BW Diskussion:Stammtisch Ulm/Archiv/Ulm/Neu-Ulm: Wahlplakate

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Hinweis
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis.

Plakate vom LV Baden-Württemberg

Auf der Maillingliste BaWü gab es jetzt endlich Infos. Näheres ist hier zu finden: Plakate vom Landesverband

Plakatieren in Ulm nicht genehmigt

Komme gerade vom Ordnungsamt in Ulm. Laut denen können nur Parteien mit Kreiswahlvorschlägen Liste hierin Ulm plakatieren. Habe ehrlich gesagt keine Ahnug was man da machen kann. Hab dem Landesverband auch noch mal ne Mail geschrieben, ob die was wissen. Normale Plakatnutzung kostet (für Nichtparteien): 1€/2 Wochen. Pro Plakat wohlgemerkt. Und das ist an den normalen Plakatwänden in der Innenstadt, an denen noch ne Menge anderer Plakate hängen. -Sirana

Ich habe Kreidespray und Schablonen, mit denen sich PIRATEN-Logos auf den Gehweg spruehen lassen. Die gehen nach einigem Regen wieder ab, waere also legal. Mehr am besten ueber die Liste. --Stk 13:08, 6. Aug. 2009 (CEST)
Haben wir nur eine mündliche Aussage, oder einen schriftlichen Bescheid? Zur Sicherheit habe ich über folgendes Kontaktformular nochmals eine Plakatierungsgenehmigung mit der Bitte um Antwort gestellt: klick auf E-Mail Kontakt Nur mit einem schriftlichen Bescheid haben wir etwas in der Hand um evtl. Einspruch dagegen einlegen zu können. --Jorge 14:43, 6. Aug. 2009 (CEST)
Zur Sicherheit vielleicht nen Brief hinterher? --Tessarakt 19:21, 7. Aug. 2009 (CEST)
Nach der Liste von Sirana dürfen also nur Parteien mit einem Direktkandidaten plakatieren? Also 9 Parteien von 17? Denn bei den zugelassenen Parteien sind wir ja dabei. Da muß ein Irrtum vorliegen. Telephonisch erreiche ich gerade allerdings niemanden, obwohl das Ordnungsamt bis 18:00 geöffnet ist. --Laser 17:50, 6. August 2009 (CEST)

Genehmigung heute telephonisch von Herrn Türke erhalten. --Laser 11:14, 14. August 2009 (CEST)


Recherche

Ich habe mich durch die verschiedensten Informationen auf der Ulmer Homepage gewühlt. Dabei habe ich folgendes gefunden:

  • Hauptsatzung der Stadt Ulm[1]:
    Hier steht nichts zu Wahlen auf Landes- und/oder Bundesebene.
  • Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, §4 Absatz 3, Satz 1 [2]:
    Sondernutzungsgebühren für Plakattafeln oder Infostände von politischen Parteien oder werden nicht erhoben.
    Kein Verweis auf Existenz eines Kreiswahlvorschlags als Vorbedingung zur Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung für Parteien.
  • Anlage zur Satzung der Stadt Ulm über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen [3]:
    Hier ist der Preis für Normale Plakatnutzung von Nichtparteien von 2 EUR pro 2 Wochen zu finden.
    • sind doch 1€/2 Wochen, oder? -Sirana
  • Informationen zur Aufstellung eines Direktkandidaten (Kreiswahlvorschlag) [4] ( Wahl-ABC):
    Kein Hinweis darauf, dass dies Voraussetzung für eine Plakatierungsgenehmigung bezüglich Bundestags- und oder Landtagswahl ist. Hier findet sich dafür die E-Mail des Wahlamts der Stadt Ulm mailto:wahlamt@ulm.de
  • Informationen zu Parteien[5] (Wahl-ABC):
    Definition Partei, Anerkennung als Partei. Procedere zur Wahlzulassung durch Bundeswahlleiter. Link auf Liste annerkannter Parteien zur BTW09, dort sind wir natürlich gelistet.
  • Merkblatt für Parteien[6] (allerdings mit Bezug auf Komunalwahlen 09):
    Hier get es um "Aufstellung von Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen".

Sollte ich auf meinen schriftlichen Antrag auf Genehmigung zur Wahlwerbung einen negativen Bescheid geben, bin ich mal auf Begründung gespannt. Mit vertretbarem Aufwand lässt sich jedenfalls nichts entsprechendes auf der Homepage der Stadt Ulm finden. Ich habe jetzt etwas mehr als eine Stunde auf recherchiert.

Habe eben mal in das Parteiengesetz[7] geschaut:

§ 5
Gleichbehandlung
(1) Wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur 
Verfügung stellt oder andere öffentliche Leis-tungen gewährt, sollen alle 
Parteien gleichbehandelt werden. Der Umfang der Gewährung kann nach der 
Bedeutung der Parteien bis zu dem für die Erreichung ihres Zweckes 
erforderlichen Mindestmaß abgestuft werden. Die Bedeutung der Parteien bemisst 
sich insbesondere auch nach den Ergebnissen vorausgegangener Wahlen zu 
Volksvertretungen. Für eine Partei, die im Bundestag in Fraktionsstärke 
vertreten ist, muss der Umfang der Gewährung mindestens halb so groß wie für 
jede andere Partei sein.

(2) Für die Gewährung öffentlicher Leistungen in Zusammenhang mit einer Wahl 
gilt Absatz 1 während der Dauer des Wahlkampfes nur für Parteien, die 
Wahlvorschläge eingereicht haben.

Könnte es sein, dass die Stadt Ulm sich hier auf §5 Absatz 2 beruft? --Jorge 06:27, 8. Aug. 2009 (CEST)

Halte ich für eher unwahrscheinlich, Wahlvorschlag müsste auch für Wahllisten gelten (habe allerdings keine rechtlich bindende Definition gefunden). Denke eher, dass die Stadt sich auf §5 Absatz 1 Satz 2 beruft. -Sirana
Wenn Du mir jetzt noch verrätst aus welcher Satzung Du die genannten § nimmst, dann wären wir alle schlauer! Wie kann man Dich eigentlich erreichen? --Jorge 21:41, 9. Aug. 2009 (CEST)
Ich hab das Parteiengesetz genommen, dass du gerade da oben hingesetzt hast. §5 Absatz 1 Satz 2: "Der Umfang der Gewährung kann nach der Bedeutung der Parteien bis zu dem für die Erreichung ihres Zweckes erforderlichen Mindestmaß abgestuft werden." Erreichen kannste mich am besten über [redacted]--[Benutzer:Sirana|Sirana]]

Gebühren bei den Gemeinden

Einige Gemeinden verlangen Gebühren um Wahlplakate aufzuhängen (momentan Dornstadt und Achstetten). Landesverband prüft zur Zeit ob das legal ist und in wie vielen Gemeinden das der Fall ist. Finanzierung ist noch unklar. Deshalb ist es meiner Meinung nach sinnvoll mit dem Abschicken von Anträgen in diesen Gemeinden noch zu warten bis Rechtmäßigkeit und Finanzierung dieser Gebühren geklärt sind. -Sirana

In Sachsen-Anhalt gibts dieses Problem auch. Bei Klärung bitte [8] eine Nachricht hinterlassen. Habe per google nur [9] gefunden. LennStar

Die Antwort vom Landesverband:

"Kannst du ungefähr einschätzen, wie "relevant" die Gemeinden in Bezug
auf Anzahl der Einwohner und Leute aus unserer Zielgtuppe sind? Wenn es
sich nur um kleine und (hart gesagt) unwichtige Gebiete handelt, dann
sollten wir die eventuell einfach auslassen.

Wenn nicht, dann schreib' mir nochmal, und dann beschließen wir, ob wir
die Kosten übernehmen.

Schöne Grüße, und danke für dein Engagement :)
~Dennis"
Für Dornstadt habe ich die 10€ jetzt mal ausgelegt, mit 8500 EW , 1,1% bei der Europawahl und der hohen Zahl an Studenten lohnt es sich meiner Meinung nach.
Genehmigung Dornstadt ist damit erteilt.
Was meint ihr zu der Situtation in Achstetten? Kostet 15€ und hat 4000 EW. -Sirana

Verfügbare Plakate und Flyer

Hier gibt es eine Übersicht über die verfügbaren Wahlplakate: Bundestagswahl_2009/Wahlplakate_und_Flyer Und hier noch allgemeine Plakate (mit Hinweisen). --Jorge 23:53, 10. Jul. 2009 (CEST)

Vorschlag "Ihr Pirat vor Ort - Visitenkarten"

Ihr Pirat vor Ort

Hi! Bin aus Neu-Ulm und jetzt auch Mitglied inder PP, ich habe einen großen VW Bus.Wenn ihr also jemand braucht der fährt, ich stelle mich zur Verfügung.Allerdings nicht Ulm, da Umweltzone...--Hawk321 13:03, 1. Sep. 2009 (CEST)Hawk321