HB:SÄA 2010.1/Änderung von §10

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80px Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Ruben.

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Titel = neufassung von §10
Änderungsantrag Nr.
A15
Beantragt von
Ruben
Betrifft
HB:Satzung / §10
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich, dass §10 wie folgt ersetzt wird:

1. Der Landesverband PIRATEN Bremen gliedert sich in Orts-, und Kreisverbände, mit jeweils mindestens zehn Mitgliedern.

2. Kreis- und Ortsverbände besitzen Programm-, Finanz- und Personalautonomie. Das Programm darf den Grundprinzipien der Partei nicht widersprechen.

3. Gründet sich eine nachgeordnete Gliederung oder ändert ihre Satzung, so ist dem Landesvorstand deren aktuelle Satzung zuzustellen und in der Landesgeschäftsstelle zu hinterlegen.

4. Kreis- und Ortsverbände werden von den jeweils dort mit ihrem Wohnsitz ansässigen Mitgliedern gebildet. Bei mehreren Wohnsitzen kann das Mitglied zwischen den Gebietsverbänden der Wohnsitze wählen. Zur Gründung eines Ortsverbandes ist der Antrag von mindestens fünf und der Beschluss der Mehrheit der in dem Stadtteil wohnenden Mitglieder erforderlich. Die Organisation der Gründungsversammlung erfolgt durch den Kreisvorstand.


Begründung

Eure Begründung


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Bragi|Ruben“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Hiermit beantrage ich, dass §10 wie folgt ersetzt wird:1. Der Landesverband PIRATEN Bremen gliedert sich in Orts-, und Kreisverbände, mit jeweils mindestens zehn Mitgliedern. 2. Kreis- und Ortsverbände besitzen Programm-, Finanz- und Personalautonomie. Das Programm darf den Grundprinzipien der Partei nicht widersprechen.3. Gründet sich eine nachgeordnete Gliederung oder ändert ihre Satzung, so ist dem Landesvorstand deren aktuelle Satzung zuzustellen und in der Landesgeschäftsstelle zu hinterlegen.4. Kreis- und Ortsverbände werden von den jeweils dort mit ihrem Wohnsitz ansässigen Mitgliedern gebildet. Bei mehreren Wohnsitzen kann das Mitglied zwischen den Gebietsverbänden der Wohnsitze wählen. Zur Gründung eines Ortsverbandes ist der Antrag von mindestens fünf und der Beschluss der Mehrheit der in dem Stadtteil wohnenden Mitglieder erforderlich. Die Organisation der Gründungsversammlung erfolgt durch den Kreisvorstand.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




ORIGINAL Überarbeitung

1. Der Landesverband Piraten Bremen gliedert sich in Orts-, und Kreisverbände, mit jeweils mindestens drei Mitgliedern.

2. Kreis- und Ortsverbände besitzen Programm-, Finanz- und Personalautonomie. Das Programm darf den Grundprinzipien der Partei nicht widersprechen.

3. Die Satzungsentwürfe und Satzungsänderungen der Kreis- und Ortsverbände sollen vor ihrer Verabschiedung dem Landesvorstand zur Stellungnahme zugestellt werden. Sie erhalten ihre Gültigkeit mit der Beschlußfassung auf der Mitgliederversammlung des Kreis- bzw. Ortsverbandes. Die Satzung ist bei der Landesgeschäftsstelle zu hinterlegen.

4. Kreis- und Ortsverbände werden von den jeweils dort mit ihrem Wohnsitz ansässigen Mitgliedern gebildet. Bei mehreren Wohnsitzen kann das Mitglied zwischen den Gebietsverbänden der Wohnsitze wählen. Zur Gründung eines Ortsverbandes ist der Antrag von mindestens fünf und der Beschluß der Mehrheit der in dem Stadtteil wohnenden Mitglieder erforderlich. Die Organisation der Gründungsversammlung erfolgt durch den Kreisvorstand.

1. Der Landesverband PIRATEN Bremen gliedert sich in Orts-, und Kreisverbände, mit jeweils mindestens zehn Mitgliedern.

2. Kreis- und Ortsverbände besitzen Programm-, Finanz- und Personalautonomie. Das Programm darf den Grundprinzipien der Partei nicht widersprechen.

3. Gründet sich eine nachgeordnete Gliederung oder ändert ihre Satzung, so ist dem Landesvorstand deren aktuelle Satzung zuzustellen und in der Landesgeschäftsstelle zu hinterlegen.

4. Kreis- und Ortsverbände werden von den jeweils dort mit ihrem Wohnsitz ansässigen Mitgliedern gebildet. Bei mehreren Wohnsitzen kann das Mitglied zwischen den Gebietsverbänden der Wohnsitze wählen. Zur Gründung eines Ortsverbandes ist der Antrag von mindestens fünf und der Beschluss der Mehrheit der in dem Stadtteil wohnenden Mitglieder erforderlich. Die Organisation der Gründungsversammlung erfolgt durch den Kreisvorstand.


Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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