Archiv:2010/Marburg/Kreisverband/Satzungsentwurf/Modul 3

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Modul 3

Betrifft

Veränderung der Zusammensetzung des Kreisvorstandes

Antragsteller

Christoph Steltner

Änderungen

Es wird vorgeschlagen folgenden Abschnitt des Moduls 1

(1) Der Kreisvorstand besteht aus:

1. dem Kreisvorsitzenden

2. seinem Stellvertreter

3. dem Kreisschatzmeister

4. optional einem oder mehreren Beigeordneten

5. optional einem Vertreter der Jungen Piraten, der Mitglied des Kreisverbandes Marburg-Biedenkopf der Piratenpartei Deutschland sein muss

wie folgt zu verändern:

(1) Der Kreisvorstand besteht aus:

1. dem Kreisvorsitzenden,

2. seinem Stellvertreter,

3. dem Kreisschatzmeister,

4. optional einem oder mehreren Beigeordneten

5. optional einem Vertreter der Jungen Piraten, der Mitglied des Kreisverbandes Marburg-Biedenkopf der Piratenpartei Deutschland sein muss

4. bis zu sechs Beigeordneten.

sowie folgenden Abschnitt

(3) Die Zusammensetzung des Vorstandes und die Anzahl der Beigeordneten wird vom Kreisparteitag vor der Wahl des Vorstandes für die folgende Amtsperiode beschlossen.

wie folgt zu verändern:

(3) Die Zusammensetzung des Vorstandes und die Anzahl der Beigeordneten wird vom Kreisparteitag vor der Wahl des Vorstandes für die folgende Amtsperiode beschlossen.

Begründung

Ich persönlich finde es einfacher, wenn der Kreisparteitag nur einmal über die Anzahl der Beigeordneten abstimmen muss. Außerdem sehe ich keine Notwendigkeit dafür, das der Kreisvorstand einen Vertreter der Jungen Piraten enthalten muss. Selbst wenn sich hier in Marburg Junge Piraten formieren sollten (was bisher ja noch nicht der Fall ist), dann könnten sie auch über einen normalen Beisitzerposten am Kreisvorstand teilhaben.

Diskussion

  • Vorschlag von Dirk: Den Vorstand umm einen stellv zu erweitern und dafür den vorsitzenden der Kreistagsfraktion raus und den JuPi als Pflicht Raus. Ich denke wir sind uns alle einig, das wenn sich mal eine JuPi Gruppe finden wir diese Aktiv fördern und auch die möglichkeit für den Vortsand geben.
    • Stephan: Doch, bis zu Formulierungen sind zulässig, da der KPT vorher darüber beschliesst, wie viele er wählen möchte. Mit der "bis zu" Formulierung ist eine Obergrenze gegeben, die Untergrenze steht im Parteiengesetz (mind. 3) --Tomate 09:58, 16. Nov. 2009 (CET)
  • Dario: Wenn "bis zu"-Formulierungen zulässig sind, würde ich den letzten Punkt zu "zwei bis vier Beigeordneten" ändern wollen. Die Untergrenze aus dem Parteiengesetz bezieht sich ja auf die Mitgliederzahl des gesamten Vorstands. --Dlns 11:30, 16. Nov. 2009 (CET)
    • Stephan: Ich möchte den Bezug der Untergrenzenangabe bestätigen :) --Tomate 13:29, 16. Nov. 2009 (CET)
  • Andy: Ich würde vorschlagen einen Generalsekretär in den Vorstand zu nehmen und dafür ggf. einen Beisitzer weniger. Ich denke viele immer wiederkehrende Aufgaben, auch im Bezug zum LV, würden sich einem solchen direkt zuordnen lassen, so daß ein solches Amt sinnvoll wäre. --Andyhesse 14:22, 16. Nov. 2009 (CET)
    • Christian W.: Was genau wären die Aufgaben eines Gensek im KV und wo werden diese festgeschrieben? Wo sind eigentlich überhaupt die Aufgaben und Rechte der einzelnen Ämter des Vorstandes festgeschrieben? Ausschließlich in der Satzung? --Christian W. 16:19, 17. Nov. 2009 (CET)
      • Andy: Der Gensek ist hauptsächlich für Verwaltungs- und Organisationsaufgaben da. Also z.B. die Vorbereitung eines Kreisparteitages (Einladung, Ort usw.) oder im Wahlkampf (z.B. Genehmigungen für Infostände besorgen). Ebenso die Mitgliederverwaltung oder Protokollführung. --Andyhesse 16:49, 18. Nov. 2009 (CET)
        • Dirk: Gute Idee Andy --Duergy 21:34, 16. Nov. 2009 (CET)
  • Die Streichung des JuPis ist in Ordnung. Würde allerdings ein Modell mit mehr als 1 stellvertrenden Vorsitzenden (vllt. 3) und einem Generalsekretär bevorzugen, so dass die Anzahl der Beigeordneten schrumpfen würde. Begründung: Mehr als ein stellvertrender Vorsitzende verteilt die Verantwortung und das Engagement auf mehrere Schultern und entlastet den Vorsitzenden. Die Verwaltungs- und Organisationsaufgaben direkt einem verantwortlichen GS zuzuordnen, schafft Klarheit in diesem Bereich. --Christian B. 20:04, 16. Apr. 2010 (CEST)
    • Also wenn wir jetzt ein Landesverband wären, oder so groß wie Frankfurt, dann könnte ich deine Idee vielleicht etwas abgewinnen. Aber im Endeffekt denke ich das die Tätigkeiten des Vorstandes bei uns im Kreisverband recht überschaubar sein werden. Natürlich gibt es ohne klar definierte Aufgaben immer auch das Problem der Verantwortungsdiffusion, allerdings schätze ich diese Gefahr für uns als eher klein ein. Zumal ich einen kleinen Vorstand insgesamt für besser halte, da so bei der "Basis" nicht das Gefühl aufkommt der große Vorstand wir das alles schon schaukeln und dann das eigene Engagement zurückfährt. Außerdem sind wir nicht so viele Aktive, da sollte nicht auch noch jeder im Vorstand gebunden sein. --Nplhse 11:09, 17. Apr. 2010 (CEST)
      • 3 stellvertrende Vorsitzende sind bei einem kleinen KV tatsächlich wohl zuviel des Guten. Was die Befürchtung angeht, dass die Basis ihr Engagement einstellt, sehe ich die Gefahr bei einem Modell mit bis zu 6 Beigeordneten genauso gegeben, da auch hier der Vorstand sehr groß ist. Meine Idee zielt auch gar nicht auf einen größeren Vorstand ab, sondern eher auf eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten (Generalsekretär) und die Verteilung der Verantwortung auf mehreren Schultern und nicht auf die eines einzigen "großen Vorsitzenden". Praktisch wäre dies mit Beigeordneten, die spezielle Funktionen wahrnehmen (bspw. Beigeordneter für IT), wohl ebenfalls möglich, allerdings wäre die Wirkung eines stellvertretenden Vorsitzenden nach außen & innen größer, als die eines Beigeordneten. --Christian B. 19:07, 20. Apr. 2010 (CEST)
  • Jain, aber mehr Ja. Mir fehlt die Begründung warum wir "Zusammensetzung des Vorstandes" streichen. Sollten wir in die Verlegenheit kommen und mehr Personal stellen können oder die Besetzung ändern wollen warum nicht. Letzendlich aber auch Egal, da man es durch einen Satzungsänderungsantrag eh verändern kann. Der einziste Nachteil wäre, das man den Satzungsänderungsantrag fristgerecht einreichen muss. Behalten wir die Formulierung, das wir die Besetzung am KPT abstimmen können wir es ohne Frist am KPT abstimmen. IMHO Sinnvoller. --Duergy 23:08, 13. Mai 2010 (CEST)
    • Nun der Punkt ist: Ausgehend von der Mustersatzung müsste man jedes Mal entscheiden ob wir die optionalen Vertreter wählen wollen und falls ja, wieviele davon. Mit der zur Wahl stehenden Fassung müssen wir als KPT vor der Wahl des Vorstandes nur entscheiden wieviele Beisitzer (0, 1, 2, 3, 4, 5 oder gar 6) haben wollen. Und wenn wir irgendwann so stark sind, das wir auch 6 Beisitzer haben können, dann können wir das so auch direkt umsetzen. Das finde ich viel einfacher und übersichtlicher. --Nplhse 00:26, 14. Mai 2010 (CEST)
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