Pfaffenhofen/AG Freie Software/Änderungsanträge

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Parteiprogramm: Gleichstellung von Software

Im Anbetracht der spezifischen Eigenschaften von Software (Quellcode/Binärcode) halten wir diese Forderung für nur bedingt geeignet.

Begründung: Die Lizenzen für Freie Software (GPL, etc.) machen sich die Eigenschaften des aktuellen Urheberrechts erfolgreich zu Nutze. Die ausgewiesenen Ziele der Piratenpartei können mit dem aktuellen Urheberrecht bei Freier Software sehr gut umgesetzt werden. Bei Änderungen am Urheberrecht muss darauf geachtet werden dass Kollateralschäden für Freie Software verhindert werden.

Ursprünge Formulierung:[1]

Wir lehnen einen Sonderstatus von Software im Urheberrecht ab, sofern dieser nicht technisch bedingt ist (zum Beispiel zur Wahrung der Interoperabilität). Dies beinhaltet insbesondere die Ablehnung von Privilegien wie zum Beispiel die Einschränkung der Nutzung und Vervielfältigung von Software, die auch über die Regelungen für andere Werksformen hinaus gehen.

Unsere Formulierung: -

Quellen