NRW-Web:HowTos/Barspenden

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Barspenden einsammeln

Niemand hat die Absicht Geld zu spenden, ohne eine Quittung zu erhalten. Oder so ähnlich...

Die Spende im Allgemeinen

Eine Spende ist erst dann offiziell eine Spende, wenn dies beim Schatzmeister bekannt gegeben und verbucht wurde. Wenn bei eine Wahl mehr als 0,5% an eine Partei gehen, hat diese Partei Anspruch auf Wahlkampfkostenerstattung. Da die Höhe der Wahlkampfkostenerstattung unter anderem von der Höhe der Einnahmen aus z.B. Spenden abhängt, ist es wichtig den jeweiligen Landesschatzmeister über jede Spende zu informieren.

Generelle Abwicklung einer Barspende

Damit eine Barspende verbucht werden kann, benötigt es eine Spendenquittung (.odt) Spendenquittung (.pdf) Die Datei besteht aus 2 Teilen.

  1. Die Information für den Landesschatzmeister
  2. Die vorläufige Quittung für den Spender

Auf dem oberen Teil gibt es die Möglichkeit auszuwählen ob eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung (Kann bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden) gewünscht ist.
Ist dies der Fall, wird die komplette Adresse benötigt, da die Spendenbescheinigung per Post zugestellt werden muss.
Wünscht der Spender keine Spendenbescheinigung, wird zur korrekten Buchung der Spende trotzdem Betrag, Name des Spenders und Ort / Datum benötigt.

Es handelt sich um dem Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen Ja / Nein
Direktes Bargeld = Nein
Ja bedeutet das Arbeitsleistung gespendet wird. Z.B. Ich drucke euch Flyer im Wert von 1000 Euro, spende euch diese, verlange aber im Gegenzug eine Spendenbescheinigung über die 1000€

Im nächsten Schritt muss Teil 1 der Spendenquittung den jeweiligen Landesschatzmeister erreichen. Da bitte Anfragen wie die einzelnen Piraten die Quittungen haben möchten (Mail, Post)).

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