NRW:Landesparteitag 2016.2/Satzungsänderungsübersicht/5 2

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Ist SÄA001.0
(2) Um eine Untergliederung gründen zu können, müssen für Ortsverbände mindestens 10, für Kreisverbände mindestens 20 und für Bezirksverbände mindestens 40 stimmberechtigte Piraten akkreditiert sein.

(2) Um eine Untergliederung gründen zu können, müssen für Ortsverbände mindestens 10, für Kreisverbände mindestens 20 und für Bezirksverbände mindestens 40 stimmberechtigte Piraten akkreditiert sein.