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  • …den § 9 Abs (3) durch "Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von dem Landesparteitag im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres gewählt. Wurde am Ende des Qu (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von dem Landesparteitag im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres gewählt. Wurde am Ende des Qu
    155 KB (20.637 Wörter) - 23:13, 3. Jan. 2016