NRW Diskussion:2010-09-24 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW

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  • Ein Datenschutzbeauftragter muß völlig unabhängig agieren können – unter Umständen auch gegen den Vorstand. Daher gehört er dort nicht hinein, sondern braucht sein eigenständiges Amt.
    Rainer Klute 12:56, 25. Sep. 2010 (CEST)
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