Pfaffenhofen/AG Freie Software

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Freie Software und Urheberrecht

Software ist anders als andere kreative Werke, da sie immer in 2 Formen vorliegt. Quellcode (von Menschen lesbar) und Binärcode (nur vom Computer lesbar). Eine Gleichbehandlung von Software und anderen Werken im Urheberrecht kann deshalb zu nicht beabsichtigten Konsequenzen führen.

Der Punkt "Gleichstellung von Software" im Parteiprogramm der Piratenpartei[1] muss in diesem Zusammenhang noch einmal auf Sinnhaftigkeit geprüft werden.

Software altert[2]. Software muss ständig an sich ändernde Umstände und Umgebungen anpassen, sonst verliert sie ihren Nutzwert. Musik, Filme, Bücher, Bilder oder andere Kunstwerke teilen diesen Nachteil nicht, vor allem wenn sie digitalisiert - der einzig sinnvollen Form von Software - vorliegen.

Freie Software kann mit Hilfe der 4 Freiheiten[3] identifiziert werden.

Szenario

Urheberrecht auf 5 Jahre beschränkt

Nach 5 Jahren wäre z.B. eine 5 Jahre alte Windows Version gemeinfrei und somit von jedem beliebig und legal kopier- und nutzbar. 5 Jahre alter Code von Freier Software ist ebenfalls gemeinfrei und erfreut sich nicht mehr dem Schutz der jeweiligen Lizenz. Änderungen müssen dann nicht mehr offen gelegt werden.

Weiterhin werden Softwarehersteller die ihren Quellcode nicht veröffentlichen, höchstwahrscheinlich Selbstzerstörungscode in ihre neue Software einbauen so dass diese nach 5 Jahren aufhört zu funktionieren.

Freie Software ist in diesem Szenario benachteiligt.

  1. Hersteller von proprietärer Software nach 5 Jahren legal Freie Software in ihre Software integrieren können ohne sich an die ursprünglichen Lizenzen halten zu müssen.
  2. Freie Software hingegen kann nicht auf den Fundus von proprietärer Software zurückgreifen, da diese nicht in Quellcode vorliegt.

Unser Wunsch: Freie Software soll immer frei, im Sinne Freier Software, bleiben. Gemeinfrei/Public domain ermöglicht hier die Reproprietärisierung und ist deshalb nicht zu unterstützen.

Änderungsanträge

Links

Quellen