Pfaffenhofen/Gründung Kreisverband/Wahlordnung

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Ein Entwurf für eine Wahlordnung:

(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim.

(2) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr "Ja" als "Nein"-Stimmen abgegeben wurden.

(3) Gibt es mehrere Kandidaten, erhält jeder Stimmberechtigte eine Stimme. Gewählt ist der Kandidat, der die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, ohne Enthaltungen, erhält. Erhält kein Kandidat die Mehrheit, wird die Wahl ohne den Kandidat mit den wenigsten Stimmen wiederholt. Erhalten mehrere Kandidaten die gleiche Anzahl der wenigsten Stimmen, wird kein Kandidat gestrichen. Jeder Kandidat kann zwischen zwei Wahlgängen seine Kandidatur zurückziehen.

(4) Müssen gemäß Satzung N gleichnamige Posten besetzt werden (z.B. Stellvertreter), erfolgt dies in N Wahlgängen. Gibt es genau N Kandidaten erfolgen die Wahlen wie in (2) beschrieben, gibt es mehr Kandidaten, erfolgen die Wahlen wie in (3) beschrieben.