NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Steinheim
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Gerade per eMail eingetrudelt:
Sehr geehrter Herr Gelhard, in der Stadt Steinheim wurden Plakatwände für Plakatwerbung der bei der Kommunal- bzw. Bundestagswahl zugelassenen Parteien aufgestellt. Z.Zt werden diese Wände für die Wahlwerbung der Kommunalwahl genutzt, anschl. stehen die Wände für die Bundestagswahl zur Verfügung. In den Ortschaften befinden sich diese Tafeln jeweils an den Orts-/Landstraßen (Ortsdurchfahrtsstraßen): Bergheim: Abzweig Sandebeck Eichholz: Alte Schule Grevenhagen: Gegenüber der Kirche Hagedorn: Feuerwehrgerätehaus Ottenhausen: An der Kirche Rolfzen: Bushaltestelle Sandebeck: Bushaltestelle Vinsebeck: An der Kirche In der Kernstadt stehen die Tafeln an der Detmolder Straße, an der Bahnunterführung, an der Höxterstraße sowie an der Peter-Hille-Straße. Den Parteien ist seitens der Stadt konkret kein Platz auf den Tafeln zugewiesen worden. Nach ständiger Übung benutzen die Parteien die Tafeln, um eventl. ein Plakat dort aufzuhängen. Überwiegend jedoch erfolgt die Anbringung von Wahlplakaten auf eigenen Werbeträgern. Die Aufstellung von Plakattafeln (Format DIN A 1) bedarf keiner gesonderten Genehmigung. Ich verweise jedoch an dieser Stelle auf den Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr - IV/A2 22-33-7/79 - und des Innenministers vom 29.06.1979 zur Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen in Nordrhein-Westfalen. Mit freundlichem Gruß i.A. Peine Stadtverwaltung Steinheim Zentrale Dienste Organisation Marktstr. 2 32839 Steinheim
Godofgta 10:17, 20. Aug. 2009 (CEST)