeinsätzen

4.20 Kennzeichnung für Polizeibeamte bei Großeinsätzen

Immer wieder kommt es bei Großeinsätzen zu Vorwürfen gegenüber der Polizei, dass diese zu hart durchgegriffen oder

unverhältnismäßig viel Gewalt angewendet habe. Da es nicht möglich ist, Polizeibeamte bei Großeinsätzen eindeutig zu

identifizieren, können diese Vorfälle nur in den wenigsten Fällen aufgeklärt werden.

Deshalb planen wir die Einführung einer eindeutigen und weithin sichtbaren Kennzeichnung der bei Großveranstaltungen eingesetzten Polizeibeamten auf Brust und Rücken mit einsatzbezogen vergebenen Nummern. Die Zuordnung dieser Nummern zu Beamten ist in einem nicht-öffentlichen Register zu führen. Die Verantwortlichkeit für dieses Register darf nicht bei der Polizei liegen.

Wir halten die informationelle Selbstbestimmung und den notwendigen Schutz der Beamten unter diesen Rahmenbedingungen für ausreichend gewahrt, gleichzeitig wird aber die Grundlage für eine Aufklärung der Vorfälle geschaffen.

(CCA)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)

Kommentar: Alternativantrag zu 4.19 Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten


4.21 Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben

Das Gewaltmonopol des Staates darf nicht an Privatfirmen delegiert werden. Polizeiaufgaben, das Beaufsichtigen von Gefängnissen und ähnliches müssen vollständig in staatlicher Hand bleiben.

(CCBA)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: Navigator)


4.22 Abschaffung des freiwilligen Polizeidienstes

Der Polizeidienst eignet sich nicht für das Ehrenamt. Polizisten brauchen Qualifikationen, die nur eine mehrjährige Ausbildung gefolgt von Berufserfahrung leisten kann.

Freiwillige Polizeibeamte haben zur Zeit nach wenigen Wochen Ausbildung annähernd die gleichen Befugnisse wie reguläre Polizisten. Sie tragen Uniform, dürfen ihre Schusswaffe benutzen und alle polizeirechtlichen Maßnahmen durchführen. Dies sollte nur vollausgebildeten Polizisten vorbehalten sein. Eine gemischte Polizeistreife täuscht Sicherheit nur vor. Im Ernstfall kann der Hilfspolizist schnell zur Belastung werden, da er gar nicht oder falsch reagieren kann und so die Verantwortung und Reaktion bei einem Beamten alleine liegen. Auch für Einsätze wie Gewaltprävention an Schulen fehlt den freiwilligen Helfern die nötige Qualifikation. Freiwillige Helfer sind daher kein geeigneter Ersatz oder Unterstützung für den regulären Polizeidienst.

(CCBB)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)


4.23 Bessere Ausstattung der Polizei

Um der Polizei die Ausübung ihrer Arbeit in einem vernünftigen Maße zu ermöglichen, muss die materielle und personelle Ausstattung verbessert werden. Die Anschaffung von Fotoapparaten oder Schutzwesten kann nicht dem einzelnen Polizisten angelastet werden. Gleichzeitig müssen ausreichend Beamte beschäftigt werden um die Polizeiarbeit angemessen bewältigen zu können.

(CCD)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: Navigator)


4.24 Unabhängige Ermittlungsbehörde zur Kontrolle der Polizei

Wenn bei vermuteten Gesetzesverstößen durch Polizisten auch wieder Polizisten ermitteln, kommt es zwangsläufig zu Interessenskonflikten. Polizisten oder Staatsanwälte müssen gegen ihre eigenen Kollegen ermitteln. Falsch verstandene Solidarität kann zur Vertuschung von Straftaten führen.

Eine neu einzurichtende unabhängige Behörde soll in Fällen von Beschwerden oder Strafanzeigen gegen Polizeibeamte die Ermittlungen übernehmen. Diese unabhängige Kontrollinstanz stärkt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei.

(CCE)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: NineBerry)


4.25 Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Staatsanwälte sind an dienstliche Anweisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Dadurch besteht die Gefahr, dass politisch

unerwünschte Strafverfahren beeinträchtigt werden. Um die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat zu stärken, wollen wir, dass die Landesregierung sich gesetzlich verpflichtet, von ihrem Weisungsrecht gegenüber den Landesstaatsanwälten keinen Gebrauch mehr zu machen. Insbesondere soll es keine Dienstanweisungen mehr geben, die sich auf einzelne Verfahren beziehen.

(CCG)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jonas M.)


4.26 Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften

Wir sehen mit Sorge, wie durch eine nicht zu verantwortende Öffentlichkeitsarbeit einiger Staatsanwaltschaften die im

Rechtsstaat verankerte Unschuldsvermutung zunehmend zu Lasten von Beschuldigten ausgehebelt wird. Deshalb wollen wir dienst- und strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Staatsanwälten bei entsprechenden Verstößen verschärfen.

(CCH)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jonas M.)


4.27 Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens

4.27.1 Variante A

Das Widerspruchsverfahren gegen Behördenentscheidungen als Vorstufe zur Klage vor dem Verwaltungsgericht muss beibehalten werden, um das Justizsystem vor unnötiger Überlastung zu bewahren und ein flexibles und bürgernahes Handeln der Behörden weiterhin zu ermöglichen.

4.27.2 Variante B

Vorstöße, das Widerspruchsverfahren gegen Behördenentscheidungen als Vorstufe zur Klage vor dem Verwaltungsgericht abzuschaffen, wollen wir genau prüfen. Dabei dürfen fiskalische Interessen keinen Vorrang vor dem Anspruch der Bürger auf Rechtsschutz haben. Ein flexibles und bürgernahes Handeln der Behörden muss weiterhin möglich sein.

(CCM)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tessarakt)


4.28 Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten

Durch rechtswidrige Verwaltungsakte entstehen für die Betroffenen immer wieder Nachteile.

Wir wollen eine pauschale Mindestentschädigung bei solchen Maßnahmen einführen. So können Betroffene unbürokratisch entschädigt werden. Außerdem ist dies ein Anreiz für Behörden und Gesetzgeber, Verwaltungsvorgänge so zu verbessern, dass weniger Fehler passieren.

(CCO)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: Navigator)


4.29 Freie und plattformunabhängige Dateiformate für staatliche Veröffentlichungen

Offene Formate garantieren, dass Informationen auch langfristig lesbar sind. Diese müssen möglichst in durchsuchbarer Form zur Verfügung gestellt werden. Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf nicht davon abhängen, welches Computersystem jemand benutzt, ob spezielle Software installiert oder gekauft wurde. Deshalb ist es erforderlich, Veröffentlichungen in einer Form vorzunehmen, die auf offenen standardisierten Formaten basiert.

(CDAA)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternativantrag zu 4.30 Oene Dateiformate


4.30 Offene Dateiformate in der Verwaltung

Wir werden dafür sorgen, dass die Verwaltungen des Landes und der Kommunen vollständig auf offene Dateiformate umsteigen. Dies vereinfacht den Datenaustausch zwischen den Behörden untereinander und mit den Bürgern.

Langfristig ergeben sich Einsparpotenziale, da freie Software verwendet werden kann. Da keine Abhängigkeit von einzelnen Herstellern besteht, sind offene Dateiformate zudem zukunftssicher.

(CDAA)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)

Kommentar: Alternativantrag zu 4.29 Freie und plattformunabhängige Dateiformate für staatliche Veröffentlichungen


4.31 Freie Software in Behörden und staatlichen Einrichtungen

Sicherheit und langfristige Kosteneinsparungen durch Einsatz von freier Software.

Durch die Offenheit des Quellcodes bei freier Software gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller.

Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen für Behörden ändern. Bei freier Software entfallen außerdem auf lange Sicht große Summen für Lizenzgebühren. Den kurzfristig höheren Kosten für Einarbeitungsaufwand stehen so mittel- und langfristige Einsparungen gegenüber. Wartungsverträge können mit Firmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert.

(CDAB)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternativantrag zu 4.32 Freie Software in der Verwaltung


4.32 Freie Software in der Verwaltung

Die Verwaltung soll bevorzugt freie Software einsetzen. Durch die Offenheit des Quellcodes gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Bei freier Software entfallen außerdem die Kosten für Lizenzgebühren.

(CDAB)(SubAG: Inneres, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)

Kommentar: Alternativantrag zu 4.31 Freie Software in Behörden und staatlichen Einrichtungen


4.33 Datenherausgabe durch Bürgerämter nur nach Zustimmung

Eine Weitergabe von Informationen über Bürger ohne deren Einwilligung lehnen wir ab.

Privatpersonen, Firmen, Kirchen, Parteien und andere Einrichtungen fordern von Bürgerämtern gegen geringe Gebühren Daten über Bürger ohne deren Einwilligung an, um diese zu privaten oder kommerziellen Zwecken zu verwenden. Diese Praxis widerspricht dem Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung. Stattdessen muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die Erlaubnis der Bürger eingeholt wurde, bevor Informationen über sie herausgegeben werden. Wurde diese Erlaubnis erteilt, soll der Bürger auf Anfrage Informationen über die getätigten Abfragen erhalten und seine Erlaubnis jederzeit widerrufen können.

(CGBE)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)


5 Umwelt, Energie und Verbraucherschutz


5.1 Präambel Umwelt

Die Notwendigkeit einer Verbindung von natürlicher Umwelt, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung ist in Baden-Württemberg mit seiner vielfältigen Landschaft und seiner florierenden Industrie Teil der Alltagserfahrung. Daran wollen wir anknüpfen.

Die Umweltpolitik des Landes leidet darunter, dass sie allzu häufig einseitig kurzsichtigen Wirtschaftsinteressen unterworfen wird - zum langfristigen Nachteil der Wirtschaft selbst. Denn inzwischen gilt es als sicher, dass sich auf lange Sicht gerade die Industrien positiv entwickeln, die sich gezwungen sehen, innovative Umwelttechniken zu nutzen.

Wir möchten für das Kapital heutiger und zukunftsfähiger Innovationen sorgen - auch durch unsere Umweltpolitik.

(EAA)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.2 Intakte Umwelt ist Grundrecht

Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und einen gemeinschaftlichen Zugriff auf Naturressourcen ist Teil der universellen Menschen- und Bürgerrechte, auch für kommende Generationen.

Überzogene Regulierungen mit dem Argument des Umweltschutzes im Interesse von Verwaltung oder Industrie lehnen wir jedoch ab.

(EAB)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.3 Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung

Viele der heutigen Umweltprobleme - vom Schrumpfen der Artenvielfalt bis zum Versagen der Atommülldeponierung – sind auch das Resultat einer Ohnmacht der Bürger gegenüber dem Staat und einer globalisierten Wirtschaft. Daher fordern wir beim Thema Umwelt mehr Transparenz im Handeln von Regierungen und Unternehmen und eine stärkere Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungsprozessen.

Der freie und nutzerfreundliche Zugang zu Umweltinformationen ist eine wichtige Voraussetzung hierfür und muss weiter verbessert werden.

(EAC)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Andre „Navigator“ Martens)


5.4 Nachhaltigkeit

Wir stehen für das Prinzip der Nachhaltigkeit. Darunter verstehen wir die Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft, die natürliche Ressourcen so nutzt und erhält, dass diese auch den nachfolgenden Generationen zur Verfügung stehen und den Artenreichtum unseres Planeten dauerhaft erhält. Hierzu ist ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit den Ressourcen und ihre faire Verteilung erforderlich. Bei nachwachsenden Ressourcen müssen Verbrauch und Regeneration im Gleichgewicht sein. Bei nicht nachwachsenden Ressourcen wie Bodenschätzen ist die Einführung einer Kreislaufwirtschaft oberstes Ziel.

(EAD)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Andre „Navigator“ Martens)


5.5 Energiepolitik

Aufgrund der hohen Anzahl an Industriebetrieben in Baden-Württemberg ist eine gesicherte Energieversorgung von besonderer Wichtigkeit. Diese wird derzeit zu einem überdurchschnittlich groen Teil aus Kernenergie bestritten, was in der Bevölkerung kontrovers diskutiert wird. Wir brauchen Lösungen, die für alle tragbar sind.

(EBA)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.6 Regenerative Energien

Um in Zukunft weniger von konventionellen Energieträgern abhängig zu sein, fordern wir eine deutliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien sowohl im Strom- als auch im Wärmemarkt.

Bei der Stromerzeugung sind durch verstärkte Forschungsanstrengungen die Kosten sowohl für Photovoltaik als auch für Anlagen der dezentralen Kraftwärmekopplung deutlich zu senken.

(EBB)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Andre „Navigator“ Martens)


5.7 Green IT

Wir wollen ressourcen- und energiesparende Technologien im IT- und Kommunikationsbereich fördern. Darüber hinaus auch den gezielten Einsatz von Informationstechnologien zur nachhaltigen Energienutzung und wirtschaftlichen Produktivität.

(EBC)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.8 Kostentransparenz

Herkömmliche Energiegewinnung aus Kohle oder Kernkraft erzeugt Ewigkeitskosten, wie im Falle von Kohle die Umweltschädigung und bei der Kernkraft die Endlagerung des radioaktive Abfalls.

Bei der Bewertung neu zu errichtender Anlagen müssen diese Kosten für jeden Bürger transparent mit in die Rechnung

einbezogen werden und nicht später auf den Steuerzahler abgewälzt werden. Außerdem müssen Kraftwerksbetreiber von vorn herein verpflichtet werden, verursachte Schäden und Ewigkeitskosten zu tragen. Ist die zukünftige Finanzierung dieser Kosten nicht absicherbar, darf ein solches Kraftwerk nicht gebaut werden. Auch im Hinblick auf Laufzeitverlängerungen müssen diese Kosten mit eingerechnet werden.

(EBD)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Andre „Navigator“ Martens)


5.9 Risikobewertung

Die Bewertung der Risiken von sämtlichen Formen der Energiegewinnung muss auf eine einheitliche Basis gestellt werden.

Zur Absicherung sämtlicher immanenter Gefahren und eventueller Langzeitfolgen, wird eine Haftpflichtversicherung für sämtliche Energiegewinnungsformen vorgeschrieben. Haftungsobergrenzen, die die ganz großen Risiken dem Steuerzahler aufbürden, lehnen wir ab, da diese zu Marktverzerrungen führen.

(EBE)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Andre „Navigator“ Martens)


5.10 Netzneutralität bei Energienetzen

Um für erneuerbare Energien einen diskriminierungsfreien Zugang zu garantieren, der nicht durch Monopolinteressen beeinflusst wird, streben wir eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Energienetz-Infrastruktur an.

(EBF)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Andre „Navigator“ Martens)


5.11 Mindestwirkungsgrad für neue Kraftwerke

Für neue Kraftwerke, die ihre Energie aus fossilen Energieträgern beziehen, soll ein dem Stand der Technik entsprechender Mindestwirkungsgrad vorgeschrieben werden. Damit wird erreicht, dass nur dann Großkraftwerke entstehen, wenn deren Abwärme sinnvoll genutzt werden kann.

(EBG)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Andre „Navigator“ Martens)


5.12 Atomkraftwerke

Technologien, die unabsehbare und nicht zu verantwortende Folgen für nachfolgende Generationen haben, wie beispielsweise die Kernspaltung, lehnen wir strikt ab.

Baden-Württemberg spielt als Standort von fünf Kernkraftwerksblöcken in Obrigheim, Philippsburg und Neckarwestheim eine besondere Rolle bei Entscheidungen über die Zukunft der Kernenergie in Deutschland. Wir fordern daher, am Atomausstieg festzuhalten und den Import von Atomstrom zu reduzieren.

(EBH)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Andre „Navigator“ Martens)


5.13 Energieeinsparung

Wir setzen uns für Energie- und Ressourceneinsparung ohne Verringerung von Lebensqualität ein, beispielsweise durch

Wärmedämmung an Gebäuden, intelligente Steuerung des Energieeinsatzes in Gebäuden, in der Straßenbeleuchtung und im Autoverkehr, Stärkung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs und intelligente Technologien in der wirtschaftlichen Produktion.

(EBJ)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.14 Kommunale Energieversorgung

Eine klimagerechte Kommune ist für uns eine Kommune, die nachhaltig wirtschaftet, die auf regenerative Energien baut und die unsere Steuermittel insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude einsetzt. Dazu fordern wir auch eine Unterstützung mit Landesmitteln.

(EBL)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.15 Information und Kommunikation

Wir als Partei der Informationsgesellschaft wollen „Information“ im Umweltschutz doppelt thematisieren, als Information über Umwelt und als Information in Umweltprozessen. Umweltinformationen müssen frei zugänglich sein, informationsgesteuerte Prozesse in der Umwelt müssen verstärkt berücksichtigt und gefördert werden.

(ECA)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.16 Ausbau des Landesumweltinformationsgesetzes

Das Umweltinformationsgesetz Baden-Württemberg soll weiter entwickelt werden zur Grundlage einer umfassenden Dienstleistung für Bürger. Umweltinformationen sind nach unserer Auffassung eine Bringschuld: Diese sollen von den einschlägigen Behörden ohne Anfragen bereitgestellt werden.

Darüber hinaus fordern wir einen bürgerfreundlichen Zugriff auf diese Daten mit übergreifenden Suchfunktionen und offenen Dateiformaten.

(ECB)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.17 LUBW stärken

Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) verfügt bereits über umfangreiche Datenbanken zu Umweltthemen, deren Bereitstellung jedoch durch technische Einschränkungen und nur teilweise legitimer Schutzinteressen Dritter erheblich eingeschränkt ist. Deshalb fordern wir die LUBW als zentrale Einrichtung zur Erhebung, Sammlung, Auswertung und Veröffentlichung von Umweltdaten zu stärken.

(ECD)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.18 Verbandsklagerecht

Das Wissen über Umweltfakten ist nur der erste Schritt. Wir fordern ein Verbandsklagerecht im Landesnaturschutzgesetz, das es Umweltschutzverbänden ermöglicht sich durchzusetzen.

(ECF)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.19 Verbraucherschutz

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) des Landes ist so zu stärken, dass Verbraucher Informationen auf gut zugänglichen Plattformen auffinden können, ohne erst in langen Auskunftsprozessen Daten zu belasteten Lebensmitteln oder ähnliche Informationen zu erhalten.

(ECH)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.20 Verbraucherzentrale stärken

Verbraucherzentralen spielen eine wichtige Rolle in der Beratung von Verbrauchern und im Schutz von Verbraucherinteressen.

Die Einschränkung der Arbeit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg durch restriktive Mittelzuweisungen und die einseitige Orientierung an kurzfristig denkender Nachfrageförderung lehnen wir ab.

Wir unterstützen insbesondere den Einsatz der Verbraucherzentralen für den Datenschutz der Verbraucher und ihren Kampf gegen das Modell des „Gläsernen Konsumenten“.

Wir wollen einen Verbraucherschutz, der das Recht auf umfassende Information verbindet mit einem Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen.

(ECJ)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.21 Informationssystem für Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen

Schaffung eines frei zugänglichen Informationssystems für den Zugang zu Ergebnissen von durchgeführten Lebensmittelkontrollen.

Obwohl Jahr für Jahr sehr viele Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, kontrolliert werden, ändert sich nichts an

den hohen Beanstandungsquoten. Kontrollen, deren Ergebnisse von Konsumenten nicht eingesehen werden können, wirken nicht abschreckend. Statt stärkerer Kontrollen müssen Mängel öffentlich nachvollziehbar sein, um durch Transparenz diese abschreckende Wirkung zu erreichen. So wird auch Druck auf die Verkaufsstellen ausgeübt, ihre Lieferanten sorgfältiger auszuwählen.

(ECKA)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)


5.22 Verbraucherinformation vor Ort durch Smiley-System für Restaurants, Fleischereien und Bäcker

Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen werden anhand unterschiedlicher Smileys zeitnah und gut sichtbar an der Eingangstür angebracht, um den Verbraucher zusätzlich zum Informationssystem im Internet direkt vor Ort zu informieren.

Das in Dänemark etablierte und sehr erfolgreiche Smiley-System soll auch in Baden-Württemberg eingeführt werden. So ist für den Kunden direkt ersichtlich, ob Hygienevorschriften und Lebensmittelgesetze eingehalten werden. Auf Hygienesünder kann reagiert werden, was bisher meistens nicht möglich ist. Negativ bewertete Händler haben durch die Kundenreaktion und Folgekontrollen die Möglichkeit und vor allem die Motivation, Mängel zu beseitigen und sich positive Smileys zu verdienen.

Die Beschränkung auf Restaurants, Fleischereien und Bäcker, die in der Regel Lebensmittel selbst verarbeiten, verhindert, dass andere Verkaufsstellen wie zum Beispiel Märkte benachteiligt werden, obwohl sie bezüglich der Lebensmittelhygiene auch abhängig von ihren Lieferanten sind.

(ECKB)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)


5.23 Verbraucherministerium

Wir fordern die Bündelung des Verbraucherschutzes im Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz.

Die derzeit ausgelagerten Anteile in Umwelt- und Wirtschaftsministerium sind entsprechend zu integrieren.

(ECL)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.24 Transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln

Statt Prozentangaben und beliebig wählbarer Portionsgrößen soll eine einheitliche, differenzierte und transparente Kennzeichnung auf der Vorderseite von Verpackungen dem Verbraucher eine schnelle und verlässliche Orientierung geben. Die von der Lebensmittelindustrie auf der Vorderseite von Verpackungen bevorzugte Kennzeichnung trägt nicht dazu bei, dem Verbraucher sinnvolle Informationen an die Hand zu geben. Besonders irreführend ist die Angabe des sogenannten prozentualen Anteils am Tagesbedarf. Da sie prinzipiell vielen Personengruppen wie zum Beispiel Kindern nicht gerecht werden kann, ist sie durch eine sinnvolle, verpflichtende Kennzeichnung zu ersetzen. Diese muss sich auf feste Portionsgrößen von 100 g/ml entsprechend der Nährwertangaben beziehen. Wir setzen uns auf Bundesebene für eine solche Kennzeichnung ein.

(ECM)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)


5.25 Gemeinsame Räume

Die bisherige Landschaftsplanung teilt öffentliche Räume starr in nutzbare Räume und Reservate ein. Wir setzen uns für

ein flexibleres Schutzkonzept ein, in dem Aktivitäten, die den Schutz nicht gefährden, auch in Schutzräumen erlaubt werden können. Außerdem sollen Schutzvorschriften auch in bisher ungeschützten Flächen eingeführt werden können, ohne diese für die öffentliche Nutzung ganz sperren zu müssen.

(EDA)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.26 Landwirtschaft und Jagd

Wir unterstützen vorrangig eine qualitativ orientierte Landwirtschaft in Familienbetrieben. Industrielle Massenlandwirtschaft soll eingeschränkt werden.

Land- und Forstwirtschaft muss auch immer im Zusammenhang mit anderen Bereichen wie Tourismus, Naherholung und Landschaftsästhetik betrachtet werden.

(EDB)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.27 Landesplanung

Im Landesplanungsgesetz streben wir anstelle einer Schwarz-Weiß-Regelung bei der Festlegung von Vorrangflächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien eine abgestufte Regelung an, um den Kommunen mehr Autonomie bei der Festlegung dieser Flächen zu gewähren.

(EDE)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Andre „Navigator“ Martens)


5.28 Umweltgerechte Mobilität

Energieeffiziente, emissionsarme und raumschonende Mobilität im Interesse der Gesundheit aller ist ein wesentliches Ziel piratiger Umweltpolitik. Wir setzen uns ein für die Förderung von Kleinwagen, Fahrrad und neuentwickelten Mobilitätshelfern wie Segway-Roller im innerstädtischen Verkehr und im kleinräumigen Nahverkehr. Dafür fordern wir ein entsprechendes Parkraummanagement in den Innenstädten, den weiteren Ausbau von außerstädtischen Radwegen und eine Privilegierung von Kleinfahrzeugen auf Landstraßen und innerstädtischen Straßen.

(EEB)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.29 Feinstaubbelastung

Im Jahr 2010 war am Stuttgarter Neckartor der EU-Jahresgrenzwert 2010 für die Belastung mit krebserregendem Feinstaub bereits Ende Februar überschritten. Dies ist nicht nur ein Thema von Autoabgasen – Bremsen - und Reifenabrieb, Feinstaub aus Industrie- und Heizungsanlagen, besonders aus konventioneller Kohle- und Holzfeuerung, müssen ebenso auf den Prüfstand.

Wir setzen uns für die Förderung des ÖPNV, für die Förderung der Schiene im Gütertransport, für regionale Wirtschaftskreisläufe ohne lange Transportwege und für neue Konzepte für den Individualverkehr ein - im Interesse der Gesundheit aller Einwohner.

(EED)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.30 Lichtverschmutzung

Der Himmel gehört allen, auch bei Nacht. Und damit das so bleibt, fordern wir ein landesweites Verbot von Skybeamern. Eine Ausnahmeregelung für Veranstaltungen und Kunstprojekte muss missbrauchssicher gestaltet werden. Auch die Lichtüberflutung der außerstädtischen Landschaft möchten wir im Interesse von Umwelt und Hobbyastronomen einschränken.

(EEF)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.31 Landwirtschaft

Wir befürworten im Einklang mit den landschaftlichen Gegebenheiten in Baden-Württemberg, den Interessen einer langfristig nachhaltigen Landesentwicklung und den EU-Zielen zur Biodiversität vorrangig eine qualitativ orientierte Landwirtschaft in Familienbetrieben, sozialen Experimenten oder sozialpädagogischen Einrichtungen.

Landwirtschaft in unserem Land hat nur eine Zukunft, wenn sie auf Qualität statt Quantität setzt und Synergien für Ökologie, Tourismus, Naherholung, Landschaftsästhetik und die Gesellschaft insgesamt erzeugt.

Lebensmittelerzeugung in der hiesigen Landwirtschaft muss primär auf den regionalen Markt setzen, mit gesunden und

nachhaltigen Produkten. Erzeugerpreise müssen so gestaltet werden, dass Produzenten davon angemessen leben können.

(EEH)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


5.32 Gentechnologie in der Landwirtschaft

5.32.1 Variante A

Naturressourcen gehören allen. Patente auf Pflanzen und Tiere blockieren die Entwicklung die Einheit des Wissens und

den Fortschritt der Menschheit zugunsten von Einzelinteressen und übermäßiger Ansammlung von Macht und Kapital. Wir setzen uns ein für die Sammlung, Pflege und Weiterentwicklung tradierter Genbestände im Einklang mit den Konzepten fortschrittlicher Ressourcenentwickung in der Landwirtschaft und den Idealen von „Slow Food“.

Wir fordern daher eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Baden-Württemberg und das Verbot von Freisetzungsversuchen.

Wir unterstützen nachdrücklich eine ethisch veranwortete Grundlagenforschung, die unsere Kenntnisse im Bereich der Genetik über das jetzige höchst eingeschränkte Anwendungswissen hinausführt.


5.32.2 Variante B

Naturressourcen gehören allen. Patente auf Pflanzen und Tiere blockieren die Entwicklung die Einheit des Wissens und

den Fortschritt der Menschheit zugunsten von Einzelinteressen und übermäßiger Ansammlung von Macht und Kapital. Wir setzen uns ein für die Sammlung, Pflege und Weiterentwicklung tradierter Genbestände im Einklang mit den Konzepten fortschrittlicher Ressourcenentwicklung in der Landwirtschaft und den Idealen von „Slow Food“.

Wir fordern daher eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Baden-Württemberg und höchste Transparenz bei Freisetzungsversuchen.

Wir unterstützen nachdrücklich eine ethisch verantwortete Grundlagenforschung, die unsere Kenntnisse im Bereich der Genetik über das jetzige höchst eingeschränkte Anwendungswissen hinausführt.

5.32.3 Variante C

Naturressourcen gehören allen. Patente auf Pflanzen und Tiere blockieren die Entwicklung die Einheit des Wissens und

den Fortschritt der Menschheit zugunsten von Einzelinteressen und übermäßiger Ansammlung von Macht und Kapital. Wir setzen uns ein für die Sammlung, Pflege und Weiterentwicklung tradierter Genbestände im Einklang mit den Konzepten fortschrittlicher Ressourcenentwickung in der Landwirtschaft und den Idealen von „Slow Food“.

Wir fordern daher eine transparente und neutrale Überwachung aller gentechnologischen Freisetzungsversuche, die transparente Dokumentation des Einsatzes gentechnologisch veränderten Pflanzgutes und die Festlegung strenger Abstandsauflagen.

Wir unterstützen nachdrücklich eine ethisch verantwortete Grundlagenforschung, die unsere Kenntnisse im Bereich der Genetik über das jetzige höchst eingeschränkte Anwendungswissen hinausführt.

5.32.4 Variante D

Naturressourcen gehören allen. Patente auf Pflanzen und Tiere blockieren die Entwicklung die Einheit des Wissens und

den Fortschritt der Menschheit zugunsten von Einzelinteressen und übermäßiger Ansammlung von Macht und Kapital. Wir setzen uns ein für die Sammlung, Pflege und Weiterentwicklung tradierter Genbestände im Einklang mit den Konzepten fortschrittlicher Ressourcenentwickung in der Landwirtschaft und den Idealen von „Slow Food“.

Wir unterstützen nachdrücklich eine ethisch verantwortete Grundlagenforschung, die unsere Kenntnisse im Bereich der Genetik über das jetzige höchst eingeschränkte Anwendungswissen hinausführt.

(EEJ)(SubAG: Umwelt, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


6 Bauen und Verkehr


6.1 Präambel

Durch die wirtschaftliche Entwicklung und den demographischen Wandel ergeben sich für den Verkehr in Baden-Württemberg viele Herausforderungen. Diese müssen in Zusammenarbeit aller Beteiligten gelöst werden.

Zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik gehört unter anderem der Ausbau klimafreundlicher Verkehrsangebote und die Schaffung einwohnerfreundlicher städtischer und ländlicher Strukturen. Die Zusammenarbeit über kommunale, regionale und Landesgrenzen hinaus ist dabei zu intensivieren.

(FA)(SubAG: Bauen, Status: Ostern, Ansprechpartner: Mopple)


6.2 Transparente Information über Großprojekte

Bei der Planung und Umsetzung von Großprojekten sollen frühzeitig alle relevanten Informationen veröffentlicht werden.

Daneben sollen die betroffenen Bürger angemessen und frühzeitig beteiligt werden werden. Bei einer Verlegung in private Rechtsformen muss diese Veröffentlichungspflicht weiterhin gewährleistet sein. Wir wollen eine offenere Kommunikation bei der Planung und Umsetzung von Großprojekten anstoßen.

(FB)(SubAG: Bauen, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tessarakt)


6.3 Freier Zugang und Lizenz für Geobasisdaten

Geobasisdaten sind die Grundlage für jede Planung in den Bereichen Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung. Die derzeitige Lizenzform hindert sowohl die Verwaltung selbst als auch Bürgerinitiativen und die freie Wirtschaft bei der Bewertung von Planungsprozessen und der Ausarbeitung eigener Vorschläge. Auch in Wissenschaft und Forschung ist man immer mehr auf Geoinformationssysteme angewiesen, um genaue Analysen und Studien zu Themen wie Umwelt, Soziales oder Wirtschaft zu erstellen.

Wir fordern daher, dass (Software-)Werkzeuge zur Verarbeitung von Geobasisdaten und das Daten-Rohmaterial, welche aus Steuermitteln erarbeitet werden, unter eine freie Lizenz gestellt werden.

(FC)(SubAG: Bauen, Status: Ostern, Ansprechpartner: eckes)


6.4 Straßeninformationsdatenbank

Berichte über den Zustand von Straßen liegen in vielen Städten zwar vor, werden aber nicht öffentlich zur Verfügung gestellt.

Für solche Zustandsbeschreibungen existiert bereits ein bundeseinheitliches Format.

Wir wollen für Baden-Württemberg eine frei zugängliche Straßeninformationsdatenbank in diesem Format aufbauen, in der Informationen über den Zustand von Straßen unter einer freien Lizenz abgelegt werden sollen. Damit sollen die Bürger die Möglichkeit erhalten, sich zu informieren und Verbesserungsvorschläge zu erstellen.

(FD)(SubAG: Bauen, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tessarakt)


6.5 Bürgerbeteiligung durch interaktive Karten und Pinnwände

Bei vielen Themen in der Kommunalpolitik kann das Wissen der Einwohner um lokale Gegebenheiten nicht genutzt werden, weil entsprechende Kommunikationskanäle fehlen. Mit Hilfe von Karten und interaktiven Pinnwänden wird den Einwohnern die Möglichkeit gegeben, ihr Wissen und ihre Bedürfnisse direkt an Politik und Verwaltung weiterzugeben. Damit werden sie stärker eingebunden und die Transparenz in der Verwaltung gefördert.

Dieser Prozess ist im BauGB §3 und §4 ausdrücklich vorgesehen und bei vielen formalen Planungsprozessen sogar vorgeschrieben.

Erste Ansätze sind teilweise bereits über ein Quartiermanagement, über Bürgerhaushalte oder über Stadtspaziergänge

umgesetzt.

(FE)(SubAG: Bauen, Status: Ostern, Ansprechpartner: eckes)


6.6 Nahverkehr im ländlichen Raum

In den ländlichen Gebieten Baden-Württembergs wird teilweise kein ausreichendes Nahverkehrsangebot bereitgestellt. Unter anderem der demographische Wandel führt dazu, dass im ländlichen Raum für alltägliche Dinge wie Einkaufen oder Arbeiten immer längere Wege in Kauf genommen werden müssen. Dem soll an dieser Stelle Rechnung getragen werden.

Wir wollen in den betroffenen Gebieten ein besseres Mobilitätsangebot schaffen, das neben einer Ausweitung des Linienbus und Schienennahverkehrs auch durch bedarfsorientierte Verkehrsmittel wie Anrufsammeltaxen oder Kleinbusse unterstützt werden soll. Hierbei muss eine sinnvolle Abwägung zwischen sinnvoller Linienführung, schneller Anbindung an größere Umsteigezentren und umsteigefreie Relationen stattfinden.

(FF)(SubAG: Bauen, Status: Ostern, Ansprechpartner: Mopple)


6.7 Bürgerbusse

Nicht nur im ländlichen Raum, auch in einigen Städten ist die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ( ÖPNV) durch Bus, Straßenbahn und Bahn nur unzureichend gewährleistet. Um diese Lücken zu schließen, wurden in mehreren Orten Bürgerbus-Vereine gegründet, die durch Kleinbusse mit ehrenamtlichen Fahrern ein Minimalangebot gewährleisten.

Bürgerbusse stellen ausschließlich eine Ergänzung zum ÖPNV dar, eine Konkurrenz soll nicht aufgebaut werden.

Zur Sicherstellung einer gesellschaftlichen Teilhabe der von der fehlenden Anbindung an den ÖPNV betroffenen Bürger

wollen wir den Aufbau von Bürgerbussen sowie die Unterstützung bestehender Bürgerbusse fördern.

(FG)(SubAG: Bauen, Status: Ostern, Ansprechpartner: Mopple)


6.8 Erweiterung des länder- und staatenübergreifenden Nahverkehrs

Die Verkehrsbedürfnisse im Umfeld regionaler Zentren enden nicht an Länder- oder Staatsgrenzen.

Wir wollen länder- und staatenübergreifende Nahverkehrsverbindungen ebenso fördern wie abgestimmte Ausschreibungen überregionaler Verkehrsleistungen und den Ausbau bestehender Verbindungen.

(FH)(SubAG: Bauen, Status: Ostern, Ansprechpartner: Mopple)


6.9 Integration von Regionalstrecken („Karlsruher Modell“)

Das Karlsruher Modell der Anbindung der innerstädtischen Straßenbahn an den Regionalverkehr hat bundesweiten Vorbildcharakter.

Durch die umsteigefreien Relationen können Fahrgäste für die Schiene gewonnen werden, was zu einer Rentabilitätssteigerung von Strecken im Umland einer Stadt führt.

Wir wollen Städte und Regionen unterstützen, die eine solche Schienenverbindung von Stadt und Land anstreben.

(FI)(SubAG: Bauen, Status: Ostern, Ansprechpartner: Mopple)


6.10 Ausbau und Reaktivierung von Bahnstrecken

In den vergangenen Jahrzehnten wurden Bahnstrecken aus unterschiedlichen Gründen stillgelegt, teilweise sogar freigestellt.

Bei aktuellen Untersuchungen ergibt sich für einige der betroffenen Strecken ein hoher Kosten-Nutzen-Indikator für eine Reaktivierung.

Wir wollen weitere Kosten-Nutzen-Analysen zur Reaktivierung stillgelegter Strecken durchführen lassen sowie den gegebenenfalls notwendigen Ausbau unterstützen. Des Weiteren soll für Nebenstrecken, für die eine Erweiterung des Betriebsangebots trotz zu erwartender positiver Effekte aufgrund ihres Zustands nicht möglich ist, der Ausbau vorangetrieben werden.

(FJ)(SubAG: Bauen, Status: Ostern, Ansprechpartner: Mopple)


6.11 Ausbau der Rheintalschiene

Wir wollen einen zügigen Ausbau der Zulaufstrecken auf die neue Alpentransversale, insbesondere der Rheintalbahn (Karlsruhe-Basel) und Gäubahn (Stuttgart-Singen-Zürich), um dem hohen Anteil an Gütertransitverkehr auf der Schiene gerecht zu werden. Die Bedenken und Anliegen der Anwohner müssen dabei in die Planung einbezogen werden.

Auch ein Ausbau der Strecke auf der französischen Rheinseite soll von Baden-Württemberg aus angeregt werden.

(FK)(SubAG: Bauen, Status: Ostern, Ansprechpartner: Mopple)


6.12 Das Verkehrskonzept „Shared Space“

Der öffentliche städtische Raum wird dominiert von Autos und Verkehrsschildern. Andere Teilnehmer am städtischen Leben müssen sich notgedrungen anpassen. Wir möchten diese Dominanz einschränken.

Das Konzept des „Shared Space“ ist eine geeignete Basis dafür: Ohne Verkehrszeichen und auf gemeinsam genutzten Verkehrsflächen im innerstädtischen Bereich wird die Achtsamkeit der Verkehrsteilnehmer aufeinander gefördert.

(FL)(SubAG: Bauen, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


6.13 Modellversuch für einen kostenfreien öffentlichen Nahverkehr

Mit Hilfe von drei großen Feldversuchen wollen wir feststellen, ob sich ein kostenfreier ÖPNV rechnet. Diese Untersuchungen sollen in jeweils in einem Ballungszentrum, einem Mittelzentrum und in einer Region des ländlichen Raumes in Baden-Württemberg wissenschaftlich begleitet durchgeführt werden.

(FM)(SubAG: Bauen, Status: Ostern, Ansprechpartner: ?)


7 Wirtschaft und Finanzen


7.1 Präambel: Wirtschaft und Finanzielles

Die Piratenpartei Baden-Württemberg setzt sich für eine ökologische, nachhaltige, nachfrageorientierte sowie soziale Wirtschaft ein. Aus diesem Grund setzen wir uns für fairen Wettbewerb, für eine innovative Wirtschaft sowie gegen privatwirtschaftliche Monopole und übermäßige staatliche Regulierung der Unternehmen ein.

(G0)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: ConZee)


7.2 Breitbandausbau

Regionen ohne Breitbandtechnologie sind nicht nur wirtschaftlich benachteiligt und haben einen Standortnachteil, sie drohen auch von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt zu werden.

(GA0)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: ConZee)

Kommentar: Alternativantrag zu 7.3 Flächendeckende Breitbandinfrastruktur, wird ergänzt durch 7.4 Verfügbarkeit, wird ergänzt durch 7.5

vorausschauender Ausbau, wird ergänzt durch 7.6 Ausbauförderung, wird ergänzt durch 7.7 neue Definition


7.3 Flächendeckende Breitbandinfrastruktur

Die Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Breitbandanschlüssen ist notwendig, um für kommende technische Entwicklungen gerüstet zu sein und die Teilhabe an digitaler Kultur zu ermöglichen.

Ein ausreichend schneller Internetanschluss wird in wenigen Jahren ein unerlässlicher Bestandteil unserer Gesellschaft sein. Um jedem die Teilnahme am sozialen Leben gleichermaßen zu ermöglichen, muss eine flächendeckende Breitbandversorgung gewährleistet sein, auch in weniger dicht besiedelten Gebieten. Viele andere Länder haben dies schon erkannt und zeigen, dass es möglich ist. Firmen benötigen zur Kommunikation mit anderen Firmenteilen und Geschäftspartnern die nötige Infrastruktur, um große Datenmengen zeitnah zu übertragen. Deswegen wollen wir einen vorausschauenden, flächendeckenden Breitbandausbau, um eine allgemeine Versorgung mit 100 Mbit/s zu ermöglichen.

(GA0)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternativantrag zu 7.2 Breitbandausbau (mit allen Zusätzen (7.4, 7.5, 7.6, 7.7))

7.4 Breitbandausbau - Verfügbarkeit

Breitband-Internetverbindungen sollen wie Strom, Straßen, Telefon und andere Infrastruktur flächendeckend verfügbar sein.

(GA1)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: ConZee)

Kommentar: Ergänzt 7.2 Breitbandausbau


7.5 Neue Definition von Breitband

Die zur Zeit vom Bundeswirtschaftsministerium genannte untere Grenze der Breitbandgeschwindigkeit von 128 KBit/s ist dabei nicht ausreichend. Die Definition von Breitbandgeschwindigkeit soll in Zukunft der aktuellen technischen Entwicklung angepasst werden.

(GAA)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: ConZee)

Kommentar: Ergänzt 7.2 Breitbandausbau


7.6 Breitbandausbau - vorausschauender Ausbau

Beim Bau und der Sanierung von Straßen müssen vorausschauend Leerrohre gelegt werden, um einen kostengünstigen Breitbandausbau zu ermöglichen.

(GAB)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: ConZee)

Kommentar: Ergänzt 7.2 Breitbandausbau


7.7 Breitbandausbau - Ausbauförderung

Wir wollen unterversorgte Gebiete finanziell fördern, um den Ausbau voranzutreiben.

(GAC)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: ConZee)

Kommentar: Ergänzt 7.2 Breitbandausbau


7.8 Landesbanken sollen Kreditklemmen verhindern

Durch die Finanzkrise wurde das Vertrauen in die Banken und der Banken untereinander erschüttert. Infolgedessen verleihen sie sich untereinander kein oder nur zögerlich Geld. Die Unternehmen sind hierbei die Leidtragenden. Wir fordern, dass die Landesbanken die Unternehmen in Baden-Württemberg ausreichend und zu angemessenen Konditionen mit Kapital

versorgen.

(GBA)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: ConZee)


7.9 LBBW

Im Zuge der Finanzkrise hat die LBBW viel Geld durch Investmentgeschäfte verloren. Bund und Länder mussten einspringen, um das Überleben der Bank mit milliardenhohen Bürgschaften zu sichern. Wir werden dafür sorgen, dass die LBBW sich wieder auf ihr Kerngeschäft konzentriert.

(GBB)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: Klausurtagung Mannheim)


7.10 Landesbanken und Transparenz

Landesbanken sollten zu höchstmöglicher Transparenz verpflichtet sein, so dass Anleger möglichst genau wissen, wem das Geld geliehen wird, welches sie anlegen.

(GBC)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: Klausurtagung Mannheim)


7.11 Verbot von Spekulationsgeschäften für Gemeinden

Das bestehende Verbot von Spekulationsgeschäften bei Kommunen soll verschärft werden. Die Verwaltungen der Gemeinden sollen nicht mehr nur bei „erkennbaren Risiken“ haftbar gemacht werden, sondern auch, wenn fahrlässig unklare Risiken eingegangen wurden, wie dies beispielsweise bei den Cross-Border-Leasing Geschäften der Fall war. Wir fordern daher, dass Vermögensanlagen von Kommunen mündelsicher sein sollen und damit vor Wertverlust geschützt sind.

(GBD)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: Tirsales)


7.12 Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe

Verbraucherschutz ist auch ein Aspekt der Wirtschaftsförderung. Wir treten nachdrücklich für regionale Wirtschaftskreisläufe, besonders in der Lebensmittelversorgung, ein, mit klaren und nachvollziehbaren Kennzeichnungen und Kontrollen sowie einer Entbürokratisierung der Selbstvermarktung in der Landwirtschaft.

(GC0)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: Stammtisch Bretten)


7.13 Stärkung der Kommunen

Wir wollen, dass Kommunen ausreichend Finanzmittel von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt bekommen, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen und eigenständig politisch handeln zu können.

Wir setzen uns für eine Stärkung der Kommunen im kommunalen Finanzausgleich ein.

Die Förderung kommunaler Aufgaben durch den Bund wird oftmals dadurch behindert, dass Kommunen nur als „Anhängsel“ der Länder gesehen werden. Dies wollen wir auch durch Initiativen im Bundesrat ändern.

(GCB)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)


7.14 Verbesserte Steuerprüfung

Den öffentlichen Haushalten gehen durch Steuerbetrug Milliarden an Einnahmen verloren. Neben dem Personalmangel bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung sind beispielsweise Betriebsprüfer zu sehr kurzen Prüfzeiten bei den Betrieben angehalten, mit der Folge, dass Steuerhinterziehung häufig nicht aufgedeckt und somit geahndet werden kann.

(GD5)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: Stammtisch Bretten)


7.15 Steuerprüfung - Prüfzeiten für Betriebsprüfer ausweiten

Die Prüfzeiten sollen in Großbetrieben ausgeweitet werden, um eine ausreichende Prüfung zu gewährleisten.

(GDA)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: ConZee)

Kommentar: Ergänzungstext zu 7.14


7.16 Steuerprüfung - Gestärkte Umsatzsteuerprüfung

Die Umsatzsteuerprüfungen sollen durch Bereitstellung von Steuerprüfern des Landes gestärkt werden. Bereits existierende Zusagen und Vereinbarungen mit dem Bund sollen konsequent umgesetzt werden.

(GDB)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: ConZee)

Kommentar: Ergänzungsvorschlag zu 7.14


7.17 Steuerprüfung - Unabhängige Betriebsprüfer

Wir setzen uns dafür ein, dass Steuerprüfer wirklich unabhängig arbeiten können.

(GDC)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: ConZee)


7.18 E-Government

Der elektronische Behördengang ist wegen des potentiellen Gewinns an Zeit und Geld zu begrüßen. Doch wird dies derzeit mit einer zentralen Datensammlung erreicht, was nicht dem Datenschutz und dem Prinzip der Datensparsamkeit entspricht. Um einem Datenmissbrauch vorzubeugen, fordern wir eine entsprechende Umgestaltung des ELENA-Verfahrens (Elektronischer Entgeltnachweis) sowie der elektronischen Gesundheitskarte.

(GEA)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: ConZee)


7.19 Elektronische Steuererklärung (ELSTER)

Systeme wie ELSTER sind bisher nur auf einem marktdominierenden und gewerblich angebotenen Betriebssystem nutzbar.

Wir fordern daher, dass Angebote wie ELSTER systemunabhängig für alle Bürger nutzbar bereitgestellt werden. Da die Software von allen Steuerzahlern finanziert wird, aber nicht von jedem genutzt werden kann, ist der Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Steuerzahler nicht mehr gewährleistet.

(GEB)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: ConZee)


7.20 Erneute Begrenzung der Leiharbeit

Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen.

In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile betriebsintern aber eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Leiharbeit sollte wegen ihres Missbrauchspotentials begrenzt werden. Wir wollen, dass das Land Baden-Württemberg dazu eine entsprechende Initiative im Bundesrat startet.

(GFA)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: Monarch)


7.21 Einkaufsmethoden ändern

Das Land als bedeutender Auftraggeber soll seine Stellung nutzen, um Betriebe mit nachhaltiger Personalwirtschaft zu

fördern und Richtlinien veröffentlichen, welche allen kommunalen Ebenen diese Praxis vermittelt.

(GFB)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: Nhense)


7.22 Keine Marktverzerrung durch Praktika

Um die Ausbeutung junger Menschen zu verhindern, wollen wir die Regelungen für Praktika verschärfen. Ein Praktikumsvertrag soll nur dann geschlossen werden können, wenn dieser im Rahmen einer Hochschulausbildung stattfindet. Praktikumsstellen müssen öffentlich ausgeschrieben werden, verpflichtend ist dabei die Angabe der Vergütung.

Probezeit, Werkstudententätigkeit und befristete Arbeitsverträge sind ausreichende Werkzeuge des Arbeitsmarkts, um Berufsanfängern den Start in das Berufsleben zu erleichtern.

(GFC)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: Incredibul, Cruel)


7.23 Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden

Wir planen, die Zwangsmitgliedschaft mit Zwangsbeiträgen in Kammern und Verbänden abzuschaffen und durch eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit zu ersetzen. Hierzu wollen wir eine Bundesratsinitiative anregen.

(GG)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: s3sebastian)


7.24 Infrastrukturmonopole

Wir wollen, dass ein Produzent nicht zugleich Netzbetreiber sein darf. Vor allem nicht, wenn es sich um natürliche Monopole wie leitungsbezogene Versorgungsnetze (z.B. Stromleitungen, Schienenwege, Straßen oder Telekommunikationskabel) handelt.

Diese müssen im besonderen Mae einer demokratischen Kontrolle unterliegen oder im öffentlichen Eigentum sein. Denn um die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten, muss jedem Produzenten ein diskriminierungsfreier, kostengünstiger Zugang gewährleistet werden.

(GH)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: Nati2010)


7.25 Wirtschaftsförderung überprüfen

Ausgaben, im besonderen Maße die Subventionen, werden auf den Prüfstand gestellt. Subventionen sollen nur dort eingesetzt werden, wo wichtige wirtschafts- und forschungspolitische Ziele anders nicht erreicht werden können. Darüber hinaus müssen alle Subventionen degressiv aufgebaut sein, so dass man nach einem festen Zeitraum den Sinn dieser Subvention wieder prüfen muss.

(GI)(SubAG: Finanzielles, Status: Ostern, Ansprechpartner: Nati2010)


8 Soziales und Gesundheit


8.1 Präambel Freiheit

Freiheit hat auch mit dem Recht jedes Menschen zu tun, ein möglichst selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter zu führen.

Dazu ist man aber oft auch auf die Solidarität anderer angewiesen. Deshalb wollen wir, dass auch künftig Gesunde für die Kranken, Arbeitende für Arbeitslose, Jung für Alt und Alt für Jung eintreten. So kann eine gerechte Gesellschaft bestehen, die Freiheit für jeden verheißt.

(HAAA)(SubAG: Soziales, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jotauss)

Kommentar: Wird ergänzt durch 8.2 Familiendenition


8.2 Präambel Familie und hervorgehende Politikimplikationen

Für uns sind Familien all jene Lebenskonstellationen, in denen Verantwortung für Kinder und Eltern übernommen wird.

Dabei ist die Anzahl der Verantwortlichen, deren Beziehung zueinander und deren Geschlecht unerheblich.

(HAAB)(SubAG: Soziales, Status: Ostern, Ansprechpartner: MonaLiisa)

Kommentar: Ergänzung zu 8.1 Präambel Sozialpolitik


8.3 Sozialräume und Sozialberichterstattung

Wir wollen, dass sich das Land auch bei der Mitwirkung an der sozial- und gesundheitspolitischen Gesetzgebung im Bundesrat am Ideal einer gerechten Gesellschaft orientiert. Innovationen sind für die Zukunftssicherung vor allem dort notwendig, wo die vorhandenen Sozialsysteme aufgrund des demographischen Wandels erkennbar gefährdet sind. Mit der Schaffung von regionalen Sozialräumen kann das Zusammenwirken unterschiedlicher Institutionen in Verbindung mit der Förderung des ehrenamtlichen Engagements zu einer deutlichen Verbesserung der Situation führen. Zum Erreichen dieses Ziels wollen wir hierzulande eine integrierte Sozialberichterstattung aufbauen, die eine wirkungsvolle Hilfe bei der Erreichung dieser

Zielsetzung sein kann.

(HAAF)(SubAG: Soziales, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jotauss)


8.4 Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in der Verwaltung

In 14 Bundesländern gilt mittlerweile die einheitliche Zuständigkeit der Standesämter für alle Arten von Lebenspartnerschaften

und Ehen. In Baden-Württemberg werden gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften noch immer benachteiligt.

Wir werden mit dieser Praxis Schluss zu machen und auch hier die Gleichbehandlung aller Lebenspartnerschaften realisieren.

Dies ist auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sinnvoll.

(HAB1)(SubAG: Soziales, Status: Ostern, Ansprechpartner: NineBerry)

Kommentar: Alternativantrag zu 8.5 Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehen, wird ergänzt durch 8.6 Gleichstellung im Beamtenwesen,

wird ergänzt durch 8.7 allgemeine rechtliche Gleichstellung


8.5 Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehen

Das Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes muss so angepasst werden, dass es für Lebenspartnerschaften und deren Schließung keine Benachteiligungen mehr gibt.

Die Zuständigkeit für die Schließung von Lebenspartnerschaften liegt bei den Landratsämtern bzw. Gemeinden, während Ehen auf dem Standesamt eingegangen werden. Wir halten eine Zuständigkeit der Standesämter für notwendig und möchten außerdem, auch in Anpassung an die Regelung zu Eheschließungen, eine freie Wahl des Standesamtes ermöglichen.

(HAB1)(SubAG: - Status: Ludwigsburg, Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Kommentar: Alternativantrag zu 8.4 Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in der Verwaltung


8.6 Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in der Verwaltung 2

Auch im Beamtenwesen muss die Diskriminierung beendet werden: Entgegen einem Verfassungsgerichtsurteil sind hier

Kommunal- und Landesbeamte in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften solchen in gemischtgeschlechtlichen Ehen noch nicht gleichgestellt.

(HAB2)(SubAG: Soziales, Status: Ostern, Ansprechpartner: NineBerry)

Kommentar: ergänzt 8.4 Gleichstellung in der Verwaltung


8.7 Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in der Verwaltung 3

Zusätzlich soll sich das Land auch im Bundesrat dafür stark machen, die rechtliche Gleichstellung aller Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität voranzutreiben.

(HAB3)(SubAG: Soziales, Status: Ostern, Ansprechpartner: NineBerry)

Kommentar: ergänzt 8.4 Gleichstellung in der Verwaltung


8.8 Transparenz im Gesundheitswesen

Das Land ist für die Aufsicht über die Strukturen im Gesundheitswesen zuständig. Dieser Aufgabe ist es bislang nur unzureichend nachgekommen, wie das Anhäufen von Schulden bei manchen gesetzlichen Krankenkassen in der Vergangenheit bewiesen hat. Dies war auch die Folge mangelnder Transparenz. Wir stehen für Transparenz auch im Gesundheitswesen.

(HBA)(SubAG: Soziales, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jotauss)


8.9 Elektronische Gesundheitskarte

Transparenz heißt für uns aber nicht die Schaffung eines „gläsernen Patienten“. Aus diesem Grunde lehnen wir die elektronische Gesundheitskarte und die baden-württembergischen „Modellprojekte“ hierzu ab. Diese hat sich weit von ihrer ursprünglichen Zielsetzung entfernt und sieht nun eine umfassende Vorratsdatenspeicherung mit erheblichen Risiken für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vor.

(HBB)(SubAG: Soziales, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jotauss)


8.10 Privatisierung im Gesundheitswesen

Privatisierungsbestrebungen im baden-württembergischen Gesundheitssystem lehnen wir ab. Wir wollen insbesondere den Bestand und den Umfang staatlicher Kliniken im Land erhalten.

(HBC)(SubAG: Soziales, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jotauss)


8.11 Psychiatrische Landeskliniken

Angesichts der Zunahme seelischer Erkrankungen in der heutigen Arbeitswelt wollen wir die vernachlässigten psychiatrischen Landeskliniken wieder stärker in den Mittelpunkt der politischen Aufmerksamkeit rücken. In diesem Zusammenhang muss auch krankmachenden Faktoren in der Arbeitswelt wieder mehr Aufmerksamkeit in der Gesundheitsforschung geschenkt werden.

(HBD)(SubAG: Soziales, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jotauss)


8.12 Screening im Gesundheitswesen

Wir wollen in verstärktem Maß Untersuchungen zur in der Gesundheitspolitik strittigen „Screening“-Frage. Es ist unverständlich, dass in dieser wichtigen Frage die Gesundheitspolitik im Land seit Jahren schweigt. Unkenntnis kann deshalb an dieser Stelle möglicherweise wichtige Weichenstellungen im Gesundheitssystem blockieren.

(HBE)(SubAG: Soziales, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jotauss)


8.13 Für eine neue Drogenpolitik

Die bisherige Drogenpolitik ist dringend reformbedürftig und hier ist die Piratenpartei Baden-Württemberg als neutraler und glaubwürdiger Partner gefragt, um auch alle Beteiligten an den Tisch zu bringen. Wir fordern eine effektive Drogenpolitik und haben auch den Mut, uns für echte Veränderungen einzusetzen.

Drogenpolitik ist zwar primär ein Bundesthema, doch Änderungen im Betäubungsmittelrecht benötigen die Zustimmung der Länder im Bundesrat, deshalb gilt es auch im Land deutlich für eine Reform der Drogenpolitik einzutreten.

(HCA)(SubAG: Soziales, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jochen Löblein)


8.14 Umdenken bei Alkohol

Wir werden den Regulierungswahn bei Alkohol beenden und mit diesem Wahlkampfthema die Jugendlichen nicht länger demütigen. Es braucht ihre Beteiligung am Dialog sowie neue Gesichter in drogenpolitischen Gremien und dem Landtag.

Polizei und Staatsanwälte sollten nicht nur Jugendliche gängeln, sondern auch Herstellern und Händlern auf die Finger

schauen. Wenn Minderjährige Probleme mit Alkohol haben, tragen auch Erwachsene Verantwortung.

(HCB)(SubAG: Soziales, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jochen Löblein)


8.15 Gerechtigkeit beim Führerschein

Polizei und Behörden im Land diskriminieren Cannabiskonsumenten, indem sie ihnen zu tausenden den Führerschein entziehen.

Die meisten Fälle werden aber nicht aufgrund von Verkehrsverstößen oder medizinischen Beweisen entschieden, sondern nur durch die eigene Aussage der Betroffenen. Fast alle anderen Bundesländer bestrafen nur die aktive Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss, wie es auch bei Alkoholdelikten üblich und unbestreitbar sinnvoll ist. Dort führt diese Praxis nicht zu Problemen, die Gefahr wird also weit übertrieben. Hier werden Mitbürger unnötig kriminalisiert und haben ohne Führerschein auch berufliche Nachteile. Diese Praxis gehört auf allen Ebenen der Politik, Justiz und Verwaltung

abgeschafft.

(HCC)(SubAG: Soziales, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jochen Löblein)


8.16 Verantwortung in der Substitution

Wir haben in Baden-Württemberg zwar bundesweit oft die besten Ergebnisse bei Modellversuchen zur Substitution von

Heroin, aber die Angebote sind nur vereinzelt und begrenzt vorhanden. Das Land braucht endlich ein einheitliches Modell.

Die Erfahrungen sind da, jetzt ist die Zeit, die Beteiligten an einen Tisch zu bringen und die besten Lösungen auszuwählen.

Wichtiger ist aber, dass all diese Maßnahmen ein stabiles Budget und eine unabhängige Vertretung brauchen, weshalb eine breite Beteiligung der Parteien für eine stabile demokratische Legitimation nötig ist. Nur eine einheitliche, vernünftige und langfristig ausgelegte Regelung kann den Betroffenen helfen und den Staat entlasten.

(HCD)(SubAG: Soziales, Status: Ostern, Ansprechpartner: Jochen Löblein)


8.17 Gewalt als gesellschaftliches Problem

Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Nach Expertenmeinung tragen Computerspiele und Paintball nicht zur

Entstehung von Gewalt bei. Deswegen wenden wir uns gegen ein Verbot solcher Spiele und die Kriminalisierung der Spieler.

(HD0)(SubAG: Soziales, Status: Ostern, Ansprechpartner: Hartmut)

Kommentar: Alternativantrag zu 3.67 Computerspiele ohne Verbot (dieser ist allgemeiner gehalten)