NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Neukirchen-Vluyn

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Plakatierung in Neukirchen-Vluyn

Bitte auch Übersicht zur Wahlkampf-Koordination Kreis Wesel beachten!

Aktiver Pirat TobyS
Status Plakatierungsinfos liegen vor

Ansprechpartner: Roberto Sonfeld <R o b e r t o [dot] S o n f e l d [at] n e u k i r c h e n [dash] v l u y n [dot] d e>

Antwort auf Email vom 20.7.:

ich beziehe mich auf Ihre u.g. Email und teile Ihnen mit, dass die Stadt
Neukirchen-Vluyn keine Wahlwerbeträger zur Verfügung stellt. Es bleibt
Ihnen frei gestellt, eigene Wahlwerbeträger aufzustellen, die nach der Wahl
auch wieder eigenständig zu entfernen sind.

Die Plakatwerbung ist innerhalb einer Zeit von drei Monaten vor dem Wahltag
möglich.
Plakatwerbung jeglicher Art darf, was aber allgemein bekannt ist, nicht zu
ordnungs- bzw. straßenverkehrsrechtlichen Problemen führen, z.B.
Sichtbehinderungen in Kreuzungsbereichen.

Vor Aufstellung der Wahlwerbeträger bitte ich um Bekanntgabe der
Aufstellorte. Eine sonst übliche Sondernutzungsgenehmigung ist bei
Wahlwerbung  entbehrlich.
  • 08.09.2009: habe heute (vorab per Mail) die generelle Genehmigung zur Plakatierung und für Infostände in NK-Vlyn erhalten. Den Antrag hatte der Andrè gestern vor Ort schriftlich eingereicht. Infostände sollen auf dem Marksplatz stattfinen. An Markttagen wird uns dann vom Marktleiter jeweils ein Platz zugewiesen. Ansonsten gelten die üblichen bekannten Bedingungen zu Plakatierung.

Log

Datum Aktion User
2009-07-20, 08:00 Email-Anfrage versandt TobyS
2009-07-20, 11:30 Email-Antwort erhalten TobyS 11:23, 21. Jul. 2009 (CEST)
2009-07-21, 11:30 Daten eingetragen TobyS 11:23, 21. Jul. 2009 (CEST)