RP Diskussion:Kreisverband Rheinhessen/Satzungsentwurf Gründungsversammlung

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Zielsetzung

Die Satzung sollte so kurz, einfach und verständlich wie möglich werden, d.h. möglichst keinerlei übergeordnet bzw. untergeordnet getroffene Regelungen beinhalten. Deshalb sollte z.B. im Entwurf nicht von "Ortsverbänden", sondern von "Untergliederungen" gesprochen werden. Das könnten nämlich auch Verbandsgemeindeverbände oder Lokalverbände werden.

--Guru 15:42, 2. Dez. 2009 (CET)

Änderungsvorschläge

§4

Streichen von: "und die Pflicht"

Begründung: wenn Beteiligungspflichten (die ich an sich schon nicht gut finde) aufgerufen werden, dann möchte man aber schon vorher wissen welche das sind. Eine generelle Verpflichtung verhindert z.B. schon die Mitgliedschaft aus Sympathie

--FrankE 21:01, 4. Dez. 2009 (CET)

Zustimmung. Die einzige definitive Mitgliedspflicht ist die Beitragspflicht.

--Guru 13:04, 5. Dez. 2009 (CET)

§5

Ersetzungsvorschlag: "Es gelten die Bestimmungen der übergeordneten Gliederungen."

Begründung: läuft auf das gleiche wie die aktuelle Formulierung hinaus, ist jedoch auch zukünftig nie unwirksam.

--Guru 15:06, 2. Dez. 2009 (CET)

§6(3)

Änderungsvorschlag: Der Mitgliedsausweis ist bei Austritt aus der Piratenpartei zurückzugeben.

Begründung: In den übrigen Fällen (Tod, Umzug) wäre die Rückgabe nicht möglich bzw. unnötig; die Mitgliedschaft bleibt ja erhalten. Der Wohnort ist auf dem Ausweis nicht dokumentiert, nur der Landesverband; somit kann der Ausweis bei Umzug beim Mitglied verbleiben, wenn der Landesverband nichts anderes regelt. Außerdem sollte das generell der Landesverband regeln, solange er die Ausweise ausgibt.

--Guru 16:22, 2. Dez. 2009 (CET)

§11(3)

[Streichen der 3 Monate Beitragsrückstand]

Begründung: läuft der Regelung in der Bundessatzung zuwider, nach der Stimmrecht nur gegeben ist, wenn kein Beitragsrückstand vorliegt.

--Guru 15:30, 2. Dez. 2009 (CET)

§11(4)

[Ersetzen von "halbjährlich" durch "jährlich"]

Begründung: jährliche Tagung genügt im allgemeinen; bei dringendem Bedarf kann man ja außerordentliche Kreistage einberufen.

--Guru 15:35, 2. Dez. 2009 (CET)

§22(2)

[Satz 2 streichen]

Begründung: IMHO ist eine solche Klausel mangels Bestimmtheit (was wurde ursprünglich gewollt?) unwirksam. Die Aufnahme schadet wegen §22(1) zwar nichts, bewirkt aber auch nichts; also kann man sie auch ganz weglassen.

--Guru 15:12, 2. Dez. 2009 (CET)

§14

Nach §4 der Satzung RLP ist der Jugendverband (also die Jungen Piraten) ein Organ/Teil/Gremium/Whatever des LVs... der meiner Meinung nach auch einen Platz im Vorstand haben sollte. Sei es nun eine beratende Stimme oder eine Vollmitgliedschaft. Ich denke, um die Stellung der Jungen Piraten als Jugendverband der Partei klar zu machen, sollte auf jeden fall mindestens ein(e) Vertreter(in) der Jungen Piraten im Vorstand sein um auch die Belange des Jugendverbandes auf lokaler Ebene vertreten zu können. Dieser MUSS Mitglied der JuPis sein, jedoch ist es zu überlegen, ob dieser Mitglied der Partei sein muss, da in Deutschland es erst möglich ist ab 16 Jahren in eine Partei einzutreten und dieser Vertreter unter Umständen UNTER 16 Jahren (also kein Parteimitglied) ist.

--Shirodave 21:19, 2. Dez. 2009 (CET)

Zwangsquoten halte ich immer für schlecht, egal welchen Aspekt (Alter, Geschlecht, ...) sie betreffen. Was man aber ausdrücklich tun sollte, ist, JuPis zur Kandidatur zu ermuntern. Unter-16-Jährige dürfen auf jeden Fall mangels Mitgliedschaftsrecht nicht mitstimmen. Ob sie wählbar sind, und inwieweit das sinnvoll erscheint, wäre noch abzuklären. Vor allem in rein ländlichen Kreisverbänden könnte sich bei einer Zwangsquote auch das Problem ergeben, daß gar kein JuPi Mitglied ist, bzw. keiner kandidieren möchte.

--Guru 11:16, 3. Dez. 2009 (CET)

Siehe Dazu auch: KV Mittelhaardt Satzung $9a --Shirodave 22:19, 2. Dez. 2009 (CET)

Laut Generalsekretär der JuPis sinds im betreffenden Bereich 4-7 Leute (war etwas komplizierter, wegen PLZ gebiete), also durchaus auch nicht zu vernachlässigen. Ich finde jedoch, dass auf jeden Fall mindestens ein JuPi im Vorstand per Satzung ist. Vielleicht läufts ja nicht auf eine "MUSS" Regelung, sondern auf eine "SOBALD EIN INTERESSENT DA IST"-Regelung o.Ä. hinaus.