HE Diskussion:Landesparteitage/2009.2/Geschäfts- und Wahlordnung

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Dies sind Vorschläge für Anträge an den Landesparteitag 2009, den wir zur Diskussion stellen möchten. Ziel ist es Streitereien im Vorfeld zu vermeiden und über diese Anträge zu informieren und dafür zu werben.

Formvorschriftsvorschlag für Satzungsänderungsanträge (Jan Leutert)

Inhalt

Der Landesparteitag möge den beschriebenen Vorschlag als Formvorschrift für Satzungsänderungsanträge als bindend beschließen und in der Geschäftsordnung des Landesparteitag festlegen.

Begründung

Es kam im Vorfeld zum Landesparteitag 2009-2 zu Streiteren wie ein Satzungsänderungsantrag auszusehen hat. Um dies zu vermeiden, sollte eine Formvorschrift für alle Anträge gelten. Zukünftige Landesparteitage stimmen neu über die GO ab und haben dadurch die Möglichkeit diese Regelung wieder zu ändern oder zu entfernen.

Vorschlag

1. Satzungsänderungsanträge müssen laut Satzung 4 Wochen vor dem Landesparteitag eingereicht werden.

2. Der Satzungsänderungsantrag muss folgende Inhalte aufweisen:

   * Name des Antragstellers
   * Begründung
   * Paragraph und Name des zu ändernden Paragraphen
   * ggfs. zu ändernde Absatznummer
   * den zu ändernden Paragraphen in seiner Urform
   * die Art der Änderung (Streichung, partielle Streichung, Ergänzung)
   * den neuen Paragraphen mit klar erkennbarer Änderung (z.B. geänderte Teile Fett herausstellen)

3. Satzungsänderungsanträge die nicht dieser Form entsprechen werden vom Landesparteitag nicht beschieden.

4. Es wird für den jeweils nächsten Landesparteitag eine Kommission eingesetzt, die diese Formvorschrift bereits im Vorfeld überwacht und den Antragstellern Hilfe leistet die Anträge in die vorgeschriebe Form zu bringen.

Wahlverfahrensvorschlag für die Personenwahlen (Ein Marburger Pirat, tba)

Inhalt

Der Landesparteitag möge den beschriebenen Vorschlag als Wahlverfahren für alle Personenwahlen beschließen. Einher geht der Vorschlag zur Erhöhung der Zahl der Wahlhelfer.

Begründung

Um Personenwahlen (Landesvorstand etc.) möglichst gerecht zu gestalten und Verzerrungen zu vermeiden, sollte das sogenannte "Condorcet-Dilemma" möglichst vermieden werden. Durch das Nutzen des Wahlverfahrens Wahl durch Zustimmung wird die Wahl resistent gegenüber Popularitätseffekten und auch unbekannte Kandidaten haben eine Chance, eine ihrer wahrgenommenen Komptetenz entsprechende Zahl von Stimmen zu erhalten. Es ermöglicht, statt des kleineren Übels auch jenen Aussenseiter-Kandidaten zu wählen, den man insgeheim gerne in verantwortlicher Position sehen würde.

Das Wahlverfahren ist weder im Parteiengesetz noch in unseren Satzungen festgeschrieben. Das Parteiengesetz schreibt jedoch vor, dass die Wahl geheim durchzuführen sei.

Einher mit diesem Wahlverfahren geht die Anforderung an eine erhöhte Auszählarbeit.

Bastiaan Zapf aus Marburg hat dies bereits am 3.10. auf der PPH Mailingliste skizziert.

Vorschlag

Verwenden des "Wahl durch Zustimmung" Wahlverfahrens für alle Personenwahlen.

Der Wähler hat die Möglichkeit, für beliebig viele Kandidaten zu stimmen und hat pro Kandidat nur eine Stimme.

Es wird nicht mehr ein Kandidat oberster Präferenz gewählt, sondern alle die Kandidaten, die akzeptabel erscheinen. Der Kandidat mit den meisten erhaltenen Stimmen ist gewählt.

Wünschenswert

Dieses Wahlverfahren sollte innerhalb der Piratenpartei möglichst bundesweit für alle Wahlen eingesetzt werden, bei der Alternativen zur Wahl stehen, d.h. es sollte nicht beschränkt sein auf Personalfragen, sondern z.B. auch bei der Auswahl alternativer Antragsformulierungen zum Einsatz kommen.

Vorschlag zur Erhöhung der Wahlhelfer (Ein Marburger Pirat, tba)

Inhalt

Der Landesparteitag möge beschließen, die Anzahl der Wahlhelfer von 2 auf 4 bis 6 zu erhöhen, falls der Vorschlag zum Wahlverfahren angenommen wird.

Begründung

Um die erhöhte Auszählarbeit des Wahlverfahrens zu kompensieren.