SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2010.1/Einberufung
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Grundsätzliches
- auf der Diskussionsseite diskutieren, und auch die Gründe mitbenennen.
- Zur Mitzeichnung Hier (siehe 2 Punkte tiefer)
- M.E. sind auch Anträge, die per Mail an den GenSek gingen zu berücksichtigen
- Beteiligung hier ist wünschenswert, aber nicht obligat.-- Privacy 00:08, 24. Jul. 2010 (CEST)
- Ich kann die Anträge gerne berücksichtigen falls sie sich hier nicht eintragen, werde aber keine Namen veröffentlichen, da die Unterstützung erst ja "anonym" war. --Stefan Hofmann 19:29, 24. Jul. 2010 (CEST)
Forderung an Kreisvorstand
- Einberufung der Kreishauptversammlung für eine Neuwahl des Vorstandes nach Dresdner Satzung §6 Absatz 4.
Unterstützer dieser Forderung
- Sören Skalicks --Relox 00:03, 24. Jul. 2010 (CEST)
- -- Privacy 00:08, 24. Jul. 2010 (CEST)
- --Andre Stüwe 00:46, 24. Jul. 2010 (CEST)
- Rainer Sinn 11:39, 24. Jul. 2010 (CEST)
- --ZiggyStardust 12:49, 24. Jul. 2010 (CEST)
- --Salpeterer 16:10, 24. Jul. 2010 (CEST)
- --Haibaer 19:18, 24. Jul. 2010 (CEST)
- --Heiko Schramm 16:22, 25. Jul. 2010 (CEST)
- --Mannometer 17:34, 26. Jul. 2010 (CEST)
- Fidel 00:51, 27. Jul. 2010 (CEST)
- Katha
Ablehnung dieser Forderung
- Ablehnung ist Nichtzeichnung! Weil es keine Negativquoren gibt
- -- ThomasDL 21:36, 25. Jul. 2010 (CEST)
- --Fly.floh 17:53, 26. Jul. 2010 (CEST) bisher keine Gruende gelesen, die eine vorzeitige HV rechtfertigen wuerden.
- --Stefan Hofmann 18:59, 26. Jul. 2010 (CEST) Meiner Meinung nach beseitigen Neuwahlen nicht das Problem sondern verlagern es nur.
Rechtliches zur Vorgehensweise
- Dresdner Satzung §6 Absatz 4
Die Hauptversammlung muss spätestens ein Jahr nach der letzten Hauptversammlung einberufen werden. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses, oder wenn ein Zehntel der Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung beantragen.
- Zur Zeit beläuft sich ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder: 6 Mitglieder
- Zur Zeit beläuft sich ein Zehntel der Mitglieder: 11 Mitglieder