Diskussion:Schiedsgerichte/Hilfe zur Zuständigkeit

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Warum Gerichtsstand des Klägers nicht des Beklagten?

Kann mir jemand sagen, wie es zu dem Grundsatz kommt, daß wenn nichts anders bestimmt ist das Schiedsgericht des Klägers zuständig ist? Dies ist nämlich das genaue Gegenteil des Grundsatzes p:Actor sequitur forum rei, also dass grundsätzlich das Gericht am Ort des Beklagten zuständig ist (für die genauere Begründung siehe Wikipedia). Wenn irgendwo (z.B. in der Satzung der Klägergerichtsstand festgelegt ist, rege ich an, das zu ändern.-- SIB 12:19, 16. Dez. 2008 (CET)

Weil in den meisten Fällen, in denen Schiedsgerichte tätig werden, die sind, in denen vermeintlich satzungsbestimmte Rechte des Klägers berührt werden. In all den anderen Fällen, zB. zwischen Gebietsverbänden sind eh die Schiedsgerichte der nächsthöheren Ordnung zuständig. --AndreasRomeyke 13:02, 16. Dez. 2008 (CET)
Das wäre mir neu. Meistens geht es um Ordnungsmaßnahmen gegen den Beklagten, wie z.B. im Fall Clement bei der SPD. In den Schiedsgerichtsordnungen anderer Parteien ist auch grundsätzlich das Schiedsgericht am Ort des Beklagten/Antragsgegners zuständig. Hier zwei Beispiele: Grüne LV-BW § 5 I Nr.1 [1] und CSU § 3 I [2]. --SIB 19:03, 16. Dez. 2008 (CET)
In den Fällen, in denen es um Ordnungsmaßnahmen geht, ist generell das SG der höheren Ordnung zuständig. Da Ordnungsmaßnahmen in der Regel nur von Vorständen verhangen werden, die im Baum der Gliederungen für den Piraten auch zuständig sind, greift die von Dir beanstandete Regelung nach unserer SGO überhaupt nicht. Die von Dir beanstandete Regelung ist nur dann wirksam, wenn ein Pirat Rechte eines anderen beschneidet, zum Beispiel im verhältnis Admin <-> Pirat, oder "Geheimnisträger" <-> Pirat. Sprich, wenn das SG nicht im verwaltungsrechtlichen Sinne tätig werden muss. --AndreasRomeyke 23.59, 16. Dez. 2008 (CET)

Zuständigkeit jetzt doch am Ort des Beklagten? - inkorrupt ./. LV Sachsen

Mag mir mal bitte jemand erklären weshalb...

... in Beispiel 1 die Zuständigkeit am Ort des Kläger liegt?

... in Beispiel 2 die Zuständigkeit am Ort des Kläger liegt?

... in Beispiel 3 die Zuständigkeit am Ort des Kläger liegt?

... in Beispiel 4 die Zuständigkeit am Ort des Kläger liegt?

.... der Vorsitzende des BSG (Andreas Romeyke) genau diese Regel gegen den Einspruch "Warum Gerichtsstand des Klägers nicht des Beklagten?" hier verteidigt?

http://wiki.piratenpartei.de/Diskussion:Schiedsgericht/Hilfe_zur_Zust%C3%A4ndigkeit

... aber in meinem Fall (NRW-Pirat klagt gegen LV Sachsen) von dieser Regel eine Ausnahme gemacht wird und die Zuständigkeit am Ort des Beklagten liegen soll? inkorrupt 22:37, 4. Feb. 2010 (CET)


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