2008-05-30 - Pressemitteilung Versammlungsfreiheit

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Pressemitteilung
Thema: Versammlungsfreiheit
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Gliederung: Bund
verschickt am 30.05.2008


Herausgeber: Piratenpartei

Pressemitteilung vom 30. Mai 2008

Die Versammlungsfreiheit muss bestehen bleiben!
Piratenpartei protestiert gegen neues bayrisches Versammlungsgesetz

München. Noch vor der Sommerpause soll ein Gesetzentwurf der bayerischen Regierung durchgewunken werden, der tiefgreifende Einschnitte in die Grundrechte der Bürger erlaubt. Mit dem neuen Gesetz werden Versammlungen einer noch stärkeren polizeilichen Kontrolle unterworfen als bisher. Zugleich verankert die bayerische Regierung bisher rechtswidrige Praktiken der Polizei und Behörden nun im Gesetz. "Die Überwachung und Bespitzelung der Bürger seitens der Regierung nimmt kein Ende. Jetzt nehmen sie sich die per Grundrecht garantierte Versammlungsfreiheit vor. Wie lange wollen wir uns das noch gefallen lassen?“ so Ralph Hunderlach von der Piratenpartei Bayern."

Die PIRATEN rufen gemeinsam mit dem "Arbeitskreis Versammlungsfreiheit" zu einer Demonstration gegen diesen demokratiefeindlichen Gesetzesentwurf auf. Alle Bürger werden aufgerufen am 31. Mai 2008 um 14:00 Uhr auf dem Schollplatz in München für das Recht "sich friedlich und unbewaffnet zu versammeln" zu demonstrieren.

Hier einige der erschreckenden Details aus dem Gesetzesentwurf:

  • Polizeikräfte erhalten die Erlaubnis, geschlossene Veranstaltungen zu stürmen.
  • Die Polizei darf bei allen Versammlungen „Übersichtsaufnahmen“ erstellen. Diese dürfen ausgewertet und beliebig lange gespeichert werden.
  • Versammlungsleiter und Ordner werden zu „Hilfspolizisten“ abgestellt und können von Behörden und Polizei als „ungeeignet“ oder „unzuverlässig“ abgelehnt werden.
  • Zukünftig ist bereits ein Versammlungsverbot möglich, wenn „Rechte Dritter unzumutbar beeinträchtigt“ werden.
  • Der neu eingeführte Begriff des „Militanzverbots“ erlaubt der Polizei gegen Demonstrationen oder Teilnehmergruppen vorzugehen, auch wenn sie nur den „Eindruck von Gewaltbereitschaft“ vermitteln oder „einschüchternd” wirken.
  • Durch die Einführung neuer Straftatbestände wird die Leitung von Versammlungen zum unkalkulierbaren persönlichen Risiko.

Weitere Informationen stehen auf der Seite des AK Versammlungsfreiheit: http://demorecht.de/


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Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)