NDS:Presseteam/PM 2010-01

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Pressemitteilung
Thema: PM 2010-01 - Niedersächsisches Versammlungsgesetz (NVersG)
Ersteller: Oliver Schönemann
Status: Verschickt
Verantwortlicher Redakteur: Oliver Schönemann, --Ch. Lang, Jens W. Schicke
geprüft durch diese Lektoren: --Ch. Lang 13:35, 16. Jan. 2010 (CET)
Gliederung: Landesverband Niedersachsen
verschickt am 11.01.2010


Piratenpartei Niedersachsen kritisiert Vorgehen beim Niedersächsisches Versammlungsgesetz (NVersG)

Bereits im Herbst 2008 hatte die Niedersächsische Landesregierung angekündigt, ein neues Versammlungsgesetz erlassen zu wollen. Anfang Januar 2009 wurde dann ein inoffizieller Referentenentwurf des Innenministeriums bekannt.

Geplant sind beispielsweise erhebliche Dokumentationspflichten bei der Anmeldung – neben den bisher vorgeschriebenen Angaben zu Zeitpunkt, Ort, Thema und dem Namen des Veranstalters sollen künftig z. B. persönliche Angaben des Veranstalters, der beabsichtige Ablauf und zur „Durchführung der Versammlung mitgeführte Gegenstände“ angegeben werden. Auf Anforderung müssten auch die persönlichen Daten der Ordner an die Versammlungsbehörden übermittelt werden. Diese umfangreichen Dokumentationspflichten würden auch für Eilversammlungen gelten.

Sowohl Leiter als auch Ordner sollen von den Versammlungsbehörden als „ungeeignet“ abgelehnt werden können. Während der Versammlung soll der Versammlungsleiter verpflichtet werden, „geeignete Maßnahmen“ zu treffen, um Gewalttätigkeiten „aus der Versammlung heraus“ zu verhindern. Versammlungen, die den "Eindruck der Gewaltbereitschaft" vermitteln, sollen von der Polizei aufgelöst werden können

Die Piratenpartei Niedersachsen kritisiert das Vorgehen der Landesregierung

"Das geplante Niedersächsische Gesetz ist ein unzumutbarer Eingriff in die informelle Selbstbestimmung des Bürger. Die gesicherte Speicherung der geforderten Daten ist bisher noch nicht geklärt.", so Oliver Schönemann Datenschutzbeauftragter des Landesverbands Niedersachsen. "Die Landesregierung sollte ihre Herangehensweise verändern. Bisher ist der Gesetzentwurf noch nicht veröffentlicht und soll scheinbar ohne Debatte im Plenum direkt in die Ausschüsse. Warum versucht die Landesregierung das Gesetz so schnell wie möglich und ohne Einbeziehung der Bevölkerung durch zu bringen?"

Das intransparente Verhalten der Landesregierung als gewählte Vertreter des Volkes ist aus Sicht der Piratenpartei Niedersachsen nicht akzeptabel und steht im Widerspruch zum Auftrag der Abgeordneten, die Interessen der Bürger zu vertreten. "Wer ein gutes Gesetz entworfen hat, braucht den Entwurf doch nicht verstecken.", so Jens-W. Schicke, Vorstandsvorsitzender des Landesverbands Niedersachsen. "Klar sind da noch Fehler drin, aber die kann man im Dialog mit der Bevölkerung finden und verbessern. Doof nur, wenn man den Dialog gleich abwürgt."

Gemeinsam mit anderen Gruppen und Bürgerinitiativen wie dem "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" und dem "Bündnis gegen das neue Niedersächsische Versammlungsgesetz" setzt sich die Piratenpartei dafür ein, dass das Gesetz in einer solchen Form und Vorgehensweise nicht verabschiedet wird.

Verweise ins Internet:

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Entwurf_Nds_VersG_vom_13080-2009.pdf



Niedersächsische Landespressestelle:
Michael Leukert

Telefon: 05066 / 99 60 92
Fax: 03212 / 1023540
Mobil: 01520 / 9867039
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Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit den entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Das Recht auf Privatsphäre, eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des Urheberrechtes, freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die grundlegenden Ziele der PIRATEN.

Bei der Bundestagswahl im September 2009 erreichte die Piratenpartei aus dem Stand 2,0 Prozent bzw. 845.904 Stimmen. Im Vergleich zur Europawahl im Juni 2009 (0,9 Prozent, 229.464 Stimmen) konnten die Piraten die Zahl ihrer Stimmen sogar fast vervierfachen. Die Piratenpartei hat mittlerweile über 11.000 Mitglieder.

Die Piratenpartei ist in den Kommunalparlamenten von Aachen und Münster vertreten.


Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)