Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis Freising

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Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen
1 Allershausen
2 Attenkirchen
3 Au i.d.Hallertau
4 Eching
5 Fahrenzhausen
6 Freising
  • Ansprechpartner: Referat 3/Herr Wimmer
  • Plakatierungsverordnung - wesentliche Punkte:
    • gemeindeeigene Anschlagtafeln im gesamten Stadtbereich verteilt - Liste der Standorte kommt bis 2009-08-25
    • im Innenstadtbereich (s. Stadtplan im PDF) nur Plakatierung auf gemeindeeigenen Anschlagtafeln erlaubt
    • keine festen Plätze auf diesen Tafeln - wer zu spät kommt, hat Pech gehabt
      sorry, Fehlinformation - es wurden doch feste Plätze zugeteilt, und zwar jeweils das siebte Feld auf diesen Tafeln:
      1. Marienplatz
      2. Vötting (Mitterfeld/Parkplatz)
      3. Neustift (Einmündung Gen.von-Stein-Str./Asamstraße)
      4. Lerchenfeld (Ismaninger Str./Richard-Strauß-Str.)
      5. Sünzhausen (Bereich Maibaum)
      6. Attaching (Gemeindeplatz)
      • Nr. 1-4 sind schon versorgt
      • Piratenplakate auf "falschen" Tafeln/Feldern sollten bei Gelegenheit markiert werden ("darf überklebt werden" oder sowas), damits keinen Ärger gibt
    • außerhalb des Innenstadtbereichs max. 80 Plakate
    • Liste der Plakatstandorte ist zeitnah zur Aufstellung der Stadt zu übergeben
    • Beginn 6 Wochen vor Wahlbeginn (d.h. 2009-08-16!)
    • die üblichen Regeln zur Verkehrssicherheit beachten (s. S.4 im PDF, Punkt 10b)
    • Abbau spätestens am zweiten Tag nach der Veranstaltung (!)
7 Gammelsdorf
8 Haag a.d.Amper
  • Keine Behinderung des Straßenverkehrs
  • Standfestigkeit und Konstruktion der Werbeträger müssen den Vorschriften genügen
  • Abbau spätestens vier Tage nach Ende der Veranstaltung
  • keine Löcher graben!
  • maximale Anzahl Plakate pro Gemeinde beachten: Haag 2 / 2 weitere pro Ortsteil; Zolling: 3 / 1 weiteres pro Ortsteil
  • Dorfplatz in Haag ist tabu
9 Hallbergmoos
10 Hohenkammer
11 Hörgertshausen
12 Kirchdorf a.d.Amper
13 Kranzberg
14 Langenbach
15 Marzling
16 Mauern
17 Moosburg a.d.Isar
  • Max 20 Plakatständer (Doppelständer = 2, Dreifachständer = 3)
  • Nicht in Innenstadt und direkter Umgebung
  • besondere Genehmigung nicht nötig, möglichst bald nach Wahl zu entfernen
  • an Bäumen OK, an Verkehrsschildern verboten
  • alles was den Verkehr behindern könnte - verboten
  • Plakatwände: First come, first serve, ein Plakat pro Partei, in unterer Reihe
18 Nandlstadt
19 Neufahrn b.Freising
20 Paunzhausen
21 Rudelzhausen
22 Wang
23 Wolfersdorf
24 Zollin