Finanzen/Parteispenden
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Grundsatz
- Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Leistungen. Unentgeltlich ist eine Leistung, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht oder zwischen Leistung und Gegenleistung kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.
- Für die Entgegennahme, Erfassung und Veröffentlichung von Spenden an die Piratenpartei Deutschland gelten die Bestimmungen des Parteiengesetzes. Entgegengenommene Spenden sind unverzüglich in die Kasse des jeweiligen Vorstandes einzuzahlen.
- Spenden, mit deren Annahme gegen ein Spendenannahmeverbot nach dem Parteiengesetz verstoßen wird, sind zurückzuweisen.
weitergehende Wertgrenzen
- Die Piratenpartei folgt den Empfehlungen von Transparency International auf freiwilliger Basis
- Die Höchstgrenze für Spenden an die Piratenpartei Deutschland von juristischen und natürlichen Personen beträgt maximal Euro 50.000/Jahr (kumulativ über alle Teilgliederungen).
Veröffentlichungspflicht
- Gemäß unserer Satzung besteht eine Veröffentlichungspflicht ab € 1.000 pro Jahr und Spender
- Es besteht die Pflicht zur Addition von Einzelspenden, damit festgelegte Höchstbeträge nicht durch Stückelung umgangen werden können.