SN:Landesparteitag/2009.2/Satzungsänderungsantrag Schiedsgerichtgröße
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Satzungsänderungsantrag - Schiedsgerichtsgröße
Eingereicht von: Thomas
Betreff: [Erweiterung des Landesschiedsgericht]
Inhalt
Der Landesparteitag möge beschließen, dass der §6c der Landessatzung wiefolgt erweitert wird:
(4) Dem Landesschiedsgericht gehören üblicherweise fünf Piraten an, mindestens jedoch drei.
Begründung:
Durch die Verankerung der Schiedsgerichtsgröße kann man besser auf personelle Schwierigkeiten (Ausscheiden, Befangenheit, etc.) reagieren und das LSG bleibt handlungsfähig. Zudem regelt die neue SGO des Bundes alle weiteren organisatorischen Dinge.