NRW:PiratenAG/Organisation

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Organe

Eine Aktiengesellschaft hat mindestens drei Aufsichtsräte, die von den Aktionären gewählt werden. Diese bestellen mindestens einen Vorstand.

Über eine etwaige Vergütung des Aufsichtsrats entscheiden die Aktionäre, in unserem Fall also die Partei als Hauptaktionär. Die Höhe der Vergütung – in unserem Fall also „0 Euro“ – kann in der Satzung festgelegt werden oder Jahr für Jahr auf der Hauptversammlung beschlossen werden.

Über eine etwaige Vergütung des Vorstands entscheidet der Aufsichtsrat, indirekt also ebenfalls der Hauptaktionär. Die Höhe der Vergütung – in unserem Fall also „0 Euro“ – wird üblicherweise im Vorstandsvertrag festgelegt. Es ist laut unserem Notar jedoch zulässig, dies schon per Satzung festzuschreiben.

Um jedem Bereicherungsverdacht vorzubeugen, sollte die ehrenamtliche Tätigkeit aller Organe in der Satzung festgelegt werden. Ein Entwurf der Satzung findet sich hier:
Satzung der Piraten NRW AG

Details zu den Pflichten von Vorstand/Aufsichtsrat siehe
http://www.aktiengesetz.de

Durch informelle Umfragen ist sichergestellt, dass es Piraten gibt, die zur Übernahme der betreffenden Ämter bereit wären. Die konkrete Benennung kann unter Berücksichtigung von Erfahrungen und erforderlichen Kenntnissen, der Akzeptanz innerhalb der Partei sowie PR-Gesichtspunkten bis zum Tag der Gründung ausdiskutiert werden.

Eine Umbesetzung des Aufsichtsrats ist grundsätzlich jederzeit möglich (bei freiwilliger Niederlegung durch die betreffende Person), gegebenenfalls durch Abberufung mittels einer außerordentlichen Hauptversammlung seitens der Piratenpartei als Hauptaktionär (bei nicht-freiwilligem Rückzug). Der Vorstand kann jederzeit vom Aufsichtsrat abberufen werden.

Berichtspflichten, laufende Kosten

Als wesentliche formale Pflichten einer Aktiengesellschaft zu nennen sind

  • die Buchführung, Erstellung und Veröffentlichung eines Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anlagenspiegel)
  • die Vorlage des o.g. Jahresabschlusses auf einer Hauptversammlung (kurz: HV)

Die für 1.) entstehenden jährlichen Aufwendungen hängen stark vom Umfang der Aktivitäten der AG ab. Sind diese gering, so fallen für Buchführung und Jahresabschluss nur minimale oder gar keine Kosten an. Eine Pflicht zur Prüfung der Bilanz durch einen Wirtschaftsprüfer besteht nicht, solange die Kriterien für eine sog. „kleine AG“ erfüllt sind (was b.a.w. definitiv der Fall sein wird).

Bei einer „ernsthaften“ Zahl an Buchungen bzw. entsprechend hohem Umsatz und/oder Bilanzsumme sind selbst dann nur niedrige vierstellige Buchführungs- und Abschlusskosten zu kalkulieren, falls hierzu ein externer Steuerberater herangezogen wird. Möglicherweise findet sich in der Partei jedoch ein Mitglied, das diese Funktion ehrenamtlich übernimmt. Die Erstellung eines Lageberichts bzw. gar eines richtigen „Geschäftsberichts“ ist nicht verpflichtend, kann zu PR-Zwecken jedoch erwogen werden.

Unumgängliche externe Kosten fallen für die Bilanzveröffentlichung (ca. 100-200 Euro/Jahr) und die Zwangsmitgliedschaft in der IHK (in Düsseldorf m.W. jährlich 128 Euro) an.

Die für 2.) entstehenden jährlichen Kosten hängen von den zu fassenden Beschlüssen ab. Sofern nur die „Standard-Tagesordnung“ (Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Gewinnverwendung) auf der Agenda stehen, wird kein Notar für die HV benötigt. Sofern nur stimmrechtslose Vorzugsaktien in Form effektiver Urkunden in Umlauf gebracht werden und alle stimmberechtigten Stammaktien im Besitz der Piratenpartei liegen, dürfte die Teilnehmerzahl zudem minimal sein. Raumkosten fallen daher vmtl. nicht an. Eine Pflicht zur Bewirtung gibt es ebenfalls nicht. Eine Kombination von HV und LMV ist zu erwägen; alternativ kann die HV zu PR-Zwecken als Event gestaltet werden.

Unumgängliche externe Kosten fallen für die Veröffentlichung der Tagesordnung im eBundesanzeiger an (ca. 50-100 Euro pro HV).

Sofern die AG ein Aktienbuch führt – was zu empfehlen ist – entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Einladung über Banken oder eine postalische Übersendung der Einladung. Nicht auszuschließen und ggf. zu prüfen ist, ob die Aktionäre ein Recht auf die Übersendung des Jahresabschlusses in Printform haben. Dadurch könnten Ausdruck- und Portokosten entstehen. Erfahrungsgemäß sind diese allerdings recht gering.