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NRW:Landesparteitag 2014.2/Satzungsänderungsübersicht/5 6
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| Ist | SÄA003 |
|---|---|
| (6) In Kreisen ohne Kreisverband kann eine Mitgliederversammlung Vertreter für bestimmte Aufgaben bestimmen, wie beispielsweise die Verwaltung der Mitgliederdaten, die Aufsicht über den Posteingang oder die Vertretung gegenüber der Presse. Diese Vertreter sollen vom Landesvorstand in seiner nächsten Sitzung auf Antrag in der Regel offiziell mit den bestimmten Aufgaben betraut werden. | |
| Die Kreismitgliederversammlung kann eine Geschäftsordnung beschliessen, die für die Vertreter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bindend ist. | Die Kreismitgliederversammlung kann eine Geschäftsordnung beschließen, die für die Vertreter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bindend ist. |